Storage System (SAN) Referenznummer der Bekanntmachung: 02/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Vinzenz-von-Paul-Straße 10
Ort: Altötting
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84503
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.innklinikum.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Storage System (SAN)
Beschaffung und Vor-Ort-Service sowie Support eines Storage Systems (Storage Area Network - SAN)
InnKlinikum gKU Altötting und Mühldorf Vinzenz-von-Paul-Str. 10 84503 Altötting, InnKlinikum gKU Altötting und Mühldorf Krankenhausstraße 1 84453 Mühldorf a. Inn
Gegenstand der Ausschreibung (Projektgegenstand) ist die Lieferung eines Storage Systems (Storage Area Network - SAN). Ebenfalls gefordert ist ein entsprechender Vor-Ort-Service sowie ein deutschsprachiger Support, der im Falle von Fragen und Vorfällen als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Der Einbau und die Konfiguration, Abnahmetests, sowie Wartung und laufender Betrieb nach Erstinbetriebnahme bleiben in der Verantwortlichkeit des Auftraggebers. Die Anforderungen an die zu beschaffenden Komponenten sowie die zu erbringende Leistung sind in den Vergabeunterlagen definiert.
Die Mittel des Krankenhauszukunftsfonds wurden zu 70 % durch den Bund nach § 14a Abs. 1 KHG bereitgestellt. Diese Mittel werden durch die Europäische Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) finanziert. Die Leistungen werden damit aus Mitteln der Europäischen Union - NextGenerationEU - finanziert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Storage System (SAN)
Postanschrift: Nordring 53-55
Ort: Niedernberg
NUTS-Code: DE269 Miltenberg
Postleitzahl: 63843
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers wurde der Auftragswert mit 1
Euro bezeichnet.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YXS6PL4
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.