Schließanlagen und Schlüsselverwaltungssoftware für die N-ERGIE Netz GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: NNG_2023_SchließanlagenII
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Am Plärrer 43
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 911802-58446
Fax: +49 911802-88-58446
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schließanlagen und Schlüsselverwaltungssoftware für die N-ERGIE Netz GmbH
Beschaffung einer programmierbaren und einer mechanischen Schließanlage für die Anlagen im Verantwortungsbereich der N-ERGIE Netz GmbH und zusätzlichen intelligenten Schlüsselschränken zur sicheren Aufbewahrung definierter Schlüssel. Die gesamte Verwaltung aller Systeme muss über eine serverbasierte Softwarelösung (on Premise) erfolgen, in der auch nachträglich mechanische Schlüssel bereits bestehender Schließanlagen verwaltet werden und die Berechtigungen für die angebundenen Schlüsselschränke programmiert und dokumentiert werden können.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschaffung einer programmierbaren und einer mechanischen Schließanlage für die Anlagen im Verantwortungsbereich der N-ERGIE Netz GmbH und zusätzlichen intelligenten Schlüsselschränken zur sicheren Aufbewahrung definierter Schlüssel. Die gesamte Verwaltung aller Systeme muss über eine gemeinsame serverbasierte Softwarelösung erfolgen, in der auch nachträglich mechanische Schlüssel bereits bestehender Schließanlagen verwaltet werden und die Berechtigungen für die angebundenen Schlüsselschränke programmiert und dokumentiert werden können.
Die Beschaffung erfolgt bei den elektronischen Komponenten voraussichtlich über einen Zeitraum von 2 Jahren. Bei den mechanischen Schließzylindern voraussichtlich über einen Zeitraum von 8 Jahren.
Die genauen Stückzahlen werden jährlich für das Folgejahr festgelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1 Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes, anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers, dass der Bewerber zur gewerbsmäßigen Erbringung der Leistung berechtigt ist.
Aufzeigen der Gesellschaftsform inklusive der Verteilung der Eigentumsverhältnisse
(Nachweis nicht älter als 6 Monate ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung)
(MUSS-Kriterium)
1.2 Erklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bzw. vorgenommener Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
Liegen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vor, muss der Bieter vom Vergabever-fahren ausgeschlossen werden, sofern keine Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB nachgewiesen werden. Liegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vor, trifft der Auftraggeber die Entscheidung über den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen, sofern keine Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB nachgewiesen werden.
(MUSS-Kriterium)
1.3 Erklärung, dass das Unternehmen die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes, des Landesdatenschutzgesetzes und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zusichert.
(MUSS-Kriterium)
1.4 Erklärung über die Einhaltung des in Deutschland gesetzlich vorgegebenen Mindestlohnes.
(MUSS-Kriterium)
1.5 Erklärung, dass der Bieter seiner für Ihn geltenden Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß nachkommt.
(MUSS-Kriterium)
1.6 Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 6 Monate ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) oder Vorlage einer Bescheinigung der Versicherung, dass diese bereit ist, im Auftragsfall eine entspr. Versicherung mit dem Bieter abzuschließen.
(MUSS-Kriterium)
1.7 Nachweis Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft bzw. einer vergleichbaren Unfallversicherung
(Gewichtung 6 %; ein Nichtvorliegen wird mit einer Gewichtung von 0 % gewertet)
2.1 Wirtschafts-/Bonitätsauskunft nicht älter als 6 Monate, z. B. Creditreform
(Gewichtung max. 12 %; hervorragende Bonität = 12 %, sehr gute Bonität = 10 %, gute Bonität = 7 %, ausreichende Bonität = 4 %, schwache Bonität oder nur Bankauskunft = 1 %, keine Bonität bzw. Nichtvorliegen Bonitätsauskunft = 0 %)
3.1 Nachweis über die Führung eines Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) des Herstellers der Schließanlagenkomponenten sowie der Software nach
DIN EN ISO/IEC 27001.
(MUSS-Kriterium)
2.2 Erklärung zur Anwendungsmöglichkeit der Schüssel-Verwaltungssoftware „on premise“ bei Erwerb der Software durch den AG und Betrieb der Software in dessen ei-genen Verantwortung auf eigener Hardware im eigenen Rechenzentrum der N-ERGIE.
(MUSS-Kriterium)
3.3 Nachweis der Zertifizierungen nach DIN EN 15684 des Herstellers geforderter Schließanlagenkomponenten, welche angedacht werden anzubieten.
(MUSS-Kriterium)
3.4 Nachweis der Zertifizierungen nach DIN EN ISO 9001 des Herstellers geforderter Schließanlagenkomponenten sowie der Software, welche ange-dacht werden anzubieten.
(MUSS-Kriterium)
3.5 Nachweis von Zertifizierung DIN EN ISO 14001 oder EMAS Zertifikat (keine Doppelwertung bei Vorliegen beider Zertif.), DIN EN ISO 45001, DIN EN ISO 50001
(Gewichtung max. 12 %, je Zertifikat 4 % bzw. bei Nichtvorliegen 0 %)
3.6 Zwei Referenzen mit der Leistungsanforderung vergleichbare und zur Zufriedenheit des Auftraggebers ausgeführte Leistungen.
Abgeschlossene Aufträge dürfen nicht älter als 3 Jahre ab Auftragsbeginn zur Bekanntmachung dieser Ausschreibung sein.
Die Referenzen sollen folgende Angaben enthalten:
Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktinformation, Beschreibung des Leistungsinhalts und -umfangs sowie welche Leistungen im eigenen Betrieb bzw. extern erbracht wurden/wer-den, Zahl der eingesetzten Arbeitskräfte, Auftragssumme, Vertragszeitraum.
(Gewichtung zweimal max. 35 % = max. 70 %), Wertung jeweils im Vergleich zur ausgeschriebenen Leistung für eine Referenz: 35 % voll vergleichbar, 0 % überhaupt nicht vergleichbar.
Zwischenwertung linear absteigend zum Höchstwert der besten Referenz eines Unternehmens)
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Die Nachweis-/Erklärungsführung gilt auch für den Bewerber, wenn sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung eines Nachunternehmers bedient.
Alle geforderten Angaben beziehen sich stets auf das Unternehmen des Bewerbers bzw. für Eignungsanleihen bei Einsatz von Nachunternehmen, wenn nichts anderes vermert ist.
Entsprechende Erklärungen und Nachweise sind auf den Namen des Unternehmens des Bewerbers zu erbringen.
MUSS-Kriterien sind Ausschlusskriterien und führen bei Nichtvorliegen im Teilnahmewettbewerb zum Ausschluss am Ausschreibungsverfahren.
Vertragserfüllungsbürgschaft
Im Falle von Bietergemeinschaften müssen diese gesamtschuldnerisch haftend auftreten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber schreibz nach Sektorenverordnung (SektVO) aus.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.