Kläranlage Hof - Erneuerung von Blockheizkraftwerken und Belüftungsaggregaten, Ingenieurleistung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Uferstraße 55
Ort: Hof
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Hof, Fachbereich 30 - ZAV, Klosterstraße 1 - 3, 95028 Hof
E-Mail:
Telefon: +49 9281815-1417
Fax: +49 928181587-1417
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hof.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kläranlage Hof - Erneuerung von Blockheizkraftwerken und Belüftungsaggregaten, Ingenieurleistung
Umfang der Ingenieurleistung (Leistungsphasen 1 – 9) für die Erneuerung der drei Blockheizkraftwerke und die Belüftungsaggregate der Nitrifikation:
Auf der Verbandskläranlage Hof (290.000 EW) sollen die drei bestehenden Blockheizkraftwerke (ca. 1.590 kWel) und die bestehenden Belüftungsaggregate der Nitrifikation (max. 28.100 Nm³/h) erneuert werden. Zusätzlich ist eine ca. 800 m² große Dachfläche mit PV-Modulen auszustatten.
95028 Hof
Als Grundlage der zu erbringenden Leistung dient das Leistungsbild Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI 2021. Es sind die Leistungsphasen 1 – 9 zu erbringen.
Der Umfang der zu planenden Bauleistung gliedert sich bei einer Kostenannahme von ca. 2.091.000 € (netto) wie folgt:
- Demontage und Entsorgung Drehkolbengebläse und BHKW
- Vorbereitende bauliche Arbeiten (Fundamente, Kernbohrungen, etc.)
- Lieferung und Montage von voraussichtlich drei Blockheizkraftwerken
- Lieferung und Montage von voraussichtlich drei Gebläseaggregaten
- Einbindung der neuen BHKW in die bestehende elektro- und verfahrenstechnische Peripherie
- Einbindung der neue Gebläseaggregate in die bestehende elektro- und verfahrenstechnische Peripherie
- Einbindung der drei bestehenden Turbogebläse als Reserveaggregate in die bestehende elektro- und verfahrenstechnische Peripherie
- Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach (ca. 800 m²) des Maschinenhauses (BW 25) in dem die BHKW und Gebläseaggregate untergebracht sind
Des Weiteren sind im Rahmen der Leistungsphasen 1 und 2 verschiedene Variantenuntersuchungen durchzuführen. Es soll untersucht werden, ob mittels der Einrichtung eines Energiemanagementsystems und durch die Errichtung von z. B. Wärmespeichern oder Sorptionsanlagen weitere energetische Einsparungen in Bezug auf die Strom- und Wärmeerzeugung möglich sind. Des Weiteren ist eine Variantenuntersuchung hinsichtlich der Gebläsetechnologie (oder Kombination aus unterschiedlichen Technologien) durchzuführen um eine größtmögliche Einsparung in Kombination mit einer bedarfsgerechten Lastfallsteuerung zu erreichen.
Die stufenweise Beauftragung ist wie folgt vorgesehen:
Stufe 1: Leistungsphase 1 – 3
Stufe 2: Leistungsphase 4 – 7
Stufe 3: Leistungsphase 8 – 9
Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (Rev.04, Informationsunterlage).
Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bedingungen gemäß Auftragsunterlagen.
Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837