Rahmenvereinbarung für Fahrradleasing mit Service für die MitarbeiterInnen des Landkreis Rottal-Inn Referenznummer der Bekanntmachung: 11-2303
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ringstr. 4-7
Ort: Pfarrkirchen
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84347
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 856120-180
Fax: +49 856120-77180
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rottal-inn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.rottal-inn.de/landkreis-region/aktuelle-ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für Fahrradleasing mit Service für die MitarbeiterInnen des Landkreis Rottal-Inn
Der Landkreis Rottal-Inn beabsichtigt als Auftraggeber und Arbeitgeber für seine Mitarbeitenden (Tarifbeschäftigte und Beamte) ein Fahrradleasing-Angebot über die freiwillige Entgeltumwandlung einzuführen und schreibt deshalb einen Fahrradleasing- Rahmenvertrag aus.
Für die Tarifbeschäftigten findet der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25. Oktober 2020 Anwendung. Grundlage für Beamte und Beamtinnen ist die Änderung des Art. 3 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BayBesG.
Die Fahrräder können sowohl zu dienstlichen als auch zu privaten Zwecken genutzt werden. Dementsprechend müssen auch die Leasing- und Versicherungsverträge ausgestaltet sein.
Ziel ist ein wirtschaftlich attraktives und praxistaugliches Leasingformat für die Mitarbeitenden des Landkreises Rottal-Inn anzubieten.
Den Mitarbeitenden soll die Möglichkeit geboten werden, ein Fahrrad nach ihren persönlichen Wünschen zu leasen. Die angebotene Produktpalette soll daher sehr umfangreich sein und mindestens City-Bikes, Trekkingräder, Mountainbikes, Lastenräder und Pedelecs (bis max. 25 km/h) enthalten. Ebenso soll ein breit gefächertes lokales Händlernetz zur Verfügung stehen mit mindestens drei lokalen Fachhändlern im Landkreis Rottal-Inn.
Landkreis Rottal-Inn Ringstr. 4-7 84347 Pfarrkirchen
Der Landkreis Rottal-Inn beabsichtigt als Auftraggeber und Arbeitgeber für seine Mitarbeitenden (Tarifbeschäftigte und Beamte) ein Fahrradleasing-Angebot über die freiwillige Entgeltumwandlung einzuführen und schreibt deshalb einen Fahrradleasing- Rahmenvertrag aus.
Für die Tarifbeschäftigten findet der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25. Oktober 2020 Anwendung. Grundlage für Beamte und Beamtinnen ist die Änderung des Art. 3 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BayBesG.
Die Fahrräder können sowohl zu dienstlichen als auch zu privaten Zwecken genutzt werden. Dementsprechend müssen auch die Leasing- und Versicherungsverträge ausgestaltet sein.
Ziel ist ein wirtschaftlich attraktives und praxistaugliches Leasingformat für die Mitarbeitenden des Landkreises Rottal-Inn anzubieten.
Den Mitarbeitenden soll die Möglichkeit geboten werden, ein Fahrrad nach ihren persönlichen Wünschen zu leasen. Die angebotene Produktpalette soll daher sehr umfangreich sein und mindestens City-Bikes, Trekkingräder, Mountainbikes, Lastenräder und Pedelecs (bis max. 25 km/h) enthalten. Ebenso soll ein breit gefächertes lokales Händlernetz zur Verfügung stehen mit mindestens drei lokalen Fachhändlern im Landkreis Rottal-Inn.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Dies umfasst für den Leasinggeber - soweit einschlägig - insbesondere auch den Nachweis einer Erlaubnis im Sinne von § 32 Abs. 1 i. V.m. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG (in aktuell gültiger Fassung). Die Nachweise können auch digital vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. § 50 VgV bleibt unberührt.
- Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Nachunternehmer niedergelassen ist, entweder die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Dies umfasst für den Leasinggeber - soweit einschlägig - insbesondere auch den Nachweis einer Erlaubnis im Sinne von § 32 Abs. 1.V.m. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG (in aktuell gültiger Fassung). Die Nachweise können auch digital vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. § 50 VgV bleibt unberührt.
- Es ist eine Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings gemäß TV Fahrradleasing zum Zwecke der Überlassung an Tarifbeschäftigte zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Versicherung der Fahrräder und Serviceleistungen) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abzugeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind §§ 45 Abs. 5 VgV und § 50 VgV bleiben unberührt.
Der entsprechende Nachweis hat durch jeden Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft zu erfolgen.
- Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes über abgeführte Steuern (nicht älter als sechs Monate) ist erforderlich.
- Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Erteilung öffentlicher Aufträge von der zuständigen Stadtkasse am Sitz des Unternehmens oder der Zweigstelle, die das Angebot abgibt (nicht älter als sechs Monate).
- Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der verlangten Unterlagen den Namen und das Ordnungsmerkmal angeben, unter der sie bei einer Präqualifizierungsstelle eingetragen sind.
- Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.
- Eine Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen ist erforderlich, aus der der Wert, der Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt sowie der öffentliche oder private Empfänger hervorgeht.
- Es ist eine Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind einzureichen.
- Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.
- Der Auftraggeber behält sich vor, die in der Liste aufgeführten Leistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger zu überprüfen. § 50 VgV bleibt unberührt.
- Der genannte Nachweis hat durch jeden Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft zu erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YA26PS1
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst aus der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle)zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestellediesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Ringstr. 4-7
Ort: Pfarrkirchen
Postleitzahl: 84347
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 856120-180
Fax: +49 856120-77180
Internet-Adresse: http://www.rottal-inn.de