Sicherheitsdienst für die dezentrale Gemeinschaftsunterkunft in 92648 Vohenstrauß Referenznummer der Bekanntmachung: 2023004466
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Hohlweg 2
Ort: Neustadt a.d.Waldnaab
NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
Postleitzahl: 92660
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ach, Hermann
E-Mail:
Telefon: +49 9602795100
Fax: +49 960279975100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neustadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienst für die dezentrale Gemeinschaftsunterkunft in 92648 Vohenstrauß
Das Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab beabsichtigt die Dienstleistung für die Bewachung der dezentralen Gemeinschaftsunterkunft Pfarrgasse 21 in 92648 Vohenstrauß an einen Sicherheitsdienst zu vergeben.
Für die Gemeinschaftsunterkunft in Vohenstrauß soll ein täglicher (24/7) Wach- und Sicherheitsdienst eingerichtet werden. Eine entsprechende IHK Qualifikation nach § 34a GewO ist neben weiteren Eignungsvoraussetzungen zwingend nachzuweisen.
Detaillierte Angaben zum Leistungsumfang können der Leistungsbeschreibung sowie dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Ehemaliges Kreiskrankenhaus Vohenstrauß, Pfarrgasse 21, 92648 Vohenstrauß
Stationärer Bewachungs- und Sicherheitsdienst in der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in der Pfarrgasse 21, 92648 Vohenstrauß mit einer Bewachungszeit von 24 Stunden, sieben Tage die Woche.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i.V. mit § 123 GWB durch Eigenerklärung;
b) Erklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i.V. mit § 124 GWB durch Eigenerklärung;
c) Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin und der Führungskräfte des Unternehmens nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) oder ein gleichwertiger Nachweis nach Maßgabe des jeweiligen Mitgliedsstaates; handelt es sich bei dem Bewerber um eine juristische Person, ist eine Kopie des Handelsregisterauszuges einzureichen;
d) Erklärung zur beabsichtigten Weitervergabe von Auftragsanteilen nach § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV;
e) Bietergemeinschaften werden zugelassen. Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Erlaubnis zur Durchführung von Bewachungsdiensten gem. § 34a Gewerbeordnung (GewO) oder ein gleichwertiger Nachweis nach Maßgabe des jeweiligen Mitgliedsstaates
Abschnitt IV: Verfahren
Um die Sicherheit der in der Gemeinschaftsunterkunft aufgenommenen Bewohner kurzfristig sicherstellen zu können, ist aufgrund der derzeit vorliegenden akuten Sicherheitsbedenken eine entsprechende Fristverkürzung gem. § 15 Abs. 3 VgV zum Schutz der Bewohner erforderlich. Die Anzahl von 50 Bewohnern, teilweise gemischter Herkunft erfordert verstärkte Präsenz- und Sicherheitsmaßnahmen in der Unterbringungseinrichtung. In den vergangenen Wochen hat sich aufgrund verschiedener Gefährdungssituationen gezeigt, dass ein rascher Einsatz eines professionellen Sicherheitsdienstes dringend erforderlich ist, um die Sicherheit und das physische Wohlbefinden der Bewohner zu gewährleisten. Des Weiteren befinden sich in den anderen Stockwerken des Gebäudes eine Arztpraxis und eine Pflegeeinrichtung für ältere Menschen. Eine Kontrolle über die Einhaltung der Hausordnung und der Ruhezeiten sind Garant dafür, dass diese drei Einrichtungen im betreffenden Gebäude koexistieren können.
Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab, Am Hohlweg 2, Raum C 208, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab
Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 Abs. 2 UVgO von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Je Bieter ist nur ein Hauptangebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere Angebote von Einzelfirmen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
b) Kleinere Firmen und Startups werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bietergemeinschaften hingewiesen. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Unterlagen von jedem Bieter der
Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
c) Die Angebote / Unterlagen sind über die Vergabeplattform vollständig ausgefüllt und elektronisch in Textform unterschrieben einzureichen. Auf postalischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen!
d) Angebote sind nur dann fristgemäß eingereicht, wenn sie rechtzeitig zur Angebotsfrist auf der Vergabeplattform eingegangen sind. Das entsprechende Risiko tragen die Bieter. Nicht fristgerecht eingegangene Angebote werden nicht berücksichtigt und von der Wertung ausgeschlossen. Nicht formgerechte Angebote werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
e) Enthalten die Bekanntmachung oder die bereitgestellten Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.
g) Rückfragen sind bis zum Ende der Frist für Bieterfragen ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Der Auftraggeber behält sich zur Gewährleistung eines transparenten, diskriminierungsfreien und zügigen Verfahrens vor, nach Fristablauf eingehende Rückfragen nicht mehr zu beantworten.
h) Offerieren zwei oder mehrere Bieter denselben Preis bzw. ergeben sich nach Wertung aller Zuschlagskriterien bei zwei oder mehreren Bieter die gleiche Gesamtwertungskennzahl, wird ein Losentscheid durchgeführt.
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs.1 GWB durch die
Vergabekammer nur auf Antrag eingeleitet wird.
Wir weisen ferner darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § GWB § 134 Absatz GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.