Vier baugleiche Tanklöschfahrzeuge TLF-WB (Baubeschreibung Bayern) LKR Aschaffenburg / Wörth a.Main Referenznummer der Bekanntmachung: 4x TLF-WB LKR AB und Wörth a.Main
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bayernstraße 18
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63739
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6021394237
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vier baugleiche Tanklöschfahrzeuge TLF-WB (Baubeschreibung Bayern) LKR Aschaffenburg / Wörth a.Main
Beschaffung von vier baugleichen Feuerwehrfahrzeugen Tanklöschfahrzeug TLF-WB nach Baubeschreibung Bayern für den LKR Aschaffenburg und die Stadt Wörth a.Main
Los 1 - Viel Tanklöschfahrzeuge WB
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von vier baugleichen Tanklöschfahrzeugen Waldbrand nach der techn. Baubeschreibung des bayerischen StMI von 07/2022
Los 2 - Vier Beladungen für TLF-WB
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von vier Beladungen für vier baugleiche Tanklöschfahrzeuge WB
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Viel Tanklöschfahrzeuge WB
Ort: Dissen
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49201
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - Vier Beladungen für TLF-WB
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97082
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.