Neubau Grundschule Hubland, Würzburg - Auswahlverfahren Projektsteuerungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 001-11623_01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Beim Grafeneckart 1
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wuerzburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Grundschule Hubland, Würzburg - Auswahlverfahren Projektsteuerungsleistungen
Leistungen der Projektsteuerung gemäß §2 AHO Heft 9, Handlungsbereiche A-E, Stufen 1-5.
Würzburg
Der Fachbereich Schule der Stadt Würzburg plant den Neubau der Grundschule am Hubland Würzburg, mit einem Parkhaus und die Generalsanierung der bestehenden 3-fach Sporthalle.
Gegenstand der Vergabe sind Leistungen der Projektsteuerung gemäß §2 AHO Heft 9, Handlungsbereiche A-E, Stufen 1-5.
A) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: max. 50 von 500 Punkten
B) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: max. 150 von 500 Punkten
C) Fachliche Eignung - Referenzen: max. 300 von 500 Punkten
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Wertungsmatrix.
Hinweis Losverfahren: Die Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber beträgt 5.
Erfüllen nach § 75 (6) mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gemäß § 51
gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme
an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens zehn Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist
ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindestvorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Bewerbungen sind ausschließlich über die Verwendung des Bewerbungsbogens zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Rechtslage (zwingende Ausschlussgründe)
1) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB (strafrechtliche Verurteilung)
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben)
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB (Insolvenz)
4) Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV vorliegt
5) Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV vorliegt
6) Eigenerklärung, dass keine Zugehörigkeit zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen vorliegt (s. gesonderte Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022)
7) Eigenerklärung, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der
Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören (s. gesonderte Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022)
8) Eigenerklärung, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch
genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als
10 % des Auftragswerts entfällt (s. gesonderte Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (gem. § 45 VgV)
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird für Personenschäden mind. 3,0 Mio. EUR und zusätzlich für sonstige
Schäden mind. 3,0 Mio. EUR. Dies hat durch eine für das Objekt geeignete Berufshaftpflicht zu erfolgen. Im Bewerbungsverfahren kann der Bewerber zum Nachweis seiner Versicherungswürdigkeit auch eine schriftliche
Erklärung der Versicherung vorlegen, in der die Versicherungsabsicht für o. a. Leistungen für den Auftragsfall bestätigt wird. Bei Bietergemeinschaften ist eine Zusammenrechnung der Versicherungssummen der beteiligten
Mitglieder möglich. Liegt diese nicht vor, ist die Bewerbung auszuschließen (Ausschlusskriterium).
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (gem. §§ 44, 75 VgV)
1) Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Projektleitung, dass ein Abschluss (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH / Bachelor / Master oder vergleichbare Berufszulassung) vorliegt
2) Eigenerklärung, dass eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist
3) Vorlage von drei geeigneten Referenzen mit den unten genannten Mindestanforderungen
A) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (gem. § 45 VgV)
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021,2022) bei Projektsteuerungsleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft.
unter 200.000 € netto = 0 Punkte
ab 200.000 € netto = 10 Punkte
ab 400.000 € netto = 20 Punkte
ab 600.000 € netto = 30 Punkte
ab 800.000 € netto = 40 Punkte
ab 1.000.000 € netto = 50 Punkte
B) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (gem. § 46 VgV)
1) Erklärung über die Berufserfahrung der Projektleitung
Angabe der Berufserfahrung in Jahren als "Projektsteuerer" in Vollzeit
((Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH / Bachelor / Master oder vergleichbare Berufszulassung)
(max. 50 Punkte möglich)
< 3 = 0 Punkte
>= 3 = 20 Punkte
>= 5 = 30 Punkte
>= 8 = 40 Punkte
>= 10 = 50 Punkte
2) Erklärung über die Berufserfahrung der stellvertretenden Projektleitung
Angabe der Berufserfahrung in Jahren "Projektsteuerer" in Vollzeit
((Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH / Bachelor / Master oder vergleichbare Berufszulassung) (max. 50 Punkte möglich)
< 2 = 0 Punkte
= 2 = 20 Punkte
= 3 = 30 Punkte
= 4 = 40 Punkte
>= 5 = 50 Punkte
3) Auflistung/Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte
(Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH / Bachelor / Master oder vergleichbare Berufszulassung)
in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) (max. 50 Punkte möglich)
< 1 = 0 Punkte
>= 2 = 20 Punkte
>= 4 = 30 Punkte
>= 6 = 40 Punkte
>= 8 = 50 Punkte
Hinweis: Nur die Beschäftigten angeben, die im Bereich der
ausgeschriebenen Leistung tätig sind.
C) Fachliche Eignung - Referenzen (gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 und
§ 75 Abs. 5 VgV)
Anzahl der auszuwertenden Referenzprojekte: 3 (je Referenz
max. 100 Punkte)
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte
Dienstleistungsaufträge. Eine geeignete/vergleichbare
Referenzliegt vor, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
Mindestanforderungen (je Referenz 35 Punkte)
1. Projektsteuerung Stufe 1 bis 5 nach AHO vollständig erbracht
2. Mindesthonorarzone III oder höher
3. Projektfertigstellung mit Inbetriebnahme für Referenz 1 in den letzten sieben Jahren (nach 01.01.2016 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist)
Projektfertigstellung mit Inbetriebnahme für Referenz 2 und 3 in den letzten zehn Jahren (nach 01.01.2013 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist)
REFERENZ 1:
Für folgende Punkte werden Zusatzpunkte vergeben:
Höhe der anrechenbaren Projektkosten (KG 200-700) (in EUR netto) (je
Referenz max. 20 Punkte):
< 10 Mio. € netto = 0 Punkte
>= 10 Mio. € netto = 4 Punkte
>= 12 Mio. € netto = 8 Punkte
>= 15 Mio. € netto = 12 Punkte
>= 17 Mio. € netto = 16 Punkte
>= 20 Mio. € netto = 20 Punkte
Vergleichbarkeit des Referenzprojektes (max. 45
Zusatzpunkte)
Referenzobjekt enthält:
-Angabe Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner; Tel.) = 5
Zusatzpunkte
-Referenzbeschreibung mit Bildnachweis = 5 Zusatzpunkte
-Neubau (mind. 50%-Projektanteil) = 10 Zusatzpunkte
-Schulgebäude = 20 Zusatzpunkte
-Leistungen zum Fördermittelmanagement (unter Angabe d. Förderprogramme) = 5 Zusatzpunkte
REFERENZ 2:
Für folgende Punkte werden Zusatzpunkte vergeben:
Höhe der anrechenbaren Projektkosten (KG 200-700) (in EUR netto) (je
Referenz max. 20 Punkte):
< 10 Mio. € netto = 0 Punkte
>= 10 Mio. € netto = 4 Punkte
>= 12 Mio. € netto = 8 Punkte
>= 15 Mio. € netto = 12 Punkte
>= 17 Mio. € netto = 16 Punkte
>= 20 Mio. € netto = 20 Punkte
Vergleichbarkeit des Referenzprojektes (max. 45
Zusatzpunkte)
Referenzobjekt enthält:
-Angabe Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner; Tel.) = 5
Zusatzpunkte
-Referenzbeschreibung mit Bildnachweis = 5 Zusatzpunkte
-Neubau (mind. 50%-Projektanteil) = 20 Zusatzpunkte
-Schulgebäude = 10 Zusatzpunkte
-Leistungen zum Fördermittelmanagement (unter Angabe d. Förderprogramme) = 5 Zusatzpunkte
REFERENZ 3:
Für folgende Punkte werden Zusatzpunkte vergeben:
Höhe der anrechenbaren Projektkosten (KG 200-700) (in EUR netto) (je
Referenz max. 20 Punkte):
< 10 Mio. € netto = 0 Punkte
>= 10 Mio. € netto = 4 Punkte
>= 12 Mio. € netto = 8 Punkte
>= 15 Mio. € netto = 12 Punkte
>= 17 Mio. € netto = 16 Punkte
>= 20 Mio. € netto = 20 Punkte
Vergleichbarkeit des Referenzprojektes (max. 45
Zusatzpunkte)
Referenzobjekt enthält:
-Angabe Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner; Tel.) = 5
Zusatzpunkte
-Referenzbeschreibung mit Bildnachweis = 5 Zusatzpunkte
-Neubau (mind. 50%-Projektanteil) = 20 Zusatzpunkte
-Bildungs- und Kulturgebäude = 15 Zusatzpunkte
Soweit unter III.1.1) bis III.1.3) lediglich Angaben/ Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln
entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen gültig
sein. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen. Die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht. Nachweise sind
unaufgefordert vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu
unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen,
Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der
Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform www.tender24.de
einzureichen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht
eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Bewerbungen
werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen
ausschließlich in schriftlicher Form über die Vergabeplattform
www.tender24.de zu richten.
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim
Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.
d) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nichtdeutschsprachige
Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung
beizulegen
Postanschrift: Peterplatz 9
Ort: Würzburg
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu
machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EUAmtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung
nachfolgender Voraussetzungen zulässig:
Verstöße gegen die Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt
unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).