Tram+ VP121 Besandungstechnik (Besandungsfahrzeug) Referenznummer der Bekanntmachung: Tram+ VP121
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Am Plärrer 43
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 911/802-58405
Fax: +49 911/802-88-58405
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tram+ VP121 Besandungstechnik (Besandungsfahrzeug)
Tram+ Erweiterung Abstellung Straßenbahn - Vergabepaket 121 Besandungstechnik (Besandungsfahrzeug)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Besandungstechnik für Bremssand Straßenbahn Im Straßenbahn-Betriebshof der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg wurden Erweiterungsbauten zur Abstellung zusätzlicher Straßenbahnen (Abstellhalle) und zur größeren Ersatzteilbevorratung (Lagerhalle) neu errichtet. Aus Platzgründen musste hierfür das bestehende Sandsilo abgebrochen werden. Ein neues und größer dimensioniertes Sandsilo wird außerhalb der Hallen wieder erstellt. Hierbei wird gleichzeitig der Besandungsvorgang zur Befüllung der Straßenbahnen mit Bremssand vom „Handbetrieb“ zur Besandung mit Besandungsfahrzeugen umgestellt. Auftragsumfang: - Lieferung und Inbetriebnahme Besandungsfahrzeug
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.