Persönliche Schutzausrüstung (PSA) - Rahmenvereinbarung - Referenznummer der Bekanntmachung: 2023RF000001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Porschestraße 5a
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84030
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Raab-Frank, Gertrud
E-Mail:
Telefon: +49 87195224300
Fax: +49 87195224899
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fueak.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) - Rahmenvereinbarung -
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Auftraggeber), beabsichtigt auf der Basis dieser Vertragsunterlagen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Arbeitsschutzbekleidung und sonstigem Zubehör für das Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und seinen nachgelagerten Behörden sowie der bayerischen Vermessungsverwaltung mit einem Lieferanten (Auftragnehmer). Der Auftrag wird in Fachlose (Fachlos Forst, Fachlos Hand-Kopf- und Körperschutz und Fachlos Warn -und Wetterschutzjacken) aufgeteilt. Weiterer Bedarf wurde durch die gesonderte Ausschreibung 2023RF000003 veröffentlicht. Die Rahmenvereinbarung soll für einen Zeitraum von 1 Jahr und 4 Monaten zuzüglich einer Verlängerungsoption a) von 8 Monaten und einer Verlängerungsoption b) von 2 Jahren (somit mögliche Gesamtlaufzeit 4 Jahre) geschlossen werden.
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot nach der Freien Verhältniswahl Preis/Leistung (30% Preis; 70%) Die Leistungspunkte ergeben sich aus der Bewertung einer Teststellung an der Waldbauernschule Kelheim und das Amt für ländliche Entwicklung Oberpfalz in Tirschenreuth. Die Teststellung findet voraussichtlich vom 17.07. - 28.07.2023 statt.
Arbeitsschutzbekleidung - Forst -
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Auftraggeber), beabsichtigt auf der Basis dieser Vertragsunterlagen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Arbeitsschutzbekleidung und sonstigem Zubehör für verschiedene Dienststellen in Bayern mit einem Lieferanten (Auftragnehmer).
Das Fachlos Arbeitsschutzbekleidung Forst bedient die notwendige persönliche Schutzausrüstung vor allem für die Beschäftigten im Bereich der Bayerischen Forstverwaltung.
Die Rahmenvereinbarung soll für einen Zeitraum von 1 Jahr und 4 Monaten zuzüglich einer Verlängerungsoption a) von 8 Monaten und einer Verlängerungsoption b) von 2 Jahren (somit mögliche Gesamtlaufzeit 4 Jahre) geschlossen werden.
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot nach der Freien Verhältniswahl Preis/Leistung (30% Preis; 70% Leistung). Die Leistungspunkte ergeben sich aus der Bewertung einer Teststellung an der WBS in Kelheim. Die Teststellung findet voraussichtlich vom 17.07. - 28.07.2023 statt.
Kopf-, Hand- und Körperschutz
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Auftraggeber), beabsichtigt auf der Basis dieser Vertragsunterlagen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Arbeitsschutzbekleidung und sonstigem Zubehör für verschiedene Dienststellen in Bayern mit einem Lieferanten (Auftragnehmer).
Das Fachlos Kopf- Hand- und Körperschutz bedient die notwendige persönliche Schutzausrüstung vor allem für die Beschäftigten im Bereich der Bayerischen Forstverwaltung.
Die Rahmenvereinbarung soll für einen Zeitraum von 1 Jahr und 4 Monaten zuzüglich einer Verlängerungsoption a) von 8 Monaten und einer Verlängerungsoption b) von 2 Jahren (somit mögliche Gesamtlaufzeit 4 Jahre) geschlossen werden.
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot nach der Freien Verhältniswahl Preis/Leistung (30% Preis; 70% Leistung). Die Leistungspunkte ergeben sich aus der Bewertung einer Teststellung an der WBS in Kelheim. Die Teststellung findet voraussichtlich vom 17.07. - 28.07.2023 statt.
Warn- und Wetterschutzjacken
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Auftraggeber), beabsichtigt auf der Basis dieser Vertragsunterlagen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Arbeitsschutzbekleidung und sonstigem Zubehör für verschiedene Dienststellen in Bayern mit einem Lieferanten (Auftragnehmer).
Das Fachlos Warn- und Wetterschutzjacken bedient die notwendige persönliche Schutzausrüstung vor allem für die Beschäftigten im Bereich der Ämter für ländliche Entwicklung und den Beschäftigten der Bayerischen Vermessungsverwaltung.
Die Rahmenvereinbarung soll für einen Zeitraum von 1 Jahr und 4 Monaten zuzüglich einer Verlängerungsoption a) von 8 Monaten und einer Verlängerungsoption b) von 2 Jahren (somit mögliche Gesamtlaufzeit 4 Jahre) geschlossen werden.
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot nach der Freien Verhältniswahl Preis/Leistung (30% Preis; 70% Leistung). Die Leistungspunkte ergeben sich aus der Bewertung einer Teststellung am ALE Oberpfalz in Tirschenreuth. Die Teststellung findet voraussichtlich vom 17.07. - 28.07.2023 statt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Arbeitsschutzbekleidung - Forst -
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kopf-, Hand- und Körperschutz
Postanschrift: Hützeler Damm 38
Ort: Bispingen
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29646
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Warn- und Wetterschutzjacken
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§21 Abs. 3 VgV)
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, §160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union