Vergabe eines Rahmenvertrags über Postdienstleistungen für das Landratsamt Haßberge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Herrenhof 1
Ort: Haßfurt
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 97437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle des Kreishochbaus
E-Mail:
Telefon: +49 9521/27-269
Fax: +49 9521/27-363
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hassberge.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.vergabe.hassberge.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe eines Rahmenvertrags über Postdienstleistungen für das Landratsamt Haßberge
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Durchführung von Postdienstleistungen gemäß § 5 PostG (in der zum Zeitpunkt des Zuschlags gültigen Fassung). Dies beinhaltet die werktägliche Abholung, die Frankierung (unter Berücksichtigung der kostengünstigsten Variante), die Beförderung und die Zustellung von Briefsendungen inkl. Postzustellungsaufträgen bundesweit und international.
Die auszuschreibende Leistung umfasst jährlich ca. folgendes Volumen (2022)
Briefsendungen:
Standard: 56.000
Kompakt: 8.300
Groß: 13.800
Maxi: 100
Postkarten: 20
International (alle Formate) 80
Einschreiben (alle Formate):
Einschreiben Einwurf: 10
Einschreiben Standard: 3.950
Einschreiben Eigenhändig: 50
Einschreiben Rückschein: 90
Einschreiben International: 15
PZA: 4.450
Die tatsächlichen Mengen können in der Zukunft abweichen. Das Aufkommen schwankt im Verlauf eines Jahres und der AN hat zu gewährleisten, dass auch vom Jahresdurchschnitt deutlich abweichende Mengen ordnungsgemäß abgeholt, bearbeitet und zugestellt werden.
Die Briefsendungen werden verschiedenen Kostenstellen zugeordnet. Dies ist bei der Rechnungsstellung entsprechend zu berücksichtigen
a) Abholung
Der Auftragnehmer holt die adressierten und kuvertierten Postsendungen in der Poststelle des Auftraggebers arbeitstäglich (Montag bis Freitag; außer an gesetzlichen Feiertagen) ab.
Die Abholung erfolgt frühestens ab 15:30 Uhr – 16:00 Uhr (Ein späterer Zeitpunkt ist nach Rücksprache mit dem AG möglich)
b) Postbehälter
Sämtliche erforderlichen Postbehälter und evtl. Transportwagen sind vom Auftragnehmer ohne gesonderte Vergütung (kostenneutral), jederzeit in ausreichender Menge und dem Transportgut angepasster Größe zur Verfügung zu stellen. Der AN hat die Postsendungen in wetterfesten Behältern zu transportieren.
c) Freimachung, Beförderung und Zustellung
Jede abgehende Sendung ist vom AN zu frankieren /freizumachen (unter Berücksichtigung der kostengünstigsten Variante)
Die abgeholten Postsendungen des Auftraggebers sind entweder selbst oder unter Einbindung eines Dritten (Nachunternehmer, Drittunternehmer) zuzustellen.
Bei Zustellung an die in der Anschrift genannten Wohn- oder Geschäftsadresse muss die Briefsendung in die dafür vorgesehene Empfangsvorrichtung eingeworfen oder dem Empfänger persönlich ausgehändigt werden.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Briefsendungen spätestens am dritten Werktag, der auf den Einlieferungstag folgt, zugestellt werden. Dies ist auch einzuhalten, wenn die Zustellung an das Postfach durch Weitergabe der Sendung an einen anderen Versanddienstleister erfolgt. Auf § 2 Nr. 3 PUDLV wird verwiesen.
Der von der AG geforderte Zustellbereich umfasst, sofern bei den einzelnen Sendungsarten nichts Abweichendes geregelt ist, die weltweite Beförderung bzw. Zustellung aller genannten Sendungsarten an die Empfänger. Er darf weder räumlichen Einschränkungen unterliegen, noch darf es – über gesetzliche Vorgaben hinausgehende — Ausschlussgründe für die Beförderung bzw. Zustellung der Sendungen an die Empfänger geben.
d) Nachweispflichtige Sendungen
Bei Einschreiben erhält die AG einen Nachweis zur Einlieferung der Sendung. Der Einlieferungsbeleg wird von der AG ausgefüllt und zusammen mit dem Einschreiben dem AN übergeben. Spätestens am dritten Werktag (national) / am achten Werktag (international) nach Übergabe bekommt die AG den Einlieferungsbeleg zurück.
e) Postzustellungsauftrag
Die förmliche Zustellung von Schriftstücken hat, unabhängig von Größe und Gewicht gemäß §§ 177 ff. der ZPO und des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (VwZVG) zu erfolgen.
Der AN hat über die übergebenen Postzustellungsaufträge eine tagesgenaue Einlieferungsübersicht zu erstellen, aus der die Anzahl der übernommenen Postzustellungsaufträge ersichtlich wird. Diese Einlieferungsübersicht ist Grundlage für die monatliche Abrechnung und wird der Rechnung beigefügt.
f) Formulare und Labels
Die erforderlichen Labels und Formulare für Einlieferungslisten, Einschreiben / Rückschein, Nachnahme, Postzustellungsurkunden, Pakete, Express-Sendungen etc. stellt der AN der AG unentgeltlich zur Verfügung.
Es besteht die Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern/Bietergemeinschaften einzureichen:
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein;
2) Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Formblatt L124);
3) Erklärung, dass kein Lizenzentziehungsverfahren bei der BNetzA eingeleitet ist (Vordruck 02);
4) Erklärung nach Art. 5k EU-Verordnung 833/2014 (Formblatt L127);
5) Lizenz für die gewerbsmäßige Beförderung der Briefsendungen gemäß § 5 Postgesetz in Kopie;
6) Angabe der von der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs. I PostG auszuführenden Briefbeförderungsleistungen nach Leistungsart, -umfang und -gebiet (Vordruck 02);
7) Ggf. Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck 04);
8) Ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (mit zweifelsfreier Angabe der Art und des Umfangs der von den Nachunternehmern übernommenen Teilleistungen – mit dem Angebot vorzulegen; Vordruck 03);
9) Ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung (mit Benennung des Namens und der Anschrift der Nachunternehmer und der Eigenerklärung des Nachunternehmers in welcher sich dieser für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bieter/Bietergemeinschaft gegenüber diesem unwiderruflich verpflichtet seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen – im Fall der Eignungsleihe zur Erfüllung der Anforderungen gemäß Zif. III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung mit dem Angebot vorzulegen, im Fall der reinen Nachunternehmerschaft ohne Eignungsleihe erst auf Verlangen des Auftraggebers; Vordruck 03).
Hinweis zur Teilleistungserbringung im Rahmen der Briefbeförderung durch die Deutsche Post AG:
Teilleistungen, bei denen es sich um Briefbeförderungsdienstleistungen der Deutschen Post AG gemäß §11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs. I PostG handelt, die im Rahmen der Auftragsabwicklung erbracht werden, sind keine Nachunternehmerleistungen. Niederlegungsstellen i.S.d. § 181 ZPO sind keine Nachunternehmer.
HINWEIS: Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) bis 4.) sowie einen Versicherungsnachweis nach III.1.2.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Darüber hinaus wird der Auftraggeber von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
2) Nachweis über den Bestand/Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen, oder durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen. Der Abschluss hat spätestens unverzüglich nach Erhalt des Zuschlagschreibens zu erfolgen und der Nachweis ist dem Auftraggeber unverzüglich ohne weitere Aufforderung vorzulegen/zuzusenden.
zu 2) mindestens die genannten Deckungssummen
Erklärung des Bieters/ der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten 3 Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen eingesetzt worden sind.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Haftpflicht-Schadensversicherung abzuschließen und während der Dauer des Vertragsverhältnisses aufrechtzuerhalten. Sie ist für Personenschäden, Sachschäden und Bearbeitungsschäden über die Regeldeckungssumme abzuschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotseröffnung über Vergabeplattform.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe des Angebots sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. I.3) abgerufen werden.
Bieterfragen können nur über die Vergabeplattform https://mp.aumass.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Um eine Bieterfrage zu stellen ist es notwendig, dass sich die Bewerber auf der Vergabeplattform https://mp.aumass.de registrieren. Bieterfragen, die nicht spätestens acht Arbeitstage vor Ende der Angebotsfrist eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Die Bieterantworten sind über die Vergabeplattform https://mp.aumass.de abrufbar.
Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform https://mp.aumass.de einzureichen.
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981/53-1277
Fax: +49 981/53-1837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Das Nachprüfverfahren ist in den §§ 155 ff. GWB geregelt.
Gemäß § 160 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt allerdings nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981/53-1277
Fax: +49 981/53-1837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de