Stadt Bamberg, Amt für Inklusion - Hauptamtliche Integrationslotsen Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-127/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Untere Sandstraße 34
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 951871211
Fax: +49 0951871139
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Bamberg, Amt für Inklusion - Hauptamtliche Integrationslotsen
Hauptamtliche Integrationslotsen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die hauptamtlichen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen koordinieren und unterstützen im Stadtgebiet Bamberg im Bereich Asyl und Integration ehrenamtlich Tätige (nachfolgend: Integrationsbegleiterinnen und Integrationsbegleiter). Ziel der Zuwendung ist die Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Tätigkeit, eine stärkere Vernetzung der regionalen Akteure und Fortbildung der Ehrenamtlichen sowie die Gewinnung und effiziente Vermittlung weiterer freiwilliger Helferinnen und Helfer. Darüber hinaus werden in Absprache mit der Stadt Bamberg zielgerichtete Projekte und Veranstaltung zur Unterstützung und Stärkung der ehrenamtlichen Strukturen vor Ort initiiert und umgesetzt. Sowohl Helfende, Initiativen und Verbände, als auch interessierte Bürgerinnen und Bürger sollen mit diesen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen zentrale Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Stadt Bamberg erhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist für die zu vergebende Leistung durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. oder vorläufig durch die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung gem. FB 124 oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl sind die im FB 124 oder der EEE genannten Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter auf die Fähigkeiten anderer Bieter zur Erfüllung des Auftrags, so ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärung nach FB 124 oder EEE auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Das FB 124 liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Die EEE kann über den Link (www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5 Service/EEE/node_EEE.html) online ausgefüllt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung findet elektronisch über die Vergabeplattform statt. Die schriftliche Angebotsabgabe ist nicht möglich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 98153-1277
Fax: +49 98153-1837
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.