Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, ELT einschließlich Leitstellentechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 530/23 I
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Auf der Schanz 30
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Region Ingolstadt, Herr Geschäftsführer Günther Griesche
E-Mail:
Telefon: +49 84114254210
Fax: +49 84114254219
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ils-ingolstadt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, ELT einschließlich Leitstellentechnik
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens soll ein Fachplaner mit Fachplanungsgrundleistungen der Technischen Ausrüstung, ELT einschließlich Leitstellentechnik (Anlagengruppen 4 bis 8), gemäß §§ 53 ff. HOAI, HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9, und Besonderen Leistungen für das Projekt Neubau der Integrierten Leitstelle Ingolstadt (Einrichtung der kritischen Infrastruktur) beauftragt werden.
Wettstetten
Gegenstand des Projekts ist der Neubau der Integrierten Leitstelle Ingolstadt, einer Einrichtung der kritischen Infrastruktur. Die Leitstelle soll auf dem derzeit unbebauten Grundstück des Auftraggebers mit der Flurnr. 2299, Gemarkung Wettstetten, und der Anschrift Besenbinderstr. 4, 85139 Wettstetten, entstehen. Das Grundstück hat eine Größe von 3001 m2 und liegt im Bereich des Bebauungs- und Grünordnungsplans Gewerbegebiet „Im Speck“, Fassung vom 02.12.2020. Das vorläufige Raumprogramm des Auftraggebers für den Neubau, Stand 10.08.2023, sieht insgesamt einen Gesamtbedarf von 2.436 m2 vor. Dieser Bedarf verteilt sich auf drei Ebenen und beinhaltet auch baulich herzustellend Reserveflächen von 287 m2 für eine künftig Erweiterung der Leitstelle.
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens soll ein Fachplaner mit Fachplanungsgrundleistungen der Technischen Ausrüstung, ELT einschließlich Leitstellen-technik (Anlagengruppen 4 bis 8), gemäß §§ 53 ff. HOAI, HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9, und mit Besonderen Leistungen für dieses Projekt beauftragt werden. Weitere für das Projekt erforderliche Planungs- und Ingenieurleistungen werden in einem gesonderten Verfahren vergeben, das parallel zu diesem Verfahren durchgeführt wird. Die Objektplanung wie auch die übrigen Fachplanungsleistungen müssen sich nach den sicherheitstechnischen Vorgaben des Fachplaners der Leitstellentechnik richten. Mit der Planung der Maßnahmen soll unmittelbar nach Zuschlagserteilung begonnen werden. Die Zuschlagserteilung ist für Mitte Dezember 2023 geplant. Das erste Startgespräch soll unmittelbar nach Zuschlagserteilung noch im Jahr 2023 stattfinden. Spätestens Ende April 2024 soll die Genehmigungsplanung abgeschlossen sein. Der Beginn der baulichen Maßnahmen ist für Oktober/November 2024, der Beginn des Probebetriebs nach Fertigstellung für Januar/Februar 2026 und die Nutzungsaufnahme für März/April 2026 vorgesehen.
a) Umsatz, max 50 v. 250 Punkten (P): Nettoumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Die Angaben zum Umsatz werden wie folgt von 0 bis 5 P bewertet: 0 P: 0,00 € bis einschließlich 100.000,00 €; 1 P: 100.000,01 € bis einschließlich 200.000,00 €; 2 P: 200.000,01 € bis einschließlich 300.000,00 €; 3 P: 300.000,01 € bis einschließlich 400.000,00 €; 4 P: 400.000,01 € bis einschließlich 500.000,00 €; 5 P: 500.000,01 € und mehr. Die erreichte Punktzahl wird mit Faktor 10 faktoriert.
b) Beschäftigtenzahl, max 50 v. 250 P: Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Kalenderjahren (2020, 2021, 2022), sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Die Angaben zur Beschäftigtenzahl und den Führungskräften werden wie folgt von 0 bis 5 P bewertet: 0 P: 0 bis einschließlich 5; 1 P: 6 bis einschließlich 10; 2 P: 11 bis einschließlich 15; 3 P: 16 bis einschließlich 20; 4 P: 21 bis einschließlich 25; 5 P: 26 und mehr. Die erreichte Punktzahl wird mit Faktor 10 faktoriert.
c) Unternehmensbezogene Referenzen, max 150 v. 250 P: Angabe von Referenzleistungen des Unternehmens, die im Hinblick auf die verfahrensgegenständlichen Planungsanforderungen vergleichbar sind und im Zeitraum zwischen dem 01.01.2016 und dem Ende der Teilnahmefrist in diesem Verfahren abgeschlossen worden sind. Einem Leistungsabschluss steht es nicht entgegen, wenn – im Falle einer Beauftragung auch mit Leistungen der Leistungsphase 9 nach § 55 HOAI – die Leistungsphase 9 noch andauert. Referenzleistungen, die die vorstehenden Anforderungen nicht erfüllen, sind nicht wertbar und werden nicht gewertet. Referenzleistungen, die die vorstehenden Anforderungen erfüllen, sind wertbar und werden anhand der folgenden Kriterien mit Teilpunkten (TP) bewertet: 1 TP: anrechenbare Kosten der Kostengruppen 440 bis 480: zusammen mindestens 2 Mio. Euro netto; 1 TP: mindestens Leistungsphasen 3 bis 8 nach § 55 HOAI vollständig erbracht; 1 TP: Leistungen betreffen einen Neubau; 1 TP: Leistungen betreffen die Ausrüstung eines Gebäudes mit Leitstellentechnik; 3 TP: Leistungen betreffen die Ausrüstung eines Gebäudes mit nicht-polizeilicher Leitstellentechnik für einen öffentlich-rechtlichen Träger. In das Gesamtergebnis des Auswahlkriteriums unternehmensbezogene Referenzen fließen die Einzelwertungen nach Teilpunkten von maximal 5 wertbaren Referenzen ein. Erhalten die maximal 5 wertbaren Referenzen jeweils die maximale Teilpunktzahl von 7, wird die maximale Teilpunktgesamtzahl von 35 Teilpunkten (5 x 7 Teilpunkte) erreicht. Die erreichten Teilpunkte werden nach der folgenden Formel in Punkte umgerechnet: (Erreichte Teilpunktzahl / Maximale Teilpunktgesamtzahl) x 5 = erreichte Punkte. Die erreichte Punktzahl wird mit Faktor 30 faktoriert. Ein Bewerber kommt nur dann für die Zulassung zur Stufe 2 des Verfahrens in Betracht, wenn er beim Auswahlkriterium unternehmensbezogene Referenzen eine Punktezahl von mindestens 90 Punkten mit Faktorierung erreicht.
Stufenweise Beauftragung gemäß Planungsvertrag (insgesamt 4 Leistungsstufen). Mit Zuschlag wird nur die Leistungsstufe 1 abgerufen.
Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit: Unterlagen, die schutzbedürftige Informationen enthalten, übermittelt der Auftraggeber zum Schutz der Vertraulichkeit erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs denjenigen Unternehmen, die mit ihrem Teilnahmeantrag eine Verschwiegenheitserklärung abgegeben haben und vom Auftraggeber zur Stufe 2 des Verfahrens zugelassen worden sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber haben eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Sofern Ausschlussgründe vorliegen, haben Bewerber eine Eigenerklärung über Art und Umfang etwaiger durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinn des § 125 GWB abzugeben, die vom Auftraggeber gemäß den gesetzlichen Vorgaben beurteilt wird.
a) Versicherung: Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer, die für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags aufrecht erhalten wird, und dies mit Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. Euro und für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 3 Mio. Euro, wobei die Maximierung der Schadensregulierung im Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der geforderten Deckungssummen betragen muss (eignungsbezogene Mindestanforderung).
b) Umsatz: Nettoumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Auswahlkriterium, s. o. II.2.9).
a) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (eignungsbezogene Mindestanforderung).
b) Beschäftigtenzahl: Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Kalenderjahren (2020, 2021, 2022), sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Auswahlkriterium, s. o. II.2.9).
c) Unternehmensbezogene Referenzen: Angabe von Referenzleistungen des Unternehmens, die im Hinblick auf die verfahrensgegenständlichen Planungsanforderungen vergleichbar sind und im Zeitraum zwischen dem 01.01.2016 und dem Ende der Teilnahmefrist in diesem Verfahren abgeschlossen worden sind. Einem Leistungsabschluss steht es nicht entgegen, wenn – im Falle einer Beauftragung auch mit Leistungen der Leistungsphase 9 nach § 55 HOAI – die Leistungsphase 9 noch andauert (Auswahlkriterium, s. o. II.2.9).
d) Eigenerklärung zum Russland-Bezug.
Der Projektleiter und Bauleiter müssen jeweils über eine Berufsqualifikation als Architekt oder Ingenieur verfügen. Der stellvertretende Projektleiter und der stellvertretende Bauleiter müssen jeweils mindestens über die Berufsqualifikation eines Bachelors, erworben in einem Ingenieurstudiengang einer Universität oder Fachhochschule, verfügen. Bieter haben durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen, dass die für die Auftragsausführung vorgesehene Projekt- und Bauleitung über die geforderte Qualifikation verfügt.
Siehe Planungsvertrag.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: 80534 München
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
§ 160 Abs. 3 GWB: Ein Antrag bei der Vergabekammer auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.