Erneuerung der Klärschwammentwässerung, ProjektNr. 6641 - Ingenieursleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: BaPa-2023-0018
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Mailinger Moos 145
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85055
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zka-ingolstadt.de/
Postanschrift: Leopoldstraße 244
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. Juliane Bauer
E-Mail:
Telefon: +49 8992989710
Fax: +49 8992989709
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://bp-recht.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung der Klärschwammentwässerung, ProjektNr. 6641 - Ingenieursleistungen
Auftragsgegenstand sind Ingenieursleistungen gemäß §§ 38-56 HOAI 2021 gemäß Vorgaben der Vergabeunterlagen.
Ingolstadt
Im Zuge der Erneuerung der Klärschlammentwässerung der ZKA Ingolstadt sind folgende Ingenieursleistungen zu erbringen:
Leistungen nach Teil 3 Objektplanung Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke HOAI 2021 , "Dickstoffpumpe"
- nach §41-§44 HOAI 2021; LPH 1-4
- geschätzter Schwierigkeitsgrad: Honorarzone III
Anrechenbare Kosten:
- Kosten der Maschinentechnik: 311.308,- €
Leistungen nach Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke HOAI 2021, "Klärschlammentwässerung"
-nach §41-§44 HOAI 2021; LPH 5-9
- geschätzter Schwierigkeitsgrad: Honorarzone III
Anrechenbare Kosten:
- Kosten der Bautechnik: 806.722 €, vorläufig
- Kosten der Maschinentechnik: 1.848.740 €, vorläufig
- Zuschlag für die Verfahrens- und Prozesstechnik
Leistungen nach Teil 4 Fachplanung Abschnitt 2 technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1/2/3/4/6/7/8
- nach §53-§56 HOAI 2021; LPH 5-9
- geschätzter Schwierigkeitsgrad: Honorarzone II
Anrechenbare Kosten: 924.370 € vorläufig
Leistungen nach Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 1, Tragwerksplanung, Warte und Elektroraum
- nach §49-§52 HOAI 2021, LPH 5-6
- geschätzter Schwierigkeitsgrad: Honorarzone III
Anrechenbare Kosten: 20.000 € vorläufig
Örtliche Bauüberwachung als besondere Leistung zu LPH 8 Bauoberleitung mit allen dort aufgeführten Teilleistungen für die Gesamtmaßnahme.
Die örtliche Bauüberwachung muss personell getrennt von der LPH 8 der Objektplanung durchgeführt werden.
Erwartet wird hier ein Pauschalbetrag (Festbetrag) unter Bezug auf die geschätzte Bauzeit auf Grundlage einer prüffähigen Honorarkalkulation oder als prozentualen Wert aus den anrechenbaren Kosten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18a03e203be-55c30b2cf6e2fbcc
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18a03e203be-55c30b2cf6e2fbcc
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18a03e203be-55c30b2cf6e2fbcc
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote sind elektronisch zu übermitteln. Für den rechtzeitigen Zugang der Angebote ist ausschließlich der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich. Es ist zu beachten, dass es bei dem Hochladen der Angebote auf der Bieterplattform zu Problemen kommen kann. Die Bieter sind daher gehalten mit dem Hochladevorgang so rechtzeitig zu beginnen, dass gegebenenfalls bestehende Probleme beseitigt werden können. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen zur Zuverlässigkeit von jedem Mitglied gesondert zu erbringen
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Auf folgende gesetzliche Regelung wird hingewiesen (§ 160 Absatz 3 GWB):
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.