Männerberatung im Landkreis München (MILK)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mariahilfplatz 17
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): 1.3.0.1 Zentrale Vergabestelle und Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 8962211634
Fax: +49 896221441634
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Männerberatung im Landkreis München (MILK)
Gegenstand der vom Auftragnehmer (Träger) zu erbringenden Leistung ist die Durchführung der Männerberatung im Landkreis München im Umfang von drei Vollzeitstellen (3 VZÄ). Die Männerberatung bietet Männern, die körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt gegenüber ehemaligen oder aktuellen Beziehungspartnerinnen/ -partnern ausgeübt oder angedroht haben, eine fachlich fundierte Täterberatung an. Außerdem werden in familiengerichtlichen Verfahren nach häuslicher Gewalt im Rahmen des Sonderleitfadens (Münchner Modell) zunächst getrennt geschlechtsspezifische und im positiven Verlauf gemeinsame Elterngespräche in Kooperation mit der Interventionsstelle Landkreis München (ILM) durchgeführt, um einvernehmliche Umgangsregelungen nach Trennung oder Scheidung zu erarbeiten. Darüber hinaus findet eine Beratung für Kinder und Jugendliche statt, die Opfer von häuslicher Gewalt sind, im Sinne einer proaktiven Kinderberatung. Ergänzend wird eine ressourcenorientierte Kindergruppe bei Bedarf in Zusammenarbeit mit der ILM angeboten und ggf. eine Jungengruppe bei Bedarf installiert. Im Bereich der Durchführung von begleiteten Umgängen im Kontext häuslicher Gewalt übernimmt die Männerberatung in ausgewählten Einzelfällen die Umgangsbegleitung bzw. die Begleitung der Fachkräfte die diesen Umgang durchführen. Des Weiteren ist die Männerberatung für alle Männer eine Clearingstelle für Lebenskrisen und unterschiedliche Problemlagen.
Landkreis München, Stadtgebiet München
Gegenstand der vom Auftragnehmer (Träger) zu erbringenden Leistung ist die Durchführung der Männerberatung im Landkreis München im Umfang von drei Vollzeitstellen (3 VZÄ).
Zielgruppe:
Zielgruppe sind erwachsene männliche Täter, die gegenüber (Ex-) Partnerinnen gewalttätig geworden sind. Es wird sowohl mit Selbstmeldern als auch mit institutionell vermittelten bzw. zugewiesenen Männern (z.B. Familiengericht, Jugendamt) gearbeitet. Ferner sind Kinder und Jugendliche im Rahmen der präventiven Arbeit eine weitere Zielgruppe sowie im Rahmen der proaktiven Kinderberatung. Zusätzlich ist die Stelle für alle männlichen Bürger im Landkreis München eine Clearingstelle in unterschiedlichen Lebenskrisen und Problemlagen. Es erfolgt dann eine Weitervermittlung an geeignete Fachstellen.
Tätigkeitsumfang:
- Täterarbeit; Grundlage der Beratungstätigkeit sind die verbindlichen Leitlinien der
Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häuslicher Gewalt e.V. hierzu gehören:
x Einzelberatung
x Auseinandersetzung mit dem Gewaltbegriff und mit Gewalthandlungen
x Beratung zur nachhaltigen Beendigung von gewalttätigem Verhalten
x Erarbeitung gewaltfreier Handlungsstrategien
x Notfallpläne erarbeiten und umsetzten
x Bearbeitung von Kommunikationsmustern, Männer- und Frauenbild
x Gruppenarbeit
- Allgemeine Männerberatung (z.B. Beratung in Krisen, zum partnerschaftlichen Zusammenleben, bei Rollenkonflikten u.v.a.m.)
- Beratung nach einem Polizei-Einsatz bei Häuslicher Gewalt (MUM)
- Gerichtsnahe Beratung bei Häuslicher Gewalt in Kooperation mit der Interventionsstelle Landkreis München (ILM) und dem Kreisjugendamt u.a. im Rahmen von Schutzkonzepten
- Durchführung einer Jungengruppe mit dem Schwerpunkt „ressourcenorientierte Kinderund Jugendgruppe“
- Trauma-pädagogische Fachberatung für Kinder und Jugendliche
- Fachberatung für die Erarbeitung und Begleitung von Umgangsregelungen
- Durchführung von begleiteten Umgängen im Kontext häuslicher Gewalt nach §18 Abs. 3 SGB VIII
- Präventionsarbeit mit jungen Männern hinsichtlich gewaltspezifischer Themen
- Fachberatung für andere Einrichtungen
- Präventive Aktivitäten
- Gremienarbeit und Netzwerkarbeit
- Öffentlichkeitsarbeit
Die Beratungen mit den Männern erfolgen in Räumen des Landratsamtes München, die sich im Stadtgebiet München befinden. Darüber hinaus werden nach Bedarf Hausbesuche und Kooperationstreffen im Landkreis München und in der Stadt München angeboten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=274790
- Formblatt L127 - Eigenerklärung Bezug Russland
- Formblatt L124EU - Eigenerklärung zur Eignung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. § 123 und § 124 GWB:
x Gewerbeanmeldung
x Berufs-/Handelsregisterauszug
x Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=274790
- Formblatt L124EU - Eigenerklärung zur Eignung:
Aktueller Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe:
x Personenschäden: 3.000.000,00€
x Sach- und Vermögensschäden: 2.000.000,00€
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Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=274790
- Qualifikation:
Qualifizierte Fachkräfte: Sozialpädagogen, Bachelor soziale Arbeit, Diplom oder vergleichbarer Qualifikation mit einer gewaltspezifischen Grundlagenweiterbildung im Umfang von in der Regel mindestens 150 Zeitstunden gemäß der Standards der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V. (BAG). Neue Mitarbeiter in der Täterarbeit Häusliche Gewalt müssen die erforderliche Qualifikation innerhalb von 4 Jahren nachholen und nachweisen.
- Einsatz der Fachkräfte:
Die Beratungen mit den Männern erfolgen in Räumen des Landratsamtes München, die sich im Stadtgebiet München befinden. Darüber hinaus werden nach Bedarf Hausbesuche und Kooperationstreffen im Landkreis München und in der Stadt München angeboten.
- Auftragsmodalitäten:
Das Auftragsverhältnis richtet sich nach den Vorgaben der Fördervereinbarung (vgl. Anlage 1 - Beschluss Sozialausschuss vom 08.05.2023 der Drucksache 15/0860 - Dokument ist den Vergabeunterlagen beigefügt) Männerberatung des Landkreises München und wird als Festpreisvergabe vergeben. Der Auftraggeber übernimmt folgende Kosten:
x Der Personalkostenzuschuss erfolgt in Höhe der tatsächlichen Personalkosten für bis zu 3,0 VZÄ. Die Vergütung kann maximal nach der Eingruppierung E10 TVÖD, Stufe 6 erfolgen.
x Die Sachkosten können bis max. 13.500,- € der tatsächlichen Kosten abgerechnet werden.
x Die Gemeinkosten (übergreifende Steuerungs- und Serviceleistungen des Trägers wie Personal- und Organisationsverwaltung) des Trägers werden in Höhe von maximal 8% der Personalkosten bezuschusst.
- Sonstiges:
Eine Orientierung am Auftrag und an den Standards der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häuslicher Gewalt e.V. (BAG) ist zwingend erforderlich. Der aktuelle Nachweis für die Mitgliedschaft ist den Angebotsunterlagen beizulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder zu dieser Ausschreibung im Allgemeinen können bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Die Bindefrist wird auf 17.11.2023 festgelegt, da für die Zuschlagserteilung der Beschluss eines Gremiums erforderlich ist.
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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