TUM Forschungscampus Garching - Contracting-Maßnahme - Energieversorgung Wärme und Strom
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tum.de/
Abschnitt II: Gegenstand
TUM Forschungscampus Garching - Contracting-Maßnahme - Energieversorgung Wärme und Strom
Die TUM betreibt bei München den Forschungscampus Garching. Derzeit wird die Energieversorgung des Campus in Eigenregie bewerkstelligt. Dabei werden 80 GWh/a Wärme sowie 37 GWh/a Strom eigenerzeugt und -verbraucht. In Zukunft soll die Energieversorgung mit den Medien Wärme (Erzeugung/ Lieferung, Verteilung und Übergabe) und Strom (nur Erzeugung/ Lieferung im Umfang der derzeitigen Eigenerzeugung, ergänzend Netzbezug von ca. 50 GWh/a) durch einen Contractor erfolgen. Die Erstvertragslaufzeit liegt bei 20 Jahren. In der Verhandlungsphase ist durch die ausgewählten drei Bieter ein Versorgungskonzept gegen Vergütung (€ 200.000.- netto) zu erstellen. Dabei soll auf der Grundlage der dokumentierten Bestandsituation sowie der funktional beschriebenen Sollsituation ein Versorgungskonzept erstellt werden, welches technische Innovation, Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit (Treibhausgasneutralität) verbindet.
TUM Forschungscampus Garching
Siehe Dokumente "Projektkurzbeschreibung" und "Kurzpräsentation"
Siehe Dokument "Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Dokument "Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags"
Siehe Dokument "Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags"
Siehe Dokument "Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags"
Siehe Dokument "Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags"
Siehe Dokument "Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist auf Vollständigkeit sowie auf eine übersichtliche Ausgestaltung zu achten.
Die Teilnahmeanträge sind wie unter Ziffer I.3. beschrieben einzureichen. Die Angebote und Teilnahmeanträge müssen in Textform gem. § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel gem. § 10 VgV über die Online-Vergabeplattform „www.aumass.de“ übermittelt werden.
Textform gemäß § 126b BGB bedeutet, dass der Name der erklärenden Person bzw. des Unternehmens aus dem Angebot oder Teilnahmeantrag hervorgehen muss.
Soweit in den einzelnen Anlagen gefordert, ist daher an den dafür vorgesehenen Stellen die erklärende Person ggf. mit der jeweiligen Vertretungsmacht anzugeben.
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Auf nicht zugelassenem elektronischen Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mail, Fernschreiben, Telebriefe, Telefaxe, Schreiben etc. sind nicht zugelassen.
Alle Unterlagen und Nachweise der Bewerber, die im Rahmen des Vergabeverfahrens eingereicht werden, sind ausschließlich als „.pdf“-Format/Datei zu übersenden.
Die Angaben unter Ziffer II.1.5. und II.2.6. stellen nicht den geschätzten Auftragswert dar. Auf die Mitteilung wird nach § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Weitergehende Hinweise und Informationen zum Teilnahmewettbewerb, insbesondere zur Kommunikation mit der Vergabestelle und der Form der Teilnahmeanträge sind im Dokument "Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags" enthalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge/Interessensbekundung gerügt hat.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland