Generalplanung zur Umgestaltung des Plärrer in Nürnberg Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000829
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lorenzer Straße 30
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Präg, Markus
E-Mail:
Telefon: +49 91123126968
Fax: +49 9112314963
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nuernberg.de/internet/stadtplanung/
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung zur Umgestaltung des Plärrer in Nürnberg
Der Plärrer ist heute sowohl als Verkehrsknotenpunkt von Individualverkehr und ÖPNV, als auch als Stadtraum zwischen dem Stadtteil Gostenhof und der Altstadt von zentraler Bedeutung. Als Folge der ausschließlich verkehrstechnischen Sichtweise der 1970er Jahre ist er heute ein sowohl gestalterisch als auch funktional unbefriedigender Ort, der vom Verkehr dominiert wird. Eine übergeordnete, sich am menschlichen Maß orientierende Konzeption, die all diese Elemente integriert und ordnet, fehlt.
Da die Decke des U-Bahnbauwerks unter dem Plärrer sanierungsbedürftig und die Abdichtung hinterläufig ist, muss diese vollständig freigelegt werden. Die notwendigen Bauarbeiten sind der Anlass für die Umgestaltung des Plärrers.
Um eine Auswahl an qualitativ hochwertigen und realisierbaren Entwürfen für die Neu- und Umgestaltung des Plärrers zu bekommen, hatte die Stadt Nürnberg einen wettbewerblichen Workshop durchgeführt. Als Ergebnis dieses Verfahrens liegt der Rahmenplan vor, der vom Stadtplanungsausschuss als Grundlage der weiteren Planung beschlossen wurde. Aufgabe des Generalplaners ist es, diesen Rahmenplan fortzuführen.
Die Vergabe erfolgt in 3 Stufen. Vom Auftragnehmer sind zunächst die Planungsleistungen gemäß dem jeweiligen Leistungsbild HOAI Leistungsphasen 1 bis 4 zu erbringen (Vertragsstufe 1). Die zeitliche Feinplanung ggf. nachlaufender Fachplanungen und der sich daraus ergebenden Schnittstellen sind vom Generalplaner selbst terminlich einzuordnen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme, dem Auftragnehmer gegebenenfalls die Leistungen der Leistungsphase 5 bis 7 zu übertragen (Vertragsstufe 2). Bei Durchführung der Baumaßnahme werden als Vertragsstufe 3 die Leistungsphasen 8 bis 9 übertragen, soweit in den spezifischen Leistungsbildern abgebildet und gefordert.
Für das Projekt Umgestaltung des Plärrers Nürnberg werden Generalplanungsleistungen nach HOAI 2021 benötigt.
Objektplanung Verkehrsanlagen:
•Titel 1.1. Verkehrsanlage Straße
•Titel 1.2. Verkehrsanlage Schiene
Objektplanung Ingenieurbauwerke:
•Titel 2.1 Instandsetzung und statische Ertüchtigung U-Bahnbauwerk
•Titel 2.2 Änderungen / Anpassungen am U-Bahnbauwerk
•Titel 2.3 Schilderbrücken
Fachplanung Tragwerksplanung:
•Titel 3.1 Instandsetzung und statische Ertüchtigung U-Bahnbauwerk
•Titel 3.2 Änderungen / Anpassungen am U-Bahnbauwerk
•Titel 3.3 Schilderbrücken
Objektplanung Freianlagen:
•Titel 4.1 Freianlagen
•Titel 4.2 Kurzgutachten Landschaftspflegerischer Begleitplan
Objektplanung Gebäude:
•Titel 5.1 Gleichrichterunterwerk
•Titel 5.2 Funktionsgebäude
•Titel 5.3 Überdachungen
•Titel 5.4 Rankgerüst „Puck“
Fachplanung Technische Ausrüstung:
•Titel 6.1 Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen – Straßen und Platzbeleuchtung
•Titel 6.2 Anlagengruppe 4 – Lichtsignalanlagen
•Titel 6.3 Fahrleitungsanlagen
Leistungsphasen und besonderen Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
Stufe 1:LPH 1-4
Stufe 2:LPH 5-7
Stufe 3:LPH 8-9
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Stufe 1 beauftragen.
Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf
Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Für das Projekt Umgestaltung des Plärrers Nürnberg werden Generalplanungsleistungen nach HOAI 2021 benötigt. Leistungsbilder, Leistungsphasen und besonderen Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
Stufe 1:LPH 1-4
Stufe 2:LPH 5-7
Stufe 3:LPH 8-9
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Stufe 1 beauftragen.
Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf
Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanung zur Umgestaltung des Plärrer in Nürnberg
Postanschrift: Rothenburger Str. 5
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90443
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 911322390
Fax: +49 9113223910
Internet-Adresse: https://www.pbconsult.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt wurden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag
kann frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung
an die betroffenen Bieter erteilt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann
nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb vom 30 Kalendertagen ab der vorgenannten
Bieterinformation, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der
Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.