700-08 digitales Patientenportal
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: D7026
Postanschrift: Stenglinstr. 2
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 8214003533
Fax: +49 821400173531
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uk-augsburg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservice.de
Abschnitt II: Gegenstand
700-08 digitales Patientenportal
Lieferung, Implementierung, produktive Inbetriebnahme und Betrieb eines digitalen Patientenportals mit digitalem Aufnahme- und Behandlungsmanagement gemäß Krankenhauszukunftsgesetz Fördertatbestand 2 (KHZG FTB 2)
Universitätsklinikum Augsburg, Stenglinstr. 2, 86156 Augsburg
Das UKA beabsichtigt die folgende Beschaffung: Lieferung, Implementierung, produktive Inbetriebnahme und Betrieb eines digitalen Patientenportals, bestehend aus digitalem Aufnahme- und Behandlungsmanagement gemäß den Anforderungen und Muss-Kriterien des KHZG FTB 2. Die Implementierung umfasst insbesondere die tiefe und bidirektionale Integration des Patientenportals in das ORBIS KIS (ORBIS) und die bestehende IT-Landschaft des UKA.
Das Patientenportal umfasst die folgenden Themenbereiche:
•Digitales Aufnahmemanagement
•Digitales Behandlungsmanagement
Die digitale Aufnahme ermöglicht eine direkte Kommunikation vor und nach dem eigentlichen Klinikaufenthalt mit Patienten und Zuweisern, z.B. durch Online-Terminanfragen und -Terminierungen sowie Up- und Downloads von relevanten Daten und Dokumenten. Durch den Einsatz digitaler Technologien wird der administrative Kommunikationsaufwand reduziert und die Ressourcennutzung des UKA optimiert. Folgende konkrete Funktionen sollen unter anderem im UKA ermöglicht werden: Online-Terminierung (Terminanfrage mit anschließender Terminierung), Anamnese von zu Hause, Upload von Dokumenten und Überweisung vorab, Online-Zugang zu Patientendaten, Selbstanamnese und Assessments, Online-FAQs, elektronische Nachrichten vorab, Self-Check-in-Terminals in der Patientenaufnahme etc.
Das digitale Behandlungsmanagement begleitet die Patienten während ihres gesamten stationären Aufenthalts und unterstützt diese in ihrem Tagesablauf. Dies fördert die Selbstbestimmung der Patienten und ermöglicht eine aktivere Teilnahme am Behandlungsprozess. Zudem können Patientensicherheit und Therapieadhärenz gesteigert werden. Folgende konkrete Funktionen sollen unter anderem umgesetzt werden: Indoor-Navigation, Behandlungstagebuch und Behandlungsinformationen auf privatem Endgerät, Datenspeicherung in ePA etc.
NextGenerationEU
Für den Auftrag sollen Fördermittel gemäß Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) und Krankenhausstrukturfondsverordnung (KHSFV) eingesetzt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die beschriebenen Lieferungen/Dienstleistungen können nur von der Firma Dedalus Healthcare GmbH (Dedalus) ausgeführt werden.
Im Rahmen einer detaillierten und fundierten Marktanalyse, bestehend aus Webrecherche, Gesprächen auf Messen und Experten-Netzwerken, Benchmarks, Hospitationen sowie Anbieterdemos und -gesprächen, wurden potenzielle Patientenportallösungen bzw. -anbieter identifiziert. Anschließend wurden Anbieter und deren Funktionsportfolios anhand einer strukturierten Bewertungsmatrix, bestehend aus KHZG-Muss-/Kann- und UKA-Kriterien, bewertet und priorisiert.
Ergebnis der Marktrecherche: Das Produkt "Patient X-Care Suite" (X-Care) der Firma Dedalus ist die einzige Lösung, die alle gewünschten Anforderungen des UKA vollständig erfüllen kann inklusive der folgenden vom UKA gestellten K.O.-Kriterien. Dies begründet eine technische Alleinstellung von Dedalus:
•Bidirektionale Anbindung des Patientenportals ans Krankenhausinformationssystem (ORBIS KIS)
oPatienten und Zuweiser können in X-Care verfügbare Termine der einzelnen Klinken / Fachbereiche einsehen (ambulant und stationär) und Termine anfragen.
oIn X-Care gebuchte Termine werden unmittelbar in die ORBIS KIS-Kalender übertragen. Eine Übernahme aller dazugehörigen Daten / Dokumente (z.B. Patientendaten, Fragebögen, Formulare etc.) von X-Care in den entsprechenden Fall in ORBIS ist aus dem KIS heraus möglich.
oTerminanpassungen in ORBIS werden an X-Care übermittelt.
oPatienten und Zuweiser können Patienten in X-Care anlegen. Nach einer Identitätsprüfung durch die Krankenhausmitarbeitenden, können Patientendaten per Knopfdruck in einen aktiven Fall in ORBIS integriert werden.
oFür in ORBIS angelegte und eingecheckte Patienten (z.B. Notaufnahme oder klassische Aufnahme über Schalter in der zentralen Patientenaufnahme) kann nach Zustimmung des Patienten per Knopfdruck ein Account in X-Care angelegt werden.
oAnhand definierter Regeln werden automatische, strukturierte Daten- und Dokumententransfers zwischen ORBIS und X-Care bidirektional ermöglicht. Ein manueller Austausch ist ebenfalls möglich.
oIn X-Care bzw. in ORBIS erstellte Fragebögen, Formulare und / oder Assessments können sowohl in ORBIS bzw. in X-Care genutzt und bearbeitet werden.
•Bedienung des Patientenportals über die Oberfläche des KIS
oX-Care ist technisch in ORBIS integriert (Modullogik). Somit müssen die Mitarbeitenden zur Nutzung des Patientenportals das KIS nicht verlassen, sondern bedienen alle relevanten Aspekte von X-Care in ORBIS. Dies schafft eine einheitliche und bekannte Nutzerexperience und verbessert die Akzeptanz.
•Einheitliches / synchrones Rollen- und Berechtigungskonzept
oAufgrund der tiefen Integration von X-Care in ORBIS (Modullogik), gilt das Rollen- und Berechtigungskonzept des KIS auch für das Patientenportal.
oKrankenhausmitarbeitende müssen zur Nutzung des Patientenportals keinen separaten Account in X-Care anlegen. Das Patientenportal wird durch eine entsprechende Berechtigung für den jeweiligen Mitarbeitenden in ORBIS freigeschalten.
Zusätzlich profitiert das UKA durch die tiefe und interoperable Integration von X-Care in ORBIS von einigen Vorteilen:
•Minimierung von Medienbrüchen, Fehlübertragungen, Doppelbuchungen von Terminen und / oder Patientenverwechslungen und dadurch Erhöhung der medizinischen Versorgungsqualität.
•Effizientere Auslastung der vorhandenen (knappen) personellen und technischen Kapazitäten.
•Hohe Akzeptanz der neuen Lösung, da kein zusätzliches, technisch und optisch unterschiedliches Tool bedient werden muss. Somit profitieren auch weniger technikaffine Anwender von der Lösung. Dies führt auch zu geringeren Schulungsaufwänden.
Im Sinne der Öffnung des Wettbewerbs, haben wir alle relevanten Alternativen bzw. Ersatzlösungen geprüft. Nach aktuellem Stand und eingehender Bewertung, sowie nach Rücksprachen mit den relevanten Herstellern, erfüllt jedoch nur X-Care von Dedalus alle genannten Spezifikationen. Dedalus verfügt somit über ein techn
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Konrad-Zuse-Platz 1-3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um eine Ex-Ante-Bekanntmachung nach § 135 GWB. Einwände gegen diese sind umgehend und schriftlich unter Angabe der Vergabenummer an zu richten.
In dem Pflichtfeld II.1.7) und V.2.4) wird der Betrag 1 EUR eingegeben.
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages. Dieser Wert wird aus Gründen der Geheimhaltung nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt und auch nach § 135 Abs. 3 S.2 GWB nicht zwingend bekanntzumachen ist.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 135 GWB regelt:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. Gegen § 134 verstoßen hat oder
2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein, wenn
1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Postanschrift: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de