VE 3.026 Fensterbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2021HBA005_7
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiser-Max-Straße 1
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle Stadt Kaufbeuren
E-Mail:
Telefon: +49 8341437587
Fax: +49 8341437609
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE 3.026 Fensterbauarbeiten
Der dreigeschossige Neubau des Kinderhauses am Freibad Neugablonz, Gewerbestraße 81, 87600 Kaufbeuren entsteht auf dem südlichen Areal des bestehenden Parkplatzes des Freibads. Der Neubau kann zukünftig max. 150 Kinder aufnehmen, dies entspricht 3 Kindergartengruppen (75 Kinder), 2 Hortgruppen (30 Kinder) und 3 Krippengruppen (45 Kinder). Zusätzlich entsteht für 50 Kinder des Waldkindergartens die Möglichkeit ihr Mittagessen einzunehmen.
Ausführung in Bauphase I und II
Gesamtmassen beider Bauphasen:
ca. 45 m2 Holz-Alu-Außentürelemente
ca. 115 m2 Holz-Alu-Fensterelemente
ca. 110 m2 Holz-Alu-Hebeschiebetürelemente
ca. 75 lfm Alu-Fensterbänke
ca. 30 lfm System-Absturzsicherung VSG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
VE 3.026 Fensterbauarbeiten
Ort: Rieden
NUTS-Code: DE234 Amberg-Sulzbach
Postleitzahl: 92286
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig,
soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind;
- gemäß § 134 Abs. 2 GWB mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der Absagen in Briefform,
beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland