Neubau Gymnasium Herrsching, TGA Heizung inkl. Kältetechnik (ohne Isolierung)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Strandbadstraße 2
Ort: Starnberg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 815114877324
Fax: +49 815114811329
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lk-starnberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Gymnasium Herrsching, TGA Heizung inkl. Kältetechnik (ohne Isolierung)
Neubau Gymnasium Herrsching, TGA Heizung inkl. Kältetechnik (ohne Isolierung)
Herrsching
Neubau Gymnasium Herrsching, Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
Stoffpreise werden nicht nachgefordert. Aufgrund der Aufhebung des vorangegangenen Vergabeverfahrens, wird die Leistung erneut im Rahmen eines Offenen Verfahrens ausgeschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
TGA Heizung inkl. Kältetechnik (ohne Isolierung)
Postanschrift: Karl Mauracher Weg 34
Ort: Fügen
NUTS-Code: AT335 Tiroler Unterland
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren - gem. § 21 Abs. 1 S. 1 oder S. 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder mit einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 € belegt worden ist.
Die Einreichung von Angeboten ist nur elektronisch in Textform möglich.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. §134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Strandbadstraße 2
Ort: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 815114877324
Fax: +49 815114811324
Internet-Adresse: https://www.lk-starnberg.de/