Niedrigauflösendes Massenspektrometer - PR448749-2230-W Referenznummer der Bekanntmachung: PR448749-2230-W
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hansastraße 27c
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf Wissenschaftliche Geräte
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Niedrigauflösendes Massenspektrometer - PR448749-2230-W
Niedrigauflösendes Massenspektrometer
Fraunhofer IVV
Giggenhauser Straße 35
85354 Freising
Deutschland
Das Fraunhofer-IVV, Freising ist eines von 76 Instituten und Forschungseinrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V., der größten Organisation für angewandte Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in Europa. Das Fraunhofer-IVV betreibt in Freising mit ca. 400 Mitarbeitern im Bereich Migrationsprüfung von Kunststoffen, Störstoffanalytik in Polymer-, Lebensmittel- und Umweltproben, sowie sensorische Prüfungen nach der DIN EN ISO/IEC 17025: 2018, akkreditierte Prüflabors mit einer umfangreichen Geräteausstattung im Bereich der Gas- und Flüssigkeitschromatographie sowie der GC-MS und HPLC-MS-Kopplung. Zur Ausstattung mit Massenspektrometern zählen u.a. diverse Single- und Triple-Quadrupol-Massenspektrometer, Ion traps sowie hochauflösende Orbitrap- und QTOF-Geräte.
Für die quantitative Analytik von Analyten im (Ultra-)Spurenbereich soll ein neues Triple-Quadrupol Massenspektrometer mit UHPLC-Anlage angeschafft werden. Triple-Quadrupol-Massenspektrometer bieten eine deutlich größerere Linearität und Empfindlichkeit gegenüber TOF (Time of Flight)-Massenspektrometern, welche derzeit am Fraunhofer-IVV für die Analytik von unbekannten Substanzen eingesetzt werden. Das neu anzuschaffende Gerät soll das vorhandene, hochauflösende TOF-Massenspektrometer (Waters Synapt G2-Si aus dem Jahr 2013) ergänzen, weshalb der Datenaustausch über Waters Unifi bzw. Waters Connect gewährleistet sein muss.
Zusätzlich soll die Möglichkeit geschaffen werden, über eine weitere UHPLC-Anlage, die Probenaufbereitung von komplexen Probengemischen zu beschleunigen bzw. Matrixeinflüsse (z.B. gelöste Salze) zu eliminieren.
3. Bedarfspositionen
3.1. Optional zusätzliche APCI-, APPI- oder ASAP-Quelle zu 2.1.
3.2. Wartungsvertrag für 36 Monate für das Massenspektrometer und die UPLC-Anlage.
3. Bedarfspositionen
3.1. Optional zusätzliche APCI-, APPI- oder ASAP-Quelle zu 2.1.
3.2. Wartungsvertrag für 36 Monate für das Massenspektrometer und die UPLC-Anlage.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18a1cd1895f-75b868739230545b
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Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift: Hansastraße 27c
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de