Tragwerksplanung Erweiterung Kinderhaus und Grundschule Pang
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Königstraße
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrales Gebäudemanagement
E-Mail:
Telefon: +49 803136501
Fax: +49 80313651278
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rosenheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanung Erweiterung Kinderhaus und Grundschule Pang
Die Stadt Rosenheim beabsichtigt die Erweiterung des Kinderhauses (Aufstockung) und die Erweiterung (mit Umbau im Bestand) der Grundschule im Ortsteil Pang. Der geplante Aufstockung des Kinderhauses umfasst folgenden Räume: 3 Gruppenhaupträume und 3 Nebenräume, Mehrzweckraum, Abstellraum, 2 Intensivräume, Putzgeräteraum, Elternwartebereich, Garderoben, WC Personal, Personalzimmer mit Personalgarderobe, Sanitärbereich Kinder (Mädchen, Jungen). Die geplante Schulerweiterung umfasst 4 Klassenzimmer, 3 Aufenthaltsräume für Ganztag, Mehrzweckraum, Gruppenraum, Lehrmittelraum, Lehrerzimmer, Bücherei, Verwaltungsbereich, Musiksaal, Sanitäranlagen. Zwischen Schul- und Hortgebäude soll eine direkte Verbindung im OG geschaffen werden. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Tragwerksplanung nach § 51 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9. Die Beauftragung wird stufenweise erfolgen.
Stadt Rosenheim
Siehe oben II.1.4)
Bei Bedarf, bis zum Abschluss des Projekts.
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl von 3 Bewerbern nach folgenden Kriterien:
Referenzen
Für jede Referenz können nach folgender Verteilung Punkte (in Klammern: maximal erreichbare Punktzahl in diesem Kriterium für alle eingereichten Referenzen) erreicht werden. Gewertet werden nur die nach III.1.3 A) zugelassenen Referenzen.
Art der Baumaßnahme:
- Neubau 1 Punkt (insg. max. 3)
- Erweiterung 2 Punkte (insg. max. 6)
- Umbau im Bestand 2 Punkte (insg. max. 6)
Honorarzone gem. § 52 HOAI:
- Honorarzone III (oder höher) 4 Punkte
(insg. max. 12)
Leistungsumfang (abgeschlossene Leistungsphasen):
- Leistungsphase 1: 1 Punkt (insg. max. 3)
- Leistungsphase 2: 2 Punkte (insg. max. 6)
- Leistungsphase 3: 2 Punkte (insg. max. 6)
- Leistungsphase 4: 2 Punkte (insg. max. 6)
- Leistungsphase 5: 2 Punkte (insg. max. 6)
- Leistungsphase 6: 1 Punkte (insg. max. 3)
Baukosten (KGr. 300 in € brutto): (insg. max. 9)
- >1 – 2 Mio.: 1 Punkt
- >2 - 4 Mio.: 2 Punkte
- >4 Mio.: 3 Punkte
Vergleichbare Aufgabenstellungen:
- Aufstockung auf bestehendes oberirdisches Geschoss 2 Punkte (insg. max. 6)
- Unterkellerung 2 Punkte (insg. max. 6)
- Holzbauweise oder
Holzhybridbauweise 4 Punkte (insg. max. 12)
- Fassaden- und/oder Dachbegrünung 1 Punkt (insg. max. 3)
- Energiestandard EH 55 (oder niedrigere Kennziffer) 1 Punkt (insg. max. 3)
- Besondere Leistung erbracht:
Erstellen der Nachweise für den konstruktiven
Brandschutz 1 Punkt (insg. max. 3)
- Besondere Leistung erbracht:
Ingenieurtechnische Kontrolle
nach Nr. 7 der ZVB-Trag (Fassung 2019) 1 Punkt (insg. max. 3)
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen und Besonderen Leistungen gemäß Vertrag; mit Vertragsschluss werden die Leistungsphasen 1 -2 beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht jeweils nicht. Weitere Besondere Leistungen nach Bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als März 2023 (soweit einschlägig)
A) Gesamtumsätze in den letzten 3 Geschäftsjahren, netto
B) Umsätze mit vergleichbaren Leistungen (Tragwerksplanung) in den letzten 3 Geschäftsjahren, netto
C) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit jeweils einer Deckungssumme von 3 Mio. EUR für Personenschäden und 3 Mio. EUR für sonstige Schäden. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Mindestanforderungen zu C): Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder der entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall.
A) Benennung von Referenzprojekten des Wirtschaftsteilnehmers aus den Jahren 2015 bis heute (siehe Formblatt Referenzen). Zugelassen sind nur Referenzprojekte über die Tragwerksplanung (§ 51 HOAI), die nicht vor 2015 baufertiggestellt wurden, mindestens den Stand einer erteilten Baugenehmigung erreicht haben und Baukosten (KG 300) in Höhe von mindestens 1 Mio. € brutto aufweisen.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen: a) Ort des Projekts, b) Art und Nutzung des Gebäudes, c) Art der Baumaßnahme (Neubau/Erweiterung/Umbau im Bestand), d) Zeitpunkt der Auftragserteilung,
e) beauftragte Leistungsphasen, f) Leistungsstand (abgeschlossene Leistungsphasen, Baugenehmigung erteilt), g) Ausführung in Arbeitsgemeinschaft/mit Nachunternehmern (Angabe eigener Leistungsteil) h) Honorarzone gem. § 52 HOAI, i) Baukosten brutto (KG 300), j) Vergleichbare Aufgabenstellungen (Aufstockung auf bestehendes oberirdisches Geschoss, Unterkellerung, Holzbauweise oder Holzhybridbauweise, Fassaden- und/oder Dachbegrünung, Energiestandard EH 55 (oder niedrigere Kennziffer), Erstellen der Nachweise für den konstruktiven Brandschutz, Ingenieurtechnische Kontrolle
nach Nr. 7 der ZVB-Trag (Fassung 2019)) k) Zeitpunkt der Baufertigstellung (sofern bereits erfolgt), l) Auftraggeber mit Ansprechpartner und Tel-Nr.
B) Anzahl der Dipl-Ing. (oder glw. Abschluss), die im Bereich Tragwerksplanung tätig sind, einschließlich freier Mitarbeiter und Büroinhaber.
C) Angabe der Leistungen, für die der Einsatz eines Unterauftragnehmers vorgesehen ist, und Benennung des Unterauftragnehmers.
Mindestanforderungen zu A): Es werden nur die gemäß A) zugelassenen Referenzen berücksichtigt. Es muss mindestens ein Referenzprojekt über einen Erweiterungsbau mit Umbau im Bestand mit Honorarzone III (oder höher), Baukosten brutto (KG 300) über 2 Mio. € brutto oder höher nachgewiesen werden, bei dem mindestens die Leistungsphasen 2 – 6 erbracht worden sind. Zudem muss mindestens 1 Referenzprojekt mit Honorarzone III (oder höher) in Holz- oder Holzhybridbauweise nachgewiesen werden können.
Mindestanforderung zu B): Es müssen mindestens 2 Dipl-Ing. (oder glw. Abschluss) angegeben werden können.
Ingenieur gemäß § 75 Abs. 2 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation im Teilnahmewettbewerb wird ausschließlich digital über die o.g. Vergabeplattform abgewickelt. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahmefrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder im Fall der Aufforderung zur Teilnahme an der 2. Verfahrensstufe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen recht-zeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bewerber. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Auch Bewerberfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Damit sichergestellt ist, dass die Antworten rechtzeitig veröffentlicht werden können, müssen Nachfragen bis spätestens 9 Kalendertage vor Ab-lauf der Teilnahmefrist eingehen.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 8921762847
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).