Generalsanierung der Angrüner Mittelschule - Bauabschnitt 2a - Dachabdichtungsarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Raiffeisenstraße 72
Ort: Bad Abbach
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93077
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Langer
E-Mail:
Telefon: +49 9405959031
Fax: +49 94059590831
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bad-abbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung der Angrüner Mittelschule - Bauabschnitt 2a - Dachabdichtungsarbeiten
Dachabdichtung auf Beton:
Gefälledämmung ca. 1020 qm
Abdichtungslagen ca. 1020 qm
Attikaabdeckung ca. 140 m
Absturzsicherung:
Flachdachgeländer ca. 170 m
Gründach:
Drän- u. Speicherelement ca. 1000 qm
Filtervlies ca. 1000 qm
Vegetationssubstrat extensiv, H=10 cm, ca. 850 qm
Ansaat Sedum-Kraut ca. 850 qm
Kiesrandstreifen, H=10 cm, Breite 50 cm, ca. 280 m
93077 Bad Abbach
Abdichtungs - und Dämmmaterial für Dachabdichtungsarbeiten lt. II.1.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung zu erkennen sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.