Reinigungsarbeiten im Gleiskörper der U-Bahn 2024-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: Reinigung U-Bahn 2024/25
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Am Plärrer 43
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 911/802-58405
Fax: +49 911/802-88-58405
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsarbeiten im Gleiskörper der U-Bahn 2024-2025
Reinigungsarbeiten im Gleiskörper der U-Bahn Nürnberg 2024-2025
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftragsgegenstand:
- Reinigung des Gleiskörpers der U- Bahn Nürnberg
- Reinigung und Wässerung nach Schleifarbeiten
- Reinigung der Stromschienenabdeckung und- trägern
- Reinigung der Fahrschienen von Bahnstaub und Fetten
Im Zusammenhang mit Schleifarbeiten im kompletten U-Bahn Gleisnetz der VAG Nürnberg (Nürnberg und Fürth) sollen Reinigungsarbeiten im Gleiskörper an Gleisen und Weichen durchgeführt werden.
Des Weiteren sollen die Komponenten der Stromschiene wie Stromschienenabdeckung und –träger von anhaftenden Verschmutzungen gereinigt werden. Die Arbeiten erfolgen sowohl im Freien als auch im Tunnelbereich.
Im Freien ist zu berücksichtigen, dass kein Witterungsschutz besteht und die Arbeiten auch bei Temperaturen um den Gefrierpunkt (≥ - 5°C) durchgeführt werden können. Alle Arbeiten sind vom Gleiskörper aus durchzuführen. Die Reinigungsarbeiten müssen in Nachtarbeit von ca. 20:30 Uhr bis 5:30 Uhr erfolgen. Beginn und Ende liegen jeweils am Betriebshofgelände Kafkastraße.
Da die Arbeiten u.a. im Tunnelbereich durchgeführt werden müssen, und der mittlere Abstand zwischen den Bahnhöfen ca. 800 m beträgt, wird eine Versorgung der Maßnahme vom Gleiskörper aus gefordert. D.h. die für die Reinigung benötigten Gerätschaften sowie das benötigte Wasser müssen am Betriebshof Langwasser aufgenommen werden und an den Einsatzort verfahren werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Gesellschaftsform mit Eigentumsverhältnissen.
2.) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes, anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die
Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers. (Gewichtung 3 %)
3.) Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Landeskorruptionsregister vorliegt. (Gewichtung 3 %)
4.) Kopie der Versicherungspolice(n) mit einer Deckungssumme i. H. v. 1,0 Mio. Euro (nicht älter als 12
Monate) oder Vorlage einer Bescheinigung der Versicherung, dass diese bereit ist, im Auftragsfall
eine Versicherung mit den entsprechenden Deckungssummen mit dem Bieter abzuschließen.
(Gewichtung 5 %)
5.) Eigenerklärung: Anerkennung deutschen Rechts im Vertragsfall. (Gewichtung 2 %)
6.) Eigenerklärung: Bestätigung von deutschsprachigen Schlüsselpersonal. (Gewichtung 2 %)
Sofern nichts anderes angegeben ist, dürfen Erklärungen nicht älter als ein Jahr sein.
Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins
Deutsche beizufügen.
7.) Umsatzangaben der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf Tätigkeiten im
ausgeschriebenen Aufgabengebiet, (Gewichtung 5 %)
8.) Eigenauskunft (z. B. Creditreform, Bankauskunft, etc.). (Gewichtung 8 %)
9.) Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. (Gewichtung 2 %)
10.) Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben
nach den Rechtsvorschriften des Landes des Sektorenauftraggebers erfüllt hat (Gewichtung 2 %),
11.) Eigenerklärung, dass keine Eröffnung oder beantragte Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder
einer vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen des Unternehmens oder
Ablehnung vorliegt (Gewichtung 2 %),
Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins
Deutsche beizufügen.
12.) Zwei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen mit Ausführung 2019 bis 2022.
(Gewichtung zweimal 33 % = 66 %), Wertung jeweils im Vergleich zur ausgeschriebenen Leistung
für eine Referenz: 33 % voll vergleichbar, 0 % überhaupt nicht vergleichbar.
Die Referenzen sollen folgende Angaben umfassen:
Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer, Art der ausgeführten Leistung,
Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Kurzbeschreibung des im eigenen Betrieb erbrachten
maßgeblichen Leistungsumfangs mit Angabe von dabei ausgeführten wesentlichen
Mengenkennzahlen, Zahl der dabei durchschnittlichen eingesetzten Arbeitskräfte.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes vorzulegen.
Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins
Deutsche beizufügen.
2Ein Verweis auf Präqualifikationsportale (z.B. PQ-Bau) ist möglich, sofern die geforderten Unterlagen
dort hinterlegt sind.
Bietergemeinschaften sind ausnahmsweise ausgeschlossen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber schreibt nach Sektorenverordnung (SektVO) aus.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.