BvA_Stadt Münnerstadt - Sanierung und Erweiterung KiGa Großwenkheim - Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 21/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Münnerstadt
NUTS-Code: DE265 Bad Kissingen
Postleitzahl: 97702
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
E-Mail:
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.muennerstadt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
BvA_Stadt Münnerstadt - Sanierung und Erweiterung KiGa Großwenkheim - Objektplanung
Die Stadt Münnerstadt (Landkreis Bad Kissingen) beabsichtigt den bestehenden katholischen Kindergarten in Großwenkheim zu sanieren und mittels eines Erweiterungsbaus um weitere Gruppen zu erweitern.
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Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 sowie die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Freianlagen gem. § 39 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 2 vergeben.
Weiterhin werden die Besonderen Leistungen der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis), der Erstellung eines Brandschutzkonzepts nach AHO inklusive Flucht- und Rettungspläne sowie Feuerwehrpläne sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben. Die Aufzugsplanung (Einhaltung der Barrierefreiheit gem. DIN 18040) soll ebenfalls durch das beauftragte Planungsbüro erfolgen.
Kindergarten Großwenkheim Rhönstraße 18 97702 Münnerstadt Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Stadt Münnerstadt (Landkreis Bad Kissingen) beabsichtigt den bestehenden katholischen Kindergarten in Großwenkheim zu sanieren und mittels eines Erweiterungsbaus um weitere Gruppen zu erweitern.
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Der Kindergarten Großwenkheim liegt im Osten des Stadtgebiets Münnerstadt und besteht aktuell aus einem Gebäude, in dem eine Kindergartengruppe untergebracht ist und zusätzlich eine Mehrgenerationennutzung stattfindet.
Der teilunterkellerte, eingeschossige Massivbau mit ausgebautem Mansardengeschoss und nicht ausgebautem Zeltdach hat eine Grundfläche von ca. 10 x 12 m.
Das Gebäude wurde als Kinderbewahranstalt im Jahr 1911 erbaut und von den Schwestern der Erlöser, deren Schlafräume sich im Obergeschoss befanden, betrieben. Im Jahr 1994 wurde das Gebäude grundlegend umgebaut, nach Norden mit einem erdgeschossigen Sanitär-Anbau erweitert und danach als Kindergarten mit einer Kindergartengruppe und einer Mehrgenerationennutzung weiter betrieben.
Die Erschließung erfolgt über den Haupteingang von Süden. Im Erdgeschoss befinden sich ein Multifunktionalraum und ein Nebenraum, die momentan teilweise fremdgenutzt werden, sowie eine Küche. Im Anbau sind Sanitäranlagen und barrierefreie Toilette untergebracht. Der Ausgang in den Garten erfolgt über den Flur und Garderobenbereich. Das Obergeschoss, in dem sich der Gruppenraum, Nebenräume, Personalräume und die Kinder-WC-Anlage befindet, ist über ein Treppenhaus erreichbar, dessen Zugang im EG durch die Küche führt. Die bereits gebaute Fluchttreppe aus dem Gruppenraum OG ist zwar nach aktueller Überprüfung der Brandschutz- und Statikanforderungen ausreichend, wurde aber nicht genehmigt.
Das Dachgeschoss (Zeltdach mit südlicher Gaube) ist über eine 2x viertel gewendelte, steile Stiege erreichbar. Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut und dient als Lagerfläche. Die Dachkonstruktion ist teilweise schadhaft, die Dämmung ist nicht entsprechend GEG ausgeführt.
Das Untergeschoss ist ebenfalls über das Treppenhaus mit Zugang von der Küche erschlossen. Im Untergeschoss sind Heizraum, Öllager und weitere Lagerräume untergebracht. Auch hier gibt es keine sinnvolle wärmetechnische Trennung der Aufenthaltsräume zu den ungedämmten Kellerräumen und die Brandschutzanforderungen sind nicht erfüllt.
Der Kindergarten soll auf insgesamt zwei Kinderkrippengruppen und zwei Kindergartengruppen erweitert werden. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden mehrere Erweiterungsvarianten untersucht. Von den drei vorgestellten Varianten wurde sich inzwischen seitens des Auftraggebers (Stadtratsbeschluss) für die Variante 3, den zweigeschossigen Erweiterungsbau auf dem östlichen Grundstück entschieden. Die Varianten 1 und 2 kommen demnach nicht mehr in Betracht. Die Machbarkeitsstudie liegt den Unterlagen bei.
Das Bestandsgebäude soll dabei erhalten und hinsichtlich des Brandschutzes, den Anforderungen des GEGs und der Hygienerichtlinien ertüchtigt werden. Die Vorgaben bzgl. der Kindergartensicherheit und der Barrierefreiheit müssen erfüllt werden. Die Erschließung der Etagen des Bestandsgebäudes soll komplett umgestaltet werden.
Die Erschließung und die Zugangswege müssen dementsprechend neu angeordnet werden und im Außenbereich muss ein separater Spielbereich für die Krippenkinder geschaffen werden.
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Es ist beabsichtigt, Fördermittel im Rahmen der FAG-Förderung zu beantragen. Demnach ist das Raumprogramm entsprechend der Förderrichtlinien der Regierung von Unterfranken einzuhalten. Alle fehlenden Räume müssen im neu zu planenden, zweigeschossige Anbaukörper untergebracht werden.
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Laut einer ersten Kostenprognose (Dezember 2022) wird ein erster Kostenansatz von ca. 3,2 Mio. EUR netto (KG 200-700) Gesamtkosten angesetzt. Es wird aktuell nach wie vor noch von Gesamtkosten in Höhe von maximal 4,0 Mio. EUR brutto (KG 200-700) ausgegangen.
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Die Planungen für die Sanierung und Erweiterung des Kindergartens Großwenkheim sollen alsbald nach Beauftragung begonnen werden. Es ist eine zügige Umsetzung gewünscht, sodass eine Nutzungsaufnahme im September 2025 möglich ist.
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Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 sowie die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Freianlagen gem. § 39 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 2 vergeben.
Weiterhin werden die Besonderen Leistungen der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis), der Erstellung eines Brandschutzkonzepts nach AHO inklusive Flucht- und Rettungspläne sowie Feuerwehrpläne sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben. Die Aufzugsplanung (Einhaltung der Barrierefreiheit gem. DIN 18040) soll ebenfalls durch das beauftragte Planungsbüro erfolgen.
Stufenweise Beauftragung:
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Objektplanung Gebäude und Innenräume:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 u. 2
Stufe 2: Leistungsphasen 3 u. 4
Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 u. 7
Stufe 4: Leistungsphasen 8 u. 9
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Objektplanung Freianlagen:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 u. 2
Stufe 2: Leistungsphasen 3 u. 4
Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 u. 7
Stufe 4: Leistungsphasen 8 u. 9
Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist September 2025.
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Ein Lageplan mit einem Bestandsplan sowie die Machbarkeitsstudie werden den Bewerbern von Anfang an in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadt Münnerstadt - Sanierung und Erweiterung KiGa Großwenkheim - Objektplanung
Postanschrift: Sudetenstraße 17
Ort: Marktbreit
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97340
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY6PUA
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.