T 2023 - 04 RRB Steinerner Säulweg - Entsorgung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marienplatz 5
Ort: Friedberg
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86316
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bürgermeisterreferat Abteilung 63
E-Mail:
Telefon: +49 8216002634
Fax: +49 8216002391
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.friedberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
T 2023 - 04 RRB Steinerner Säulweg - Entsorgung
Abfuhr und Entsorgung vom ca. 2.900 to Oberboden und ca. 10.500 to Bodenaushub von Zwischenlagerfläche. Der Aushub stammt von der Herstellung eines Regenrückhaltebeckens.
86316 Friedberg
Abfuhr und Entsorgung vom ca. 2.900 to Oberboden und ca. 10.500 t Bodenaushub von Zwischenlagerfläche. Der Aushub stammt von der Herstellung eines Regenrückhaltebeckens.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Bauer Straße 1
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Postleitzahl: 86529
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8252970
Internet-Adresse: www.bauer.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2847
Fax: +49 892176-2411
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de