Bauprojekt- und -haftpflichtversicherung Verlängerung U5 Baulos2 Referenznummer der Bekanntmachung: SKA-2023-0002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marienplatz 8
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Postanschrift: Marienplatz 8
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bauprojekt- und -haftpflichtversicherung Verlängerung U5 Baulos2
Ausgeschrieben wird eine kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung für das Baulos 5 West-2 der Verlängerung der U-Bahn-Linie U5-West nach Pasing (Bf Am Knie, Bf Pasing mit Abstellanlage und Streckentunnel). Die Gesamtbaukosten werde auf rd. 667 Mio.EUR ohne Mehrwertsteuer beziffert..
Grunddeckung
München
Kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von pauschal 10 Mio.EUR für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden für die Betriebs- Produkt-, Umwelt-, und Planungshaftpflichtversicherung (Planungsdrittschäden) sowie pauschal 10 Mio.EUR für Sach- und/oder Vermögensschäden für Planungsobjektschäden (Schäden am Bauwerk) (Grunddeckung). Es gelten Mindestquoten für ein Führungs- bzw. Beteiligungsangebot. Diese sind zu bestätigen. Die Mindestquote für die Führung beträgt 20 %, eine Beteiligungsquote muss mindestens bei 5 % liegen.
Für den Fall, dass sich die Bauarbeiten verzögern soll, die Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung entsprechend verlängert werden.
1. Excedent
München
Excedenten-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von pauschal 15 Mio. EUR für Personen-, Sach-, und/oder Vermögensschäden für die Betriebs-, Produkt-, Umwelt- und Planungshaftpflichtversichung (Planungsdrittschäden) sowie pauschal 10 Mio. EUR für Sach- und/oder Vermögensschäden für Planungsobjektschäden (Schäden am Bauwerk) im Anschluss an die Grunddeckung (siehe Los 1).
Es gelten Mindestquoten für ein Führungs- bzw. Beteiligungsangebot. Diese sind zu bestätigen. Die Mindestquote für die Führung beträgt 50 %, eine Beteiligungsquote muss mindestens bei 25 % liegen.
Für den Fall, dass sich die Bauarbeiten verzögern soll, die Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung entsprechend verlängert werden.
2. Excedent
München
Excedenten-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von pauschal 25 Mio. EUR für Personen-, Sach-, und/oder Vermögensschäden für die Betrieb-, Produkt-, Umwelt- und Planungshaftpflichtversicherung (Planungsdrittschäden) im Anschluss an die Grunddeckung (siehe Los 1) sowie den 1. Excedenten (siehe. Los 2).
Es gelten Mindestquoten für ein Führungs- bzw. Beteiligungsangebot. Diese sind zu bestätigen. Die Mindestquote für die Führung beträgt 50 %, eine Beteiligungsquote muss mindestens bei 25 % liegen.
Für den Fall, dass sich die Bauarbeiten verzögern soll, die Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung entsprechend verlängert werden.
3. Excedent
München
Excedenten-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von pauschal 25 Mio. EUR für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden für die Betriebs-, Produkt-, Umwelt- und Planungshaftpflichtversicherung (Planungsdrittschäden) im Anschluss an die Grrunddeckung (siehe Los 1) sowie den 1. und 2. Excedenten (siehe Los 2, 3).
Es gelten Mindestquoten für ein Führungs- bzw. Beteiligungsangebot. Diese sind zu bestätigen. Die Mindestquote für die Führung beträgt 50 %, eine Beteiligungsquote muss mindestens bei 25 % liegen.
Für den Fall, dass sich die Bauarbeiten verzögern soll, die Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung entsprechend verlängert werden.
4. Excedent
München
Excedenten-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von pauschal 25 Mio. EUR für Personen-, Sach-, und/oder Vermögensschäden für die Betriebs-, Produkt- Umwelt- und Planungshaftpflichtversicherung (Planungsdrittschäden) im Anschluss an dei Grunddeckung (siehe Los 1) sowie den 1., 2. und 3. Excedenten (siehe Lose 2, 3, 4).
Es gelten Mindestquoten für ein Führungs- bzw. Beteiligungsangebot. Diese sind zu bestätigen. Die Mindestquote für die Führung beträgt 50 %, eine Beteiligungsquote muss mindestens bei 25 % liegen.
Für den Fall, dass sich die Bauarbeiten verzögern soll, die Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung entsprechend verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter verfügt über eine Zulassung zum Betrieb der ausgeschriebenen Sparte nach den gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder einer vergleichbaren Vorschrift eines EU-Mitgliedslandes. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (s. Formblatt "LHM_Eigenerklärung und Bewerbungsunterlagen Lose_V02").
Für Los 1 gilt:
Es gelten Mindestquoten für ein Führungs- bzw. Beteiligungsangebot. Diese sind zu bestätigen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (s. Formblatt "LHM_Eigenerklärung und Bewerbungsunterlagen Lose_V02").
Für Führungsangebote gilt zusätzlich: der Bieter besitzt Erfahrung in der Absicherung von Großbauprojekten größer 100 Mio. EUR. Entsprechende Referenzen können benannt werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (s. Formblatt "LHM_Eigenerklärung und Bewerbungsunterlagen Lose_V02").
Es gelten bei allen Losen Mindestquoten für ein Führungs- bzw. Beteiligungsangebot:
Los 1
Führungsangebot Mindestquote 20%
Beteiligungsangebot Mindestquote 5 %
Lose 2 mit 5
Führungsangebot Mindestquote 25%
Für Führungsgebote gilt grundsätzlich, dass Referenzen zu benennen sind.
Die Kommunikations- und Vertragssprache ist deutsch.
Für Los 1 / Führungsangebot gilt zusätzlich, dass der Bieter eine sachkundige Schadenbegleitung für die Dauer der Bauzeit einschließlich der Nachftung sicherstellt. Im Großschadenfall kann der Versicherer seine Anwesenheit innerhalb von 24 Stunden vor Ort sicherstellen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (s. Formblatt "LHM_Eigenerklärung und Bewerbungsunterlagen Lose_V02").
Für Los 1 / Führungsangebot gilt zusätzlich, dass der Bieter im Großschadenfall der Versicherer seine Anwesenheit innerhalb von 24 Stunden vor Ort sicherstellen kann. Für die Auftraggeberin stehen ein*e Hauptansprechpartner*in sowie mindestens ein*e Stellvertreter*in zur Verfügung. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (s. Formblatt "LHM_Eigenerklärung und Bewerbungsunterlagen Lose_V02").
Versicherer nach VAG (s. III.1)
Die Ausschreibung richtet sich direkt an Versicherungsgesellschaften. Eine Vertretung des Versicherers ist nur zugelassen, wenn der Vertreter/ Bevollmächtigte über eine vom Versicherer rechtsverbindlich unterzeichnete Vollmacht für die Teilnahme am Ver-fahren und Angebotsabgabe verfügt. Eine Entlohnung für die Vertretung durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Eine entsprechende Erklärung ist vom vertretenen Versicherer gegenzuzeichnen und mit Vollmacht einzureichen.
Die Vertretung mehrerer Versicherer mit Angeboten für dasselbe Los wird einen zum Ausschluss aller Angebote führenden Verstoß gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs darstellen, soweit der Vertreter nicht zusammen mit den Angeboten für das-selbe Los die Einhaltung des Grundsatzes des Geheimwettbewerbs und die Unabhängigkeit und Eigenständigkeit der Angebote darlegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ausführliche Risikoinformationen erhalten die Bieter mit der Aufforderung zr Angebostabgabe. Es ist zudem geplant, einen Risikodialog mit den potentiellen Bietern im Rahmen der Angebostfrist durchzuführen. Alle Fragen sind zuvor der Vergabestelle bekannt zu geben.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).