Unterhalts- und Glasreinigung in den Dienstgebäuden der Regierung der Oberpfalz Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-14-23-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 8921760
Fax: +49 892176404100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Glasreinigung in den Dienstgebäuden der Regierung der Oberpfalz
Für die Unterhalts- und Glasreinigung der Dienstgebäude der Regierung der Oberpfalz - Emmeramsplatz 8, 9 und 10, Marschallstr. 5, Ägidienplatz 1 und 2 in 93047 Regensburg - wird ein Dienstleister gesucht, der mit qualifizierten Mitarbeitern die Unterhalts- und Glasreinigung durchführt.
Unterhaltsreinigung in den Dienstgebäuden
Dienstgebäude der Regierung der Oberpfalz - Emmeramsplatz 8, 9 und 10, Marschallstr. 5, Ägidienplatz 1 und 2 in 93047 Regensburg.
Für die Unterhaltsreinigung der Dienstgebäude Emmeramsplatz 8, 9 und 10, Marschallstr. 5, Ägidienplatz 1 und 2 in 93047 Regensburg wird ein Dienstleister gesucht, der mit qualifizierten Mitarbeitern die Unterhaltsreinigung fachmännisch und zuverlässig durchführt.
Bei den Gebäuden handelt es sich um denkmalgeschützte Altbauten im Zentrum von Regensburg. Die Gebäude dienen überwiegend der Büronutzung. Daneben gibt es mehrere große, teils historische Sitzungssäle, eine Kantine, Funktionsräume (Poststelle, Registraturen, Hausdruckerei), Teeküchen sowie Sanitärräume. Details enthält das beigefügte Raumverzeichnis (siehe Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung). Für das Gebäude A (Emmeramsplatz 8) ist eine Generalsanierung für die Jahre 2026/2031 geplant. Bei Beginn der Generalsanierung entfällt die Reinigungsleitung für das Gebäude A. Das Gebäude G (Emmeramsplatz 10) ist angemietet. Die Reinigungsleistung kann jährlich bei nicht Verlängerung des Mietvertrages zum Jahresende entfallen. In beiden Fällen werden die Reinigungskosten nach Preisblatt ohne Ersatz reduziert.
Siehe Vergabeunterlagen!
Glas- und Rahmenreinigung
Dienstgebäude der Regierung der Oberpfalz - Emmeramsplatz 8, 9 und 10, Marschallstr. 5, Ägidienplatz 1 und 2 in 93047 Regensburg.
Für die Glas- und Rahmenreinigung der Dienstgebäude Emmeramsplatz 8, 9 und 10, Marschallstr. 5, Ägidienplatz 1 und 2 in 93047 Regensburg wird ein Dienstleister gesucht, der mit qualifizierten Mitarbeitern die Glas- und Rahmenreinigung wie in dieser Leistungsbeschreibung und in den Leistungsverzeichnissen beschrieben fachmännisch und zuverlässig durchführt.
Bei den Gebäuden handelt es sich um denkmalgeschützte Altbauten im Zentrum von Regensburg. Die Gebäude dienen überwiegend der Büronutzung. Daneben gibt es mehrere große, teils historische Sitzungssäle, eine Kantine, Funktionsräume (Poststelle, Registraturen, Hausdrucke-rei), Teeküchen sowie Sanitärräume.
Für das Gebäude A (Emmeramsplatz 8) ist eine Generalsanierung für die Jahre 2026/2031 geplant. Bei Beginn der Generalsanierung entfällt die Reinigungsleitung für das Gebäude A. Das Gebäude G (Emmeramsplatz 10) ist angemietet. Die Reinigungsleistung kann jährlich bei nicht Verlängerung des Mietvertrages zum Jahresende entfallen. In beiden Fällen werden die Reinigungskosten nach Preisblatt ohne Ersatz reduziert.
Siehe Vergabeunterlagen!
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung in den Dienstgebäuden
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93057
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glas- und Rahmenreinigung
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93057
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
[Los 1 und Los 2:] (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung!) Einzureichen für den Bieter bzw. (ggfs.) für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie (ggfs.) für jeden "Dritten" ((reine(r)/eignungsverleihende(r)) Unterauftragnehmer, rein eignungsverleihende(r) Dritte(r)): Formblatt L 124 Eigenerklärung zur Eignung, Seiten 2 und 3, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Abgabe nachfolgender Eigenerklärungen (im Formblatt L 124) VORZULEGEN MIT DEN ANGEBOTSUNTERLAGEN:
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[Los 1 und Los 2:] Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
"Ich erkläre/Wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellen. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden bin/sind." Falls Sie die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben können, ist auf einer eigens zu erstellenden, gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
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[Los 1 und Los 2:] Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung:
"Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe(n)."
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[Los 1 und Los 2:] (Nachweise, Ausschlussgrund bei Nichterfüllung:) Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Sozialversicherung(en) (SOWEIT (!) Ihr Betrieb beitragspflichtig ist. Nicht älter als 6 Monate. Maßgebend ist der letzte Tag der Angebotsfrist!) sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzsamts (SOWEIT (!) Ihr Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) ist (Nicht älter als 6 Monate. Maßgebend ist der letzte Tag der Angebotsfrist!) auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle vorzulegen.
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[Los 1 und Los 2:] Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft:
"Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft." [Alternativ ist in einer eigenen, mit dem Angebot bis zum Ende der Angebotsfrist bei der Zentralen Vergabestelle einzureichenden Anlage schlüssig darzulegen, warum eine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft nicht verpflichtend ist!]
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[Los 1 und Los 2:] (Nachweis, Ausschlussgrund bei Nichterfüllung:) "Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers (Nicht älter als 6 Monate. Maßgebend ist der letzte Tag der Angebotsfrist!) ist auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle vorlegen."
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[Los 1 und Los 2:] Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation:
"Ich/wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich/mein Unternehmen nicht in Liquidation befindet." ODER "Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle werde(n) ich/wir ihn vorlegen."
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[Los 1 und Los 2:] Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der (öffentliche) Auftraggeber für den Bieter bzw. (ggfs.) für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) beim Bundeskartellamt anfordern sowie ggfs. einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a der Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt für Justiz anfordern.
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[Los 1 und Los 2:] Für eine fachgerechte Kalkulation des Angebotes ist eine Besichtigung der Dienstgebäude der Regierung der Oberpfalz (Emmeramsplatz 8, 9 und 10, Marschallstr. 5 sowie Ägidienplatz 1 und 2) verpflichtend. Die örtlichen Gegebenheiten in den denkmalgeschützten Gebäuden sind nicht mit einer industriellen und schnellen Reinigung vergleichbar. Es sind auch besondere Wege für die Vorbereitung der täglichen Reinigungsleistung erforderlich. Einige Reinigungsbereiche sind auch nicht mit einem Aufzug zu erreichen. Die Bodenbeläge wechseln in einigen Bereich öfter und benötigen auch zum Teil eine besondere Reinigung. Nach der Ortsbesichtigung bestätigt die Regierung der Oberpfalz auf dem Formblatt Teilnahmebestätigung_ Ortsbesichtigung (Bitte zum Besichtigungstermin mitbringen!) der/den für Ihr Unternehmen teilnehmenden Person(en) deren Teilnahme. Das ausgefüllte Formblatt Teilnahmebestätigung_Ortsbesichtigung ist dem Angebot als Anlage beizufügen, anderenfalls ist Ihr Angebot nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung auszuschließen. Eine Objektbesichtigung ist nach vorheriger Terminabsprache bis 06. Juli 2023 möglich. Zur Organisation der Ortsbesichtigung ist es notwendig, dass sich alle Interessenten bis spätestens Dienstag, 04.07.2023 (Ausschlussfrist) bei der Zentralen Vergabestelle anmelden.
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).