Bewachungs-, Empfangs- und Sicherheitsdienst Referenznummer der Bekanntmachung: L_D-2023-0041
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Alten Viehmarkt 2
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Team Vergabe-Entwicklung-Service
E-Mail:
Telefon: +49 87181-3562
Fax: +49 87181-112315
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.drv-bayernsued.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachungs-, Empfangs- und Sicherheitsdienst
Bewachungs-, Empfangs- und Sicherheitsdienst
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
Thomas-Dehler-Str. 3, 81737 München
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
Holbeinstr. 9, 81679 München
Die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd hat den Bewachungs-, Empfangs- und Sicherheitsdienst für die Dienststelle in München/Neuperlach sowie der Bewachungsdienst für die Dienststelle in München/Bogenhausen vergeben.
Es handelt es sich um folgende Tätigkeiten (Auszug*):
Objekt Neuperlach (Thomas-Dehler-Str. 3, 81737 München):
Bewachungs-, Empfangs- und Sicherheitsdienst
- Bedienung und Überwachung des Empfangspultes
- Betreuung des Kunden- und Besucherverkehrs
- Kontrollgang im Gebäude mit Verschlussprüfung aller Fenster
- Führen eines Wachbuches des Auftraggebers
Objekt Bogenhausen (Holbeinstr. 9, inkl. dazugehöriger Kantinenbereich an der Cuvilliésstr., 81679 München):
Bewachungsdienst
-Revierstreife
-Versperren der Gebäudeaußentüren
*Da es sich um eine sicherheitsrelevante Dienstleistung handelt, wurden die detaillierten Tätigkeiten des Bewachungs-, Empfangs- und Sicherheitsdienstes mit den Vergabeunterlagen mitgeteilt und sind dort aus den Anlagen 1 "Empfangs- und Bewachungsdienst" und Anlage 2 "Sicherheitsdienst" enthalten dem Dokument "Vertragsbedingungen" zu entnehmen.
HINWEIS ZU ZUSCHLAGSKRITERIEN:
-90% Preis
-10% Zertifikat DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) oder gleichwertig
Zudem mussten die Anforderungen im Leistungsverzeichnis unter dem "Standard-Wertungsschema", Ziffer 2.1 bis 2.9 erfüllt werden (Ausschlusskritierium).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bewachungs-, Empfangs- und Sicherheitsdienst
Postanschrift: Eichenstraße 15
Ort: Neuried
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82061
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.