Anrufzentrale On-Demand-Verkehr
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schrannenstr.3
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 821/34377117
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.avv-augsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anrufzentrale On-Demand-Verkehr
Erbringung von Callcenter-Leistungen für Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr)
Die Erbringung der Call-Center-Tätigkeiten haben in Bezug auf On-Demand-Verkehre im Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund zu erfolgen.
Zur Vergabe kommen Call-Center-Leistungen für Linienbedarfsverkehre gemäß § 44 PBefG (On-Demand-Verkehr, kurz: ODV) im Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund. Die Call-Center-Leistung umfasst mit der Buchung von Fahrtwünschen zusammenhängende Tätigkeiten. Es ist das von der AVV GmbH zur Verfügung gestellte ODV-Buchungssystem zu verwenden.
Die Erbringung der Verkehrsleistung ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Auftrag beginnt am 01.12.2023 und endet mit Ablauf des 31.12.2026. Die Vereinbarung verlängert sich jeweils um ein Jahr, soweit die Vereinbarung nicht bis spätestens zum 30.04. des jeweiligen Jahres mit Wirkung zum Jahresende (im Fall der Kündigung: 31.12. des jeweiligen Jahres letzter Tag der Vereinba-rung) von einem der Vertragspartner gekündigt wird. Die Vereinbarung ist erstmals mit Kündigung bis spätestens zum 30.04.2025 mit Wirkung zum 31.12.2025 möglich. Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, während der Vertragslaufzeit weitere Bediengebiete aufzunehmen, welche vom Auftragnehmer entsprechend der Vergabeunterlagen zu bearbeiten sind. Diesbezüglich gilt § 2 Nr. 3 VOL/B.
Der Auftraggeber ist berechtigt, während der Vertragslaufzeit Änderungen der täglichen Betriebszeiten von bis zu 5 Stunden pro Tag im Zeitfenster der in den Vergabeunterlagen genannten Servicezeiten vorzunehmen. Diesbezüglich gilt § 2 Nr. 3 VOL/B.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zu Inhaber, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellten Personen des Bieters.
Der Bieter erklärt, dass keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Der Bieter macht Angaben zum Vorliegen von fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
Der Bieter hat auf Anforderung der Vergabestelle unverzüglich aktuelle Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft gilt als leistungsfähig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Unternehmens unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorgaben sowie die Allgemeinheit vor Schäden und Gefahren bewahren wird.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Es dürfen keine Umstände vorliegen, die die finanzielle Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen könnten.
1. Dem Angebot ist eine Erklärung des Bieter/ggf. des Mitglieds der Bietergemeinschaft/ggf. des Subunternehmers beizufügen, in welcher der Bieter mindestens drei Referenzen aus dem deutschsprachigen Raum der letzten vier Jahre zu vergleichbaren Projekten, insbesondere zu Call-Center Tätigkeiten angibt. Mit dem Angebot ist zudem eine Eigenerklärung abzugeben. In dieser hat der Bieter/ggf.das Mitglied der Bietergemeinschaft/ggf. der Subunternehmer u.a. anzugeben, ob in den letzten drei Jahren Vertragsverhältnisse mit öffentlichen Auftraggeber über vergleichbare Leistungen vom Auftraggeber außerordentlich gekündigt wurden, ggf. sind die betreffenden Auftraggeber mit Ansprechpartner und die geltend gemachten Kündigungsgründe zu benennen.
2. Der Bieter erklärt, dass keine zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
1. Der Bieter muss in den letzten vier Jahren mindestens drei Projekte zu vergleichbaren Leistungen im deutschsprachigen Raum erbracht haben.
2. Eine Teilnahme darf nicht nach § 123 GWB ausgeschlossen sein.
Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
1) Bietergemeinschaft sind zulässig. Näheres findet sich in den Vergabeunterlagen.
2) Die Bieter können Leistungen an Subunternehmer vergeben. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Ist die Vergabe von Teilleistungen an Subunternehmer bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorgesehen, hat der Bieter im Angebot Art und Umfang der Leistung anzugeben, die er an das Subunternehmen übertragen will.
3) Die unter III. 1.1.) bis 1.3) aufgeführten Erklärungen sind im Falle einer Bietergemeinschaft auch von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und bei Einsatz von Subunternehmen für das jeweilige Subunternehmen abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München, Deutschland
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall einer Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI. 4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).