Fraunhofer ISI+IOSB Karlsruhe - Foca KA - Objektplanung Gebäude 70-00251-2260-A Referenznummer der Bekanntmachung: PR478282-2110-B
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hansastr. 27c
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): B12 - Vergabestelle Bau
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fraunhofer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer ISI+IOSB Karlsruhe - Foca KA - Objektplanung Gebäude 70-00251-2260-A
Durchführung von Bauplanungsleistungen der Objektplanung Gebäude für den Neubau Fraunhofer Forschungscampus Karlsruhe, Gesamtkosten KG 200-700 (ohne Erstausstattung) max. 40.820.000 netto (ohne Mehrwertsteuer) gemäß II.2.4).
Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern.
Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-8 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Beauftragung LPH 5-8 frühestens bei Eingang der genehmigten Antrags- und Bauunterlage.
Honorarzone (§35 HOAI): IV, Honorarsatz (§35 HOAI): Mindestsatz, Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung, kein Umbauzuschlag, keine mitzuverarbeitende Bausubstanz.
Fraunhoferstr. 1, 76131 Karlsruhe
Planungsleistungen Objektplanung für ein Institutsgebäude als Neubau für die Fraunhofer-Institute ISI und IOSB in Karlsruhe im Rahmen einer Zuwendungsmaßnahme nach RZBau.
Die Baumaßnahme soll in der Fraunhoferstraße 1 in 76131 Karlsruhe errichtet werden.
Bei dem Neubau handelt es sich um eine Arbeitsstätte für 430 Mitarbeitende sowie rund 150 studentische Hilfskräfte. Hierfür werden ca. 7.145 m² Nutzfläche NF 1- 6, bestehend aus Büro-, Konferenz-, Seminar- und Werkstattflächen sowie einer Großküche inkl. Nebenräumen und Speiseraum mit entsprechender Infrastruktur benötigt. Für die Büroflächen (ca. 5.300 m² NF) soll ein neues Raumkonzept (NEW WORK) umgesetzt werden, welches auch mittelfristiges Wachstum ermöglicht. Kern des Raumkonzepts ist die Schaffung von flexibel nutzbaren und gestaltbaren offenen Büroflächen, die sowohl Offenheit, Transparenz und Kreativität fördern, als auch in Bereichen für konzentriertes Arbeiten genutzt werden.
Die Fraunhofer-Gesellschaft e. V. als Zuwendungsempfängerin des Bundes und der Länder ist dazu verpflichtet, bei Zuwendungsbaumaßnahmen als Mindeststandard »BNB-Silber« nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) nachzuweisen. Somit besteht eine Zertifizierungspflicht. Die Auflage zur Zertifizierung ist für die betroffene Maßnahme einzuhalten. Somit sind bereits in den frühen Planungsphasen die anspruchsvollen Zielvorgaben zum energieeffizienten und nachhaltigen Bauen zu berücksichtigen. Der Nachweis ist in jedem Fall zu dokumentieren und zu belegen. Die Erreichung der zuvor beschriebenen Zertifizierung in der Stufe »BNB-Silber« ist wesentliche Voraussetzung für die Finanzierung des vertragsgegenständlichen Bauvorhabens. Sie wird daher auch im Vertrag als vereinbarte Beschaffenheit festgelegt. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat für die Erreichung der Zertifizierung in der Stufe Silber einzustehen und diese durch seine Leistung sicherzustellen.
Die Begrenzung der Zahl von Bewerbern für die Stufe 2 (Verhandlungsverfahren) wird in folgenden Schritten geprüft und bewertet:
Stufe 1: Teilnahmewettbewerb (Bewerbung):
1) Prüfung der Ausschlusskriterien (Nr. 2. des Bewerbungsbogens):
- Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 7 VGV.
2) Prüfung der Eignungskriterien (Nr. 3. des Bewerbungsbogens und III.1.1 der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt):
- Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften Gem. § 43 VGV,
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VGV.
3) Prüfung der Eignungskriterien (Nr. 4. des Bewerbungsbogens und III.1.2 der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt):
- wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. § 45 VGV.
4) Prüfung der Eignungskriterien (Nr. 5. des Bewerbungsbogens und III.1.3 der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt):
- technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VGV.
5) Ermittlung der Rangfolge (Nr. 6. des Bewerbungsbogens und II.2.9 der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt).
Durch Berechnung der Einzelpunkte x Gewichtung = Gesamtpunktzahl der Bewerbung.
Die Gewichtung der Auswahlkriterien ist im Bewerbungsbogen angegeben.
Die zu erreichende Mindestpunktzahl für die 2. Stufe ergibt sich aus der Rangfolge nach Auswertung der Auswahlkriterien (Stufe 1 Nr. 5.) Erreichen mehr Bewerber die notwendige Mindestpunktzahl als höchstens in die 2. Stufe übernommen werden können, so wird unter den Bewerbern, welche genau die Mindestpunktzahl erhalten haben, ein Losverfahren gem. § 75 Abs. 6 VGV durchgeführt.
Stufe 2: Verhandlungsverfahren (Vergabegespräch)
Den nach der Stufe 1 verbleibenden Bewerbern wird die Aufforderung zur Angebotsabgabe mit Aufgabenbeschreibung von der Vergabestelle übermittelt. Die Erstangebote (mit Ideenkonzept) sind fristgerecht über die Vergabeplattform einzureichen.
Im Rahmen eines Präsentationstermins werden die Erstangebote nach den in der Aufgabenstellung (Einladung) bekannt gegebenen Zuschlagskriterien und deren Gewichtung bewertet und der Zuschlag erteilt.
Termin des Vergabegesprächs: voraussichtlich KW 50/2023.
Der Auftraggeber behält sich die spätere Beauftragung folgender optionaler Leistungen vor:
Beauftragung eines weiteren Bauabschnitts auf dem Baufeld.
Beauftragung von Planung von Erstausstattung / Hook-Up von Geräten.
Siehe II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Berechtigung zur Erbringung der Leistung gem. § 43 Abs. 1 VGV
- Unterauftragnehmer § 36 Abs. 1 und Bewerber- / Bietergemeinschaften § 43 Abs. 2 VGV
- Angabe der Rechtsform gem. § 43 Abs. 1 VGV
- Angabe der Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 1 oder 2 VGV
Die Eigenerklärung und die darin enthaltenen ausführlichen Anforderungen – auch hinsichtlich Nachweise – sind in den Auftragsunterlagen als Bewerbungsbogen enthalten.
- Mindestjahresumsatz gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VGV
- Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VGV
Die Eigenerklärung und die darin enthaltenen ausführlichen Anforderungen – auch hinsichtlich Nachweise – sind in den Auftragsunterlagen als Bewerbungsbogen enthalten.
Siehe Auftragsunterlagen
- Technische Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VGV
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VGV
- Studien- und Ausbildungsnachweise gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VGV – Berufliche Befähigung
- Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VGV
- vorgesehene Vergabe von Unteraufträge gem. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VGV
- Durchführung von Zuwendungsbau gem. § 75 Abs. 4 VGV
- Referenzen mit vergleichbarer Bauaufgabe und Komplexität gem. § 75 Abs. 5 VGV
- Freie Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VGV
Die Eigenerklärung und die darin enthaltenen ausführlichen Anforderungen – auch hinsichtlich Nachweise – sind in den Auftragsunterlagen als Bewerbungsbogen enthalten.
Siehe Auftragsunterlagen
Siehe III.1.1)
Siehe Auftragsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach § 9 der VGV haben wir uns entschieden, die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten.
Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal der der Deutschen e-Vergabe unter http://www.deutsche-evergabe.de frei abgerufen werden.
Der Bewerbungsbogen ist vollständig auszufüllen und zusammen mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Bescheinigungen an die Vergabestelle zu senden.
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum unter IV.2.2) angegebenen Schlusstermin als Bewerbung über die Deutsche eVergabe eingereicht werden. Eine Einreichung als Anlage zu einer Nachricht ist nicht zulässig.
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Die Kommunikation und damit auch Rückfragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen e-Vergabe zustellen und werden hierrüber auch beantwortet. Hierzu ist eine Registrierung gem. §9 Abs. 3 der VGV notwendig. Die Nutzung der Plattform für dieses Verfahren ist kostenfrei.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland