Schleifarbeiten U-Bahn Nürnberg 2024-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: Schleifarbeiten U-Bahn 2024/25
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Am Plärrer 43
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 911/802-58405
Fax: +49 911/802-88-58405
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schleifarbeiten U-Bahn Nürnberg 2024-2025
Schleifarbeiten U-Bahn Nürnberg 2024-2025 (Reprofilierung der Gleise und Weichen)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Es sind Schleifarbeiten im kompletten U- Bahn Gleisnetz der VAG Nürnberg durchzuführen (Nürnberg und Fürth).
Dabei werden jährlich ca. 28.000 Meter Gleis und bis zu 5 Weichen bearbeitet.
Es ist in einzelnen Bereichen (R<150 m; Länge ca. 500 m) ein asymmetrisches Profil (inklusive Übergänge) gemäß Richtlinien für Oberbauarbeiten der VAG Nürnberg zu schleifen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Gesellschaftsform mit Eigentumsverhältnissen.
2.) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes, anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die
Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers. (Gewichtung 3 %)
3.) Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Landeskorruptionsregister vorliegt. (Gewichtung 3 %)
4.) Kopie der Versicherungspolice(n) mit einer Deckungssumme i. H. v. 1,0 Mio. Euro (nicht älter als 12
Monate) oder Vorlage einer Bescheinigung der Versicherung, dass diese bereit ist, im Auftragsfall
eine Versicherung mit den entsprechenden Deckungssummen mit dem Bieter abzuschließen.
(Gewichtung 5 %)
5.) Eigenerklärung: Anerkennung deutschen Rechts im Vertragsfall. (Gewichtung 2 %)
6.) Eigenerklärung: Bestätigung von deutschsprachigen Schlüsselpersonal. (Gewichtung 2 %)
Sofern nichts anderes angegeben ist, dürfen Erklärungen nicht älter als ein Jahr sein.
Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins
Deutsche beizufügen.
7.) Umsatzangaben der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf Tätigkeiten im
ausgeschriebenen Aufgabengebiet, (Gewichtung 5 %)
8.) Eigenauskunft (z. B. Creditreform, Bankauskunft, etc.). (Gewichtung 8 %)
9.) Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. (Gewichtung 2 %)
10.) Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben
nach den Rechtsvorschriften des Landes des Sektorenauftraggebers erfüllt hat (Gewichtung 2 %),
11.) Eigenerklärung, dass keine Eröffnung oder beantragte Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder
einer vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen des Unternehmens oder
Ablehnung vorliegt (Gewichtung 2 %),
Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins
Deutsche beizufügen.
12.) Zwei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen mit Ausführung 2019 bis
2022. (Gewichtung zweimal 33 % = 66 %), Wertung jeweils im Vergleich zur ausgeschriebenen
Leistung für eine Referenz: 33 % voll vergleichbar, 0 % überhaupt nicht vergleichbar.
Die Referenzen sollen folgende Angaben umfassen:
Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer, Art der ausgeführten Leistung,
Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Kurzbeschreibung des im eigenen Betrieb erbrachten
maßgeblichen Leistungsumfangs mit Angabe von dabei ausgeführten wesentlichen
Mengenkennzahlen, Zahl der dabei durchschnittlichen eingesetzten Arbeitskräfte.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes vorzulegen.
Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins
Deutsche beizufügen.
Ein Verweis auf Präqualifikationsportale (z.B. PQ-Bau) ist möglich, sofern die geforderten Unterlagen
dort hinterlegt sind.
Bietergemeinschaften sind ausnahmsweise ausgeschlossen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber schreibt nach Sektorenverordnung (SektVO) aus.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe derVergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabeder Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). DesWeiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.