Klinikverbund Allgäu gGmbH, Klinik Mindelheim – Miete eines MR-Trailers
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: c/o Klinik Mindelheim, Bad Wörishofer Str. 44
Ort: Mindelheim
NUTS-Code: DE27C Unterallgäu
Postleitzahl: 87719
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://klinikverbund-allgaeu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klinikverbund Allgäu gGmbH, Klinik Mindelheim – Miete eines MR-Trailers
Der Klinikverbund Allgäu beabsichtigt, am Standort Mindelheim zeitweise einen MR-Trailer vor dem Haupteingang zu betreiben, um die stationäre und ambulante Versorgung mit MRT-Untersuchungen sicherzustellen. Das MRT-Gerät im Gebäude kann während der erschütterungsreichen Bauarbeiten im
Rahmen des ersten Bauabschnittes „Neubau Funktionsgebäude“ nicht betrieben werden.
Mindelheim
MRT-Trailer, 1.5Tesla , für bettlägerige Patienten geeignet.
Bereitstellungszeitraum: 9-15 Monate
Bei bauablaufbedingter Notwendigkeit kann es zu einer Verlängerung des Mietzeitraum des MR-Trailers zu den Konditionen gemäß Angebot des Auftragnehmers kommen.
Es gibt keine Beschränkung. Alle, die die Eignung erfüllen, werden zugelassen.
Die Auswahl erfolgt anhand von Referenzen gemäß den folgenden Vorgaben:
Referenzen über die Begleitung vergleichbarer Projekte und Tätigkeiten entsprechend der Angaben dieser EU-Bekanntmachung. Die Bewerber werden gebeten, sich auf die Vorlage vergleichbarer Referenzen zu beschränken. Je Bieter werden 3 Referenzen gewertet. Wenn der Bewerber – bezogen auf eine Fachdisziplin – mehr als 3 Referenzen einreichen sollte, hat er jeweils die 3 Referenzen zu benennen, die für die Auswahlkriterien gewertet werden sollen. Damit soll
sichergestellt werden, dass der Bewerber die aus seiner Sicht maßgebliche Entscheidungsgrundlage gegenüber der Vergabestelle bestimmt. Es werden nur Referenzen gewertet, die den entsprechenden Vermerk haben. Sollten mehr als 3 Referenzen entsprechend gekennzeichnet sein, wird der Auftraggeber
die 3 zu wertenden Referenzen nach der Reihenfolge der Nummerierung festlegen. Die 3 zur Wertung gekennzeichneten Referenzen mit den niedrigsten Nummern werden gewertet.
Grundsätzlicher Bewertungsmaßstab ist die Vergleichbarkeit der Referenz mit den ausgeschriebenen Leistungen.
Die Referenzleistungen müssen innerhalb der letzten 5 Jahre, gerechnet ab dem Datum der Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung erbracht, d.h. begonnen, durchgeführt und abgeschlossen worden sein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb wird ein Teilnahmeantrag zur Verfügung gestellt. Die Bewerbung hat unter Verwendung dieses Teilnahmeantrages zu erfolgen.In den Bekanntmachungsunterlagen geforderte Nachweise sind mit dem Antrag vorzulegen. Die von den Bewerbern einzureichenden Unterlagen ergeben sich insgesamt aus Ziffer III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.2.
Der Bewerber legt zum Nachweis seiner Eignung folgende Unterlagen oder vergleichbare Informationen vor:
- unterschriebene Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen - Eigenerklärung (Russland-Sanktionen) in Bezug auf Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Hinweise der Vergabestelle:
Der Teilnahmewettbewerb dient der abschließenden Eignungsprüfung. Ein Bewerber, der nicht selbst über die zur Aufführung eines Auftrags erforderlichen technischen Mittel verfügt, hat in seinem Teilnahmeantrag von sich aus darzulegen und den Nachweis zu erbringen, welche Unternehmen, die solche technischen Mittel besitzen, er sich bei der Ausführung des Auftrages in der Weise bedienen wird, dass diese Mittel als ihm tatsächlich zu Gebote stehend anzusehen sind. Die Vergabestelle wird bei sog. „eignungsvermittelnden Nachunternehmern“ eine umfassende Eignungsprüfung durchführen.
Sämtliche in der EU-Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind auch für „eignungsvermittelnde Nachunternehmer“ vorzulegen. Auf die Regelung des § 47 VgV wird hingewiesen.
Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziff. III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.2 genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht, insbesondere kann die Vergabestelle im Rahmen der Gleichbehandlung aller Bieter entscheiden, bei keinem Bieter etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern. Auf die Regelung des § 56 VgV
wird hingewiesen.
siehe Ausschreibungsunterlagen
Referenzen über die Begleitung vergleichbarer Projekte und Tätigkeiten entsprechend der Angaben dieser EU-Bekanntmachung.
Die Referenzleistungen müssen innerhalb der letzten 5 Jahre, gerechnet ab dem Datum der Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung erbracht, d.h. begonnen, durchgeführt und abgeschlossen worden sein.
siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen an die Vergabestelle sind ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform zu richten.
Hinweis: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte
Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de