Zeitvertrag Fuhrleistungen 2024-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: G60e240223
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedenstraße 40
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zeitvertrag Fuhrleistungen 2024-2025
Zeitvertrag Fuhrleistungen im Stadtgebiet München und Umgebung für die Jahre 2024 und 2025
Anmietung von Transportfahrzeugen für Fuhrleistungen im Aufgabenbereich der Hauptabteilung Gartenbau, Unterhalt
Die Einsatzorte befinden sich hauptsächlich im Stadtgebiet München, zum Teil aber auch in der Umgebung Münchens.
Hintergrund
Im Aufgabenbereich des Baureferats Gartenbau sind Fuhrleistungen mit sporadischen Einsatzzeiten bis hin zum täglichen Einsatz auszuführen. Hierfür werden Transportfahrzeuge mit Bedienungspersonal benötigt.
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Umfang und Höchstgrenze der Rahmenvereinbarung
Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre wird für diese Rahmenvereinbarung im ausgeschriebenen Zeitraum mit einem voraussichtlichen Gesamtbedarf an Fuhrleistungen im Umfang von 60.000 Stunden gerechnet.
Die Höchstgrenze, bis zu der Abrufe an Fuhrleistungen aus dieser Rahmenvereinbarungen erfolgen können, beläuft sich auf 140% des vorstehend genannten erwarteten Gesamtbedarfs an Fuhrleistungen.
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Abschluss der Rahmenvereinbarung
Das/die angebotene/n Fahrzeuge/e sind unter Angabe des Preises netto/Std. inkl. Bedienpersonal, der Angabe des amtlichen Kennzeichens und weiterer bestimmter Angaben zu technischen Spezifikationen des/des Fahrzeugs/Fahrzeuge in die der Ausschreibungsunterlagen beigefügte Angebotstabelle – Zeitvertrag Fuhrleistungen 2024-2025 einzutragen.
Es wird mit jedem geeigneten Unternehmen für die von ihm zu einem wirtschaftlich angemessenen Preis angebotenen wertbaren Fahrzeuge eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025 zu dem von Ihnen angebotenen Einheitspreisen geschlossen.
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Einzelabruf
Auf Grundlage des angebotenen Preises sowie bestimmter technischer Spezifika der angebotenen Fahrzeuge (Hubkraft des Ladekrans bei einer Ausladung von 4,5 m, maximale Reichweite des Ladekrans mit hydraulischen Ausschüben, Nutzlast, Allradantrieb, Umweltplakette Euro 6) werden die in die Wertung eingegangenen Fahrzeuge aller Bieter im Rahmen einer Gesamtwirtschaftschaftsbetrachtung in eine Gesamtrangliste gebracht. Der Einzelabruf erfolgt in absteigender Reihenfolge auf Basis der ermittelten Rangliste.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Mindesteinsatz bzw. einen täglichen oder dauernden Einsatz wird durch den Abschluss der Rahmenvereinbarung nicht begründet.
Erfahrungsgemäß werden die Fahrzeuge auf den ersten 18 Rängen für weitestgehend täglichen Einsätze benötigt. Besteht ein darüberhinausgehender Bedarf, erfolgt der Einzelabruf in der Rangfolge der wirtschaftlichsten Angebote auf den nachfolgenden Rängen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Erklärung zu bestehenden Ausschlussgründen gemäß § 123 oder § 124 GWB und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB
(b) Erklärung, dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister/Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist
(c) Erklärung, die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt zu haben
(d) Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
(e) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
(f) Erklärung zu bestehenden Eintragungen im Berufs-/Handelsregister, in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
(g) Erklärung des Bieters, dass er im Besitz einer gültigen Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr gemäß § 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) ist oder diese rechtzeitig vor Ausführungsbeginn besitzen wird und im Auftragsfall zur Bestätigung der Eigenerklärung spätestens bis zum 01.12.2023 eine Erlaubnisurkunde oder eine Gemeinschaftslizenz vorlegen wird (vgl. Anlage 2 – Eigenerklärungen Erlaubnis gewerblicher Güterkraftverkehr / Erfüllung Mindestanforderungen Transportfahrzeuge)
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B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist:
(a) - (d) frei
(d) Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (wenn zutreffend)
(e) frei
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Zur Einreichung der Erklärungen und Nachweise siehe die allgemeinen Hinweise unter VI.3) "Zusätzliche Angaben
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Erklärung, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 €, für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 500.000,00 € vorgelegt wird
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B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist:
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Zur Einreichung der Erklärungen und Nachweise siehe die allgemeinen Hinweise unter VI.3) "Zusätzliche Angaben"
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Erklärung des Bieters, dass er (1) die von ihm angebotenen Fahrzeuge bereits vorhält oder diese rechtzeitig bis zur Auftragsausführung beschaffen kann, dass (2) die angebotenen Fahrzeuge den unter Ziffer 0.1 – Transportfahrzeuge der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen entsprechen (vgl. auch die entsprechenden Angaben zu geforderten Mindeststandards unten) und dass er (3) im Auftragsfall zur Bestätigung der Eigenerklärung für jedes angebotene Fahrzeug spätestens zum 01.12.2023
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
- das Stammblatt des auf dem Fahrzeug montierten Ladekrans, aus dem die technischen Spezifikationen dieses Ladekrans ersichtlich sind und
- den Nachweis über das Vorhandensein eines wirksamen Systems zur Überwachung des rechten Abbiegebereichs (entweder Kamera-Monitor-System mit Aufschaltung des Kamerabildes auf einen Monitor in der Fahrerkabine bei Einleitung des Abbiegevorgangs oder radar-/sensorbasiertes System mit Warnung des Fahrers bei Hindernissen im Abbiegebereich), sofern dieses nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen ist,
vorlegen wird
(vgl. Anlage 2 – Eigenerklärungen Erlaubnis gewerblicher Güterkraftverkehr / Erfüllung Mindestanforderungen Transportfahrzeuge).
(b) Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
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B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist:
(a) Geeignete Nachweise (z.B. Erklärungen von Vermietern, Kaufbelege) zur Plausibilisierung, dass der Bieter die angebotenen Fahrzeuge im Auftragsfall rechtzeitig beschaffen kann und diese den vorgegebenen Mindestanforderungen entsprechen
(b) Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer
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Zur Einreichung der Erklärungen und Nachweise siehe die allgemeinen Hinweise unter VI.3) "Zusätzliche Angaben"
Alle angebotenen Fahrzeuge müssen folgende technischen Spezifikationen und Ausstattungen besitzen (Mindestanforderung):
- In Deutschland zulässiges Gesamtgewicht maximal 18 to
- Nutzlast über 4.000 kg
- Kipper
- Ladekran mit Greifer
- Schadstoffgruppe 5 (grüne Plakette)
Die Schadstoffgruppe wird nachgewiesen durch die in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragene emissionsbezogene Schlüsselnummer in Verbindung mit einer eventuell erzielten Partikelminderungsklasse, die ebenfalls in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen sein muss.
- Abbiegeassistent
Wirksames System zur Überwachung des rechten Abbiegebereichs.
Dies kann sein entweder ein Kamera-Monitor-System mit Aufschaltung des Kamerabildes auf einen Monitor in der Fahrerkabine oder ein radarbasierendes System mit Warnung des Fahrers bei Hindernissen im Abbiegebereich. Das Vorhandensein eines Abbiegeassistenten ist gesondert nachzuweisen, sofern dieser nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen ist.
- Gelbe Rundumleuchte
- Weiß-rot-weiße Warneinrichtung gemäß StVO §35 Abs.6
- Aufsteckbretter zur Erhöhung der Bordwände
- Abdecknetz oder Abdeckplane
- Spezielle Hebegurte für schonendes Baum-Pflanzen
siehe Vergabe-/Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
September 2025
Allgemeine Hinweise zu III.1.1, III.1.2 und III.1.3:
Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt L 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder mittels Verschaffung des Zugangs zu einem Verzeichnis/Zertifizierungssystem gemäß § 48 Abs. 8 VgV, in dem die Erklärungen hinterlegt sind, abzugeben. Geforderte Erklärungen, welche nicht im Formblatt L 124 abgebildet werden, sind "formlos" elektronisch im Anlagenordner einzureichen.
Die Nachweise gem. B) sind von den Bietern der engeren Wahl auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt, soweit sie in dem Verzeichnis/Zertifizierungssystem gem. § 48 Abs. 8 VgV hinterlegt sind. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Nachweise vorlegen. Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer einzusetzen, so sind für diese Unternehmen die einschlägigen Erklärungen/Angaben gem. A) und die einschlägigen Nachweise gem. B) auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.