Einführung elektronische Signatur Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_2023-016
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 129521671
Postanschrift: Ingolstädter Landstrasse 1
Ort: Neuherberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung Einkauf und Materialwirtschaft
E-Mail:
Telefon: +49 8931872727
Fax: +49 8931873327
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helmholtz-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung elektronische Signatur
Das Helmholtz Zentrum München beabsichtigt die Anschaffung und Implementierung eines rechtssicheren und integrierbaren digitalen Unterschriftenservices. Die Beschaffung umfasst nachfolgende Leistungsbestandteile:
1. Elektronische Signatur
2. Cloud-Plattform für digitalen Vertragsabschluss
3. Hosting mit automatischer Dokumentenübermittlung der unterschriebenen Dokumente
4. Implementierungsbegleitung für 3-5 Anwendungsfälle. Pro Anwendungsfall sind 5 bis 30 (Großverträge) Parteien involviert. (d.h. neben internen Parteien bis zu 30 externe Vertragspartner)
5. Schulung von ca. 50 Mitarbeitenden
6. Support
7. Betriebsführung: Einspielen von Updates, Monitoring
Optionale Position:
8. PAUSCHALE Schnittstelle: Integration in SAP ARIBA, ERP 6.0, S4HANA
9. Change-Management
Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Einkauf/Vergabestelle
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg - Deutschland
PAUSCHALE Transaktion mit einfacher elektronischer Signatur: ca. 5.050 Stück pro Jahr PAUSCHALE Transaktion mit fortgeschrittener elektronischer Signatur (FES) nach eIDAS: ca. 1.450 pro Jahr PAUSCHALE Transaktion mit QES inkl. Initial-Video-Identverfahren: ca. 600 Stück pro Jahr PAUSCHALE Transaktion mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES): ca. 600 Stück pro Jahr
Die Verhandlung inkl. Präsentation erfolgt mit maximal drei (3) Bietern (Bestplatzierten gemäß Bewertung). Sollten sich zwei oder mehrere Bewerber auf dem gleichen Rang befinden werden diese Bieter komplett zur Verhandlung eingeladen. Folgende Termine sind für die Verhandlungen vorgesehen: 27.06.2023, 28.06.2023 und
29.06.2023. Bitte merken Sie sich diese Termine vor! Die Einladung zur Verhandlung ist für den 20.06.2023 geplant.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einführung elektronische Signatur
Postanschrift: Rudower Chaussee 4
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30809690
Fax: +49 3080969666
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.