IT-Security Awareness Schulungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023002322
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Oskar-Messter-Straße 24
Ort: Ismaning
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85737
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 896782040
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sana.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Security Awareness Schulungen
Auftragsgegenstand sind Security Awareness Content Volumenlizenzen für E-Learning Trainings (“Schulungsinhalte”).
Es müssen Schulungsinhalte („Content“) für E-Learning und Kurzvideos bereitgestellt werden, die dem Lernenden die Lernziele wie Verständnis, Wissen und Bewusstsein für die Information Security vermitteln. Dabei sind Trends der aktuellen Bedrohungslage und der Angriffsattacken in der Information Security / Security Awareness zu berücksichtigen und zu vermitteln. Die Schulungsinhalte sollen allen Mitarbeitern gemäß aktueller Cyberbedrohungslage im Sana Konzern zur Verfügung gestellt werden.
Die geforderten Leistungsinhalte ergeben sie aus dem Leistungsverzeichnis. Im Preisblatt sind die Schulungsinhalte als Unternehmenslizenz zur Bereitstellung und Nutzung des Contents für folgende Schulungspakete anzubieten:
• Schulungspaket 1: Einführungsschulung Security Awareness („Pflichtschulung“)
• Schulungspaket 2: Themenbezogene Schulungen ("Cyberbedrohungsattacken")
• Schulungspaket 3: Gruppenbezogene Schulungen („Nutzergruppenspezifisch“)
Als Zielgruppe sind alle Mitarbeiter und Berufsgruppen z. B. Verwaltungs-, Reinigungs-, Pflege-, IT-, Gebäudetechnikpersonal, Ärzte etc.) der Sana Kliniken AG definiert.
Die Schulungsinhalte dienen der Sensibilisierung der im eCampus eingebundenen Mitarbeiter im Umgang mit Informationstechnologie zur Förderung von Informations- und Cybersicherheit.
Die Schulungsinhalte müssen dem Stand der Technik gepflegt und der Entwicklung der Cyberbedrohungslage aktuell gehalten werden.
Die Sana Kliniken AG betreibt ein bestehendes E-Learning Management System (“eCampus LMS”) der Firma Defacto Software BV, Zuiderpark 3, 9724 AD Groningen), in das die Schulungsinhalte des Auftragnehmers durch Nutzer der Fachbereiche der Sana Kliniken AG (“Administratoren”) eingebunden werden.
Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Auftragsgegenstand sind Security Awareness Content Volumenlizenzen für E-Learning Trainings (“Schulungsinhalte”).
Es müssen Schulungsinhalte („Content“) für E-Learning und Kurzvideos bereitgestellt werden, die dem Lernenden die Lernziele wie Verständnis, Wissen und Bewusstsein für die Information Security vermitteln. Dabei sind Trends der aktuellen Bedrohungslage und der Angriffsattacken in der Information Security / Security Awareness zu berücksichtigen und zu vermitteln. Die Schulungsinhalte sollen allen Mitarbeitern gemäß aktueller Cyberbedrohungslage im Sana Konzern zur Verfügung gestellt werden.
Die geforderten Leistungsinhalte ergeben sie aus dem Leistungsverzeichnis. Im Preisblatt sind die Schulungsinhalte als Unternehmenslizenz zur Bereitstellung und Nutzung des Contents für folgende Schulungspakete anzubieten:
• Schulungspaket 1: Einführungsschulung Security Awareness („Pflichtschulung“)
• Schulungspaket 2: Themenbezogene Schulungen ("Cyberbedrohungsattacken")
• Schulungspaket 3: Gruppenbezogene Schulungen („Nutzergruppenspezifisch“)
Als Zielgruppe sind alle Mitarbeiter und Berufsgruppen z. B. Verwaltungs-, Reinigungs-, Pflege-, IT-, Gebäudetechnikpersonal, Ärzte etc.) der Sana Kliniken AG definiert.
Die Schulungsinhalte dienen der Sensibilisierung der im eCampus eingebundenen Mitarbeiter im Umgang mit Informationstechnologie zur Förderung von Informations- und Cybersicherheit.
Die Schulungsinhalte müssen dem Stand der Technik gepflegt und der Entwicklung der Cyberbedrohungslage aktuell gehalten werden.
Die Sana Kliniken AG betreibt ein bestehendes E-Learning Management System (“eCampus LMS”) der Firma Defacto Software BV, Zuiderpark 3, 9724 AD Groningen), in das die Schulungsinhalte des Auftragnehmers durch Nutzer der Fachbereiche der Sana Kliniken AG (“Administratoren”) eingebunden werden.
Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
I. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Hinweis: Die Erklärungen unter Ziffer I „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Angabe über Ausschlussgründe Alle Eignungskriterien, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, führen zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren. Die Erklärungen unter Ziffer I „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Erklärung, dass für die Unternehmen keine Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht
• gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt wurden. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags mit einem geschätzten Auftragswert ab [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Angaben zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB ist eine Mindestanforderung.
Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB ist eine Mindestanforderung.
Angaben zu Maßnahmen zur Selbstreinigung (sofern zutreffend)
Erklärung, dass ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und die erforderlichen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB vorgenommen wurden. Sofern zutreffend, sind die Maßnahmen zur Selbstreinigung eine Mindestanforderung.
Die durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen sind auf gesonderter Anlage zu erläutern (ggf. unter Beifügung entsprechender Nachweise) und diese Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag und sofern kein Teilnahmewettbewerb erfolgt mit dem Angebot vorzulegen.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt werden. Die Erfüllung der oben genannten Verpflichtung ist eine Mindestanforderung.
Falls das Angebot/ der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorlegen.
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Oder: Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird dieser vorgelegt. Die Erfüllung der oben genannten Erklärung ist eine Mindestanforderung.
Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.
Angaben zum Wettbewerbsregister
Erklärung, dass für mein/unser Unternehmen keine Eintragungen im Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes (Registerbehörde) vorliegen. und sofern zutreffend: Verpflichtung, die vorstehende Erklärung auch von uns beauftragten Nach-und Verleihunternehmen zu fordern und auf Verlangen bei der Vergabestelle vorzulegen.
Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.
Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot zusätzlich folgende Erklärung einzureichen:
• Erklärung Tarif- und Mindestlohn
• Erklärung Antikorruption
• Erklärung Russland-Sanktion (Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Diese Erklärungen sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IT-Security Awareness Schulungen
Postanschrift: Inselkammerstrasse 1
Ort: Unterhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82008
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Weitere Angaben Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4). Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.