Moderne Bürostehleuchten Referenznummer der Bekanntmachung: 2023BM000019
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Franz-Josef-Strauß-Ring 1
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Binner, Maximilian
E-Mail:
Telefon: +49 8921650
Fax: +49 8921652121
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Moderne Bürostehleuchten
Die bayerische Staatskanzlei beabsichtigt Anfang Dezember 2023 die aktuellen Bürostehleuchten zu ersetzen und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit einer modernen, vom Design ansprechenden, neuen Stehleuchte ein angenehmes, ermüdungsarmes Arbeiten am Büroarbeitsplatz zu ermöglichen. Das Auftragsvolumen umfasst ca. 300 Stehleuchten.
Die Bewertung der Stehleuchte wird dabei anhand eines Musterstücks vorgenommen.
Die bayerische Staatskanzlei möchte die Stehleuchten (Bestand) ersetzen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit einer modernen, vom Design ansprechenden, Stehleuchte ein angenehmes, ermüdungsarmes Arbeiten am Büroarbeitsplatz ermöglichen. Das Auftragsvolumen umfasst dabei ca. 300 Stehleuchten. Einige Büroräume in der bayerischen Staatskanzlei verfügen über keine Deckenbeleuchtung. Hier soll die Stehleuchte über eine schaltbare Steckdose in einem Bodentank betrieben werden.
Die Stehleuchte soll geeignet sein, die Schreibtische in den Büros gleichmäßig und normkonform auszuleuchten und einen Beitrag zur Ausleuchtung des Raumes zu leisten.
Das zentrale Bedienelement soll selbsterklärend und gut zugänglich im mittleren Bereich des Standrohrs angeordnet sein. Dadurch soll eine unkomplizierte Bedienung der Leuchte am Arbeitsplatz ermöglicht werden. Der Direkt- sowie der Indirektanteil soll durch die Nutzer getrennt voneinander geschaltet und gedimmt werden können.
Die Stehleuchte soll zudem über die Betriebsarten "geschalteter Betrieb" und "automatischer Betrieb" verfügen.
Bei dem geschalteten Betrieb wird die Stehleuchte über einen Lichtschalter, bei automatischen Betrieb über eine Präsenzsensor ein- und ausgeschalten.
Teil der Angebotsunterlagen ist die kostenlose Bereitstellung eines Musterstücks für Zwecke der Bewertung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärungen zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Ausschluss Insolvenzverfahren/Liquidation, Eigenerklärungen zur Einhaltung umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlicher Verpflichtungen (eVergabe)
- Erklärung zur Struktur Bieter (eVergabe)
- Erklärung zur Auskunft aus dem Wettbewerbs-/Gewerbezentralregister (eVergabe)
- Einverständniserklärung zur polizeilichen Sicherheitsüberprüfung (eVergabe)
- Eigenerklärung zum Vollzug der Russland-Sanktionen (eVergabe) gem. Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach §21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zu Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.