Bewachung: Eis- und Funsportzentren Ost und West Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-5-2023-0030
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Birkerstraße 18
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8923330491
Fax: +49 8923330478
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachung: Eis- und Funsportzentren Ost und West
Kassendienste für die Eis- und Funsportzentren Ost (Staudinger Str. 17, Ramersdorf-Perlach) und West (Agnes-Bernauer-Str. 241, Pasing-Obermenzing)
Referat für Bildung und Sport/Sportamt
München
Jeweils 1 Kassenkraft für zwei Objekte:
Zusätzlich jeweils 1 Kassenkraft auf Abruf.
Saisonal jeweils von Oktober bis März.
Werktags, sonntags und feiertags.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregistereintrag
Wurde das Unternehmen im Handelsregister eingetragen (sofern gesetzlich nötig)?
Der Bewerber/Bieter hat auf Anforderung durch die Auftraggeberin innerhalb von 3 Arbeitstagen eine Kopie des Handelsregisterauszugs (nicht älter als 3 Monate) oder bei EU-Mitgliedsstaaten einen vergleichbaren Nachweis zu übermitteln.
Gewerbeanmeldung
Wurde das Unternehmen angemeldet?
Der Bewerber/Bieter hat auf Anforderung durch die Auftraggeberin innerhalb von 3 Arbeitstagen eine Kopie der Gewerbeanmeldung oder bei EU-Mitgliedsstaaten einen vergleichbaren Nachweis zu übermitteln.
Umsatzzahlen des Bewerbers./Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Jahresumsatz und Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages). Mindestumsatz Kassendienste: [Betrag gelöscht] Euro.
Es besteht eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen:
Personenschäden: [Betrag gelöscht] Euro
Sachschäden: [Betrag gelöscht] Euro
reine Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] Euro
Schlüsselverluste: [Betrag gelöscht] Euro
Nach Aufforderung werden innerhalb 3 Arbeitstagen vorgelegt:
- Versicherungsbestätigung o.g. Haftpflichtversicherung
Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 3 in vergleichbarer Art und vergleicharem Rechnungswert erbrachte Leistungen (nicht älter als 3 Jahre, maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist) vorweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Leistungsbeschreibung konnte erst am 07.08.2023 fertiggestellt werden. Der Beginn der Leistung zum Saisonbeginn muss sichergestellt sein.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).