700-11 Software zum digitalen Entlass- und Überleitungsmanagement
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: D7026
Postanschrift: Stenglinstr. 2
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 8214003533
Fax: +49 821400173531
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uk-augsburg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
700-11 Software zum digitalen Entlass- und Überleitungsmanagement
Lieferung, Implementierung, produktive Inbetriebnahme und Betrieb einer Software zum digitalen Entlass- und Überleitungsmanagement gemäß Krankenhauszukunftsgesetz Fördertatbestand 2 (KHZG FTB 2)
Universitätsklinikum Augsburg, Stenglinstr. 2, 86156 Augsburg
Die Ausschreibung umfasst die Lieferung, Implementierung, produktive Inbetriebnahme und Betrieb einer Software zum digitalen Entlass- und Überleitungsmanagement im UKA gemäß der Anforderungen und Muss-Kriterien des KHZG FTB 2 (§19 Abs. 1 Satz 2 KHSFV). Die Implementierung beinhaltet eine Anbindung an das bestehende Krankenhausinformationssystem (KIS) sowie eine Integration in die IT-Landschaft des UKA. Das digitale Entlass- und Überleitungsmanagement ermöglicht es dem UKA, termingerecht einen passenden Nachversorger für die Patientinnen und Patienten zu finden. Zudem dient es der Informationsweitergabe von Behandlungsdaten an die Nachversorger, wie z.B. Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen sowie Hilfsmittellieferanten. Durch den Einsatz digitaler Technologien wird der administrative Kommunikationsaufwand reduziert und der Überleitungsprozess beschleunigt. Folgende konkrete Funktionen sollen unter anderem ermöglicht werden: Strukturierter Datenaustausch zwischen Leistungserbringern und Nachsorgern, Meldung und Abfrage freier Kapazitäten der Nachsorger und Speicherung der Patientendaten in der elektronischen Patientenakte.
Die Laufzeit des Vertrags beträgt 3 Jahre (36 Monate). Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Unter Laufzeit des Vertrags wird die Laufzeit des Service- und Wartungsvertrags verstanden.
Sind mehr als 3 geeignete Teilnehmer vorhanden, erfolgt eine Auswahlentscheidung des Auftraggebers, sodass im Ergebnis die drei Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl zum Angebot aufgefordert werden (§ 17 Abs. 4 VgV). Bei Punktegleichheit wird der Bewerber zum Angebot aufgefordert, welcher das größte Netzwerk an Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen vorweisen kann (vgl. Anlage 7 Eignungskriterien E2.2 und E2.3).
NextGenerationEU
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=277115
Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist. Ist ein Unternhemen nach dem Recht des Staates, in dem es niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat es darüber und über die Grunde (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Alternativer Nachweis: Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
Aktueller Handelsregisterauszug nicht älter als 6 Monate
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=277115
Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit mind. 1 Miox. Haftungssumme für Sach- und Vermögensschäden bzw. Nachweis darüber, dass im Falle eines Vertragsschlusses eine solche abgeschlossen wird.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=277115
Durchschnittlicher Umsatz bezogen auf vergleichbare Leistungen (Überleitungsplattformen) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022).
Durchschnittliche Beschäftigtenzahl im relevanten Bereich (Überleitungsplattformen) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022).
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Rügen sind an die in dieser Bekanntmachung angegebenen Kontaktdaten zu richten.
Das Universitätsklinikum Augsburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge abgeholfen wird.