Ausschreibung und marktorientiere Beschaffung ökologischer elektrischer Energie und Erdgasbelieferung des Landratsamt Kitzingen für den Lieferzeitraum 2024 bis 2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 41.8610-2024-2025 Strom - 41.8620-2024-2025 Gas
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiserstraße 4
Ort: Kitzingen
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97318
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kitzingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung und marktorientiere Beschaffung ökologischer elektrischer Energie und Erdgasbelieferung des Landratsamt Kitzingen für den Lieferzeitraum 2024 bis 2025
Los 1 Strom: Zur Abdeckung des Bedarfs an ökologischer elektrischer Energie für SLP und RLM-Abnahmestellen,
definiert in einem Los, benötigt das Landratsamt Kitzingen (Auftraggeber) als auch die weiteren Vertragspartner für den Zeitraum vom
01.01.2024 bis 31.12.2025 einen neuen Stromliefervertrag. Das vorliegende Verfahren dient der Bestimmung dieses Auftragnehmers. Der
abzuschließende Stromliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an ökologischer elektrischer Energie zur Versorgung der
ausgeschriebenen Entnahmestellen. Das Los umfasst insgesamt 21 Lieferstellen mit einem Jahresverbrauch für 2024 mit ca. 1.277.000 kWh Strom
sowie einem Jahresverbrauch für 2025 mit ca. 1.195.000 kWh.
Los 2 Gas: Zur Abdeckung des Bedarfs an Erdgas für SLP-Abnahmestellen, definiert in einem Los, benötigt das Landratsamt Kitzingen
(Auftraggeber) als auch die weiteren Vertragspartner für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 einen neuen Gasliefervertrag. Das
vorliegende Verfahren dient der Bestimmung dieses Auftragnehmers. Das Los umfasst insgesamt 14 Lieferstellen mit einem Jahresverbrauch für
2024 und 2025 von 1.600.000 kWh Gas pro Jahr. Der abzuschließende Gasliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an
ökologischer elektrischer Energie zur Versorgung der ausgeschriebenen Entnahmestellen.
Das Los umfasst insgesamt 14 Lieferstellen mit einem Jahresverbrauch für 2024 und 2025 mit ca. 1.600.000 kWh Gas pro Lieferjahr.
Los 1 (Strom)
Kitzingen, DE
Das Los umfasst insgesamt 21 Lieferstellen mit einem Jahresverbrauch für 2024 mit ca. 1.277.000 kWh
Strom sowie einem Jahresverbrauch für 2025 mit ca. 1.195.000 kWh.
Los 2 (Gas)
Kitzingen, DE
Das Los umfasst insgesamt 14 Lieferstellen mit einem Jahresverbrauch für 2024 und 2025 mit ca. 1.600.000
kWh Gas pro Lieferjahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 (Strom)
Postanschrift: Karl-Liebknecht-Straße 130
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 (Gas)
Postanschrift: Karl-Liebknecht-Straße 130
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 - 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 - 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.