Vorbehaltlich der Projektgenehmigung durch den Münchner Stadtrat. Bauüberwachung für den Neubau eines unterirdischen Installationskanal im Klärwerk Gut Großlappen in München.t Großlappen in München. Referenznummer der Bekanntmachung: E60b237423
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedenstraße 40
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vorbehaltlich der Projektgenehmigung durch den Münchner Stadtrat. Bauüberwachung für den Neubau eines unterirdischen Installationskanal im Klärwerk Gut Großlappen in München.t Großlappen in München.
Für den Bau des neuen Installationskanals sind Leistungen für die örtliche Bauüberwachung im Leistungsbild Ingenieurbauwerke erforderlich. Die beinhalten auch die Prüfung der Leistungsverzeichnisse vor Baubeginn ab November 2023 unter Einhaltung der Prüffristen. Der Baubeginn ist für März 2024 geplant, für die Bauausführung des Ingenieurbauwerks inkl. Erstellung der Baugrube werden voraussichtlich 18 Monate veranschlagt.
Klärwerk I - Gut Großlappen
Freisinger Landstraße 187
80939 München
Vorbehaltlich der Projektgenehmigung durch den Münchner Stadtrat sind für den Bau des neuen Installationskanals im Klärwerk Gut Großlappen Leistungen für die örtliche Bauüberwachung im Leistungsbild Ingenieurbauwerke erforderlich. Diese beinhalten auch die Prüfung der Leistungsverzeichnisse vor Baubeginn unter Einhaltung der Prüffristen.
Ein beheizbares Baubüro im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche mit (Arbeitsplatz) sowie Stromanschluss wird gestellt. Alle weiteren Einrichtungen / Arbeitsmittel wie Telefonie, EDV inkl. Druck und Vervielfältigungsmöglichkeit etc. sind Sache des AN und in den Angebotspreis einzurechnen. Die Anwesenheitszeit der örtlichen Bauüberwachung ist mit mind. 6 h / Arbeitstag (Montag-Freitag) zu kalkulieren. Die arbeitstägliche Anwesenheit über diese Dauer ist zwingend erforderlich. Im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung sollen u.a. folgende Leistungen abgedeckt werden (das vollständige Leistungsbild ist dem Vertrag als Anlage 3 beigefügt):
• Einarbeitung in die bestehenden Unterlagen
• Prüfung der vom Hauptplaner angefertigten Leistungsverzeichnisse bzw. Abgleich mit Ausführungsplanung (vor Baubeginn, keine Anwesenheit vor Ort erforderlich)
• Durchführung und Protokollierung von turnusmäßigen Baubesprechungen
• Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch), Terminkontrollen
• Teilnahme an erforderlichen Besprechungen und Begehungen
• Überwachen und Dokumentation der vertragsgerechten Ausführung
• Mitwirken beim Aufmaß mit dem ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße
• Teilnahme an Abnahmen ggf. Mängelverfolgung
• Rechnungsprüfung
• Nachtragsmanagement
Die Oberbauleitung der AG sowie die AG selbst ist laufend über die Vorgänge auf der Baustelle zu informieren und in Abstimmungen und relevante Festlegungen und Änderungen einzubinden. Des Weiteren ist zusammen mit der Oberbauleitung der Klärwerksbetrieb über die Vorgänge (Schwerpunkt: Baustellenlogistik, Baustelleinrichtungsfläche) zwingend zu informieren und in Änderungen der Abläufe einzubinden. Vor Ort wird durch den Hautplaner ebenfalls die Objektüberwachung die Bauabläufe der technischen Ausrüstung überwachen. Auch mit der Objektüberwachung ist eine enge Abstimmung in Hinblick auf die Rohrleitungsarbeiten und deren terminlicher Ausführung erforderlich. Ein aktives Schnittstellenmanagement ist also mit:
• der Oberbauleitung des Hauptplaners
• der Objektüberwachung des Hauptplaners
• dem Projektteam der AG
zu betreiben.
Weitere am Projekt Beteiligte/Schnittstellen sind:
• Baugrundgutachter (bereits ausgeschrieben)
• Brandschutzgutachter (bereits ausgeschrieben)
• Prüfstatiker (Ausschreibung erfolgt)
• Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Ausschreibung erfolgt)
• Landschaftsplaner (Ausschreibung erfolgt je nach Erfordernis)
• MSE-Klärwerksbetrieb
Vorbehaltlich der Projektgenehmigung durch den Münchner Stadtrat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die mit dem Überwachen der Bauausführung Beauftragten müssen grundsätzlich über eine den zu überwachenden Tätigkeiten entsprechende abgeschlossene Fachausbildung (Dipl.-Ing., Dipl.-Ing. (FH) bzw. Master oder Bachelor) der Fachrichtung Bau- oder Maschinenbauingenieurwesen) und eine angemessene Baustellenpraxis –in der Regel von mindestens 5 Jahren– verfügen.
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Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristische Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutsche Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen, oder
b) wenn sie vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
1.) Eigenerklärung über den gemittelten Gesamtumsatz des Bewerbers aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto).
Es wird ein Mindestumsatz gemittelt über die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre von mindestens 0,25 Mio. EUR netto/Jahr gefordert.
2.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird:
Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von über min. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und min. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schaden aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen. Zudem ist gleichzeitig einen Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden die von Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den genannten Bedingungen eintritt.
-> Es wird ein Mindestumsatz gemittelt über die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre von mindestens 0,25 Mio. EUR netto/Jahr gefordert.
-> Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von über min. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und min. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden.
Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertbarkeit einer Referenz ist Erfahrung als örtliche Bauüberwachung im Zeitraum zwischen 2007 und dem Ende der Bewerbungsfrist.
Wenn die Mindestbedingungen nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden.
Die Bewertung erfolgt anhand folgender Kriterien:
-Örtliche Bauüberwachungen in Projekten von öffentlichen Auftraggebern mit Baukosten > 5 Mio. €,
-Örtliche Bauüberwachung von unterirdischen Ingenieurbauwerken mit einer Gründungstiefe von > 5 m und einer wasserdichten Baugrubensicherung aus Borpfahlwänden oder vergleichbar,
-Plan- und Ausschreibungsprüfung (Ingenieurbau) bei einem Projekt mit einer Bausumme > 5 Mio €,
-Nachtragsbearbeitung in einem Projekt mit einer Bausumme > 5,0 Mio. EUR.
Die Referenzen sind im Word-Dokument "Liste geeigneter Referenzen" als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen. Eine Referenz kann dabei auch zum Nachweis mehrere Kriterien genutzt werden.
Für jede Referenz wird darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Namen des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail; Beschreibung der erbrachten Leistung; Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Darüber hinaus gelten weitere Mindestvoraussetzungen:
-Vorlage eines Nachweises von Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Zertifikate oder gleichwertige Nachweise),
-Vorlage von Studien- und Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung der verantwortlichen Berufsangehörigen (Inhaber oder verantwortliche Führungskraft),
-Vorlage eines Nachweises der geforderten Berufshaftplichtversicherung oder Verpflichtungserklärung um Abschluss der geforderten Berufshaftpflichversicherung des Unternehmens.
Vorlage von mindestens einer Referenz, die alle unter Ziff. III.1.3) genannten Mindestkriterien erfüllen muss.
Erfüllt ein Bieter diesen Mindeststandard nicht, wird er mangels Eignung vom Verfahren ausgeschlossen.
Eine geforderte mittlere Beschäftigtenzahl von insgesamt min. 2 Personen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Die Erbringung der Leistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.
Verweis auf die einschlägige Rechts- und Verwaltungsvorschrift:
Verweis auf Angaben unter III.1.1
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Friedenstraße 40
Ort: München
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland