Einführung eines Patientendatenmanagementsystems (PDMS) in der Intensivmedizin, Anästhesie und weiteren Bereichen (u.a. Stroke Unit) für die Leopoldina-Krankenhaus der Stadt Schweinfurt GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: LKS_KHZG_01-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gustav-Adolf-Straße 6-8
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97422
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
E-Mail:
Telefon: +49 40500360485
Fax: +49 40500360444
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leopoldina-krankenhaus.com/
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung eines Patientendatenmanagementsystems (PDMS) in der Intensivmedizin, Anästhesie und weiteren Bereichen (u.a. Stroke Unit) für die Leopoldina-Krankenhaus der Stadt Schweinfurt GmbH
Die Leopoldina-Krankenhaus der Stadt Schweinfurt GmbH (im Folgenden "Leopoldina-Krankenhaus" oder "LKS") ist ein Krankenhaus der Schwerpunkt-Versorgung mit 700 Planbetten und ca. 70.000 Patienten pro Jahr. Das Leopoldina-Krankenhaus stellt als modernes Schwerpunktkrankenhaus die umfassende medizinische Versorgung für die Bürger von Stadt und Landkreis Schweinfurt sowie der Bevölkerung im nördlichen Unterfranken sicher. Darüber hinaus ist das Leopoldina-Krankenhaus akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Würzburg, einer der größten Arbeitgeber der Region und bietet in unserer Berufsfachschule für Pflegeberufe jungen Menschen mit qualifizierten Aus- und Fortbildungen beste Berufschancen für die Zukunft.
Um den komplexen Anforderungen der grundsätzlichen Digitalisierung und des Krankenhauszukunftsgesetztes (KHZG) mehrwertstiftend und nachhaltig gerecht zu werden, beabsichtigt das Leopoldina-Krankenhaus die Einführung eines Patientendatenmanagementsystems ("PDMS") in der Intensivmedizin, Anästhesie und weiteren Bereichen (u.a. Stroke Unit) als On Premise-Lösung. Die Leistungen unterfallen dem KHZG-Fördertatbestand 3.
Leopoldina-Krankenhaus der Stadt Schweinfurt GmbH Gustav-Adolf-Straße 6-8 97422 Schweinfurt
Das Leopoldina-Krankenhaus beabsichtigt die Einführung eines Patientendatenmanagementsystems ("PDMS") in der Intensivmedizin, Anästhesie und weiteren Bereichen (u.a. Stroke Unit). Das PDMS soll als On Premise-Lösung betrieben werden.
Das PDMS dient der Dokumentation aller ärztlichen und pflegerischen Tätigkeiten und Befunde auf den Intensivstationen und weiteren Einrichtungen. Außerdem soll die anästhesiologische Dokumentation vor, während und nach operativen Eingriffen über das System erfolgen.
Dabei sollen Patientendaten und Ereignisse automatisch von medizinischen Geräten übernommen werden können. Auswertungen müssen über den kompletten Datenbestand möglich sein.
Das PDMS soll in unseren Kliniken von folgenden medizinischen Fachabteilungen zur Dokumentation genutzt werden:
- Anästhesie und operative Intensivmedizin
- Medizinische Klinik I (konservative Intensivmedizin)
- Klinik für Kinder und Jugendliche (Neonatologie und Kinderintensiv)
- Neurologische Klinik (neurologische Intensivmedizin und Stroke Unit)
- IMC
Besondere Anforderungen der Fachdisziplinen müssen durch das PDMS abgedeckt werden. Sämtliche Informationen, die zur Erfüllung der an die Fachbereiche gestellten Anforderungen durch Dritte (z.B. Behörden, Kostenträger, Fachinstitutionen etc.) benötigt werden, sollen im PDMS erfasst und abgerufen werden können.
Weitere Einzelheiten zur Leistung enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben werden.
Zu den Vergabeunterlagen gehört auch das Vertragswerk. Es ist beabsichtigt, dieses Vertragswerk auf Grundlage der EVB-IT ("Erstellungsvertrag") zu erstellen. Das Vertragswerk wird ebenfalls nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben wird.
Die Leistungen unterfallen dem Fördertatbestand 3.
Der Vertrag, der nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird, enthält weitere Einzelheiten zur Vertragsverlängerungsoption (vgl. Ziff. II.2.7).
Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV (zusätzliche Lieferungen des ursprünglichen Auftragnehmers) und § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Zu Ziffer II.2.10: Varianten/ Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/ Alternativangeboten bleibt vorbehalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Berliner Straße 112a
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13189
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bezüglich Ziff. II.1.7 und V.2.4: Der Auftragswert aller Lose liegt über dem maßgeblichen Schwellenwert in Höhe von EUR 215.000,00.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMG6P1V
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.