700-10 Beschaffung eines SIEM_SOC
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: D7026
Postanschrift: Stenglinstr. 2
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 8214003533
Fax: +49 821400173531
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uk-augsburg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
700-10 Beschaffung eines SIEM_SOC
Beschaffung eines Security Information and Event Management (SIEM) Systems und Security Operations Centers (SOC)
Universitätsklinikum Augsburg, Stenglinstr. 2, 86156 Augsburg
Die Ausschreibung umfasst die Anschaffung und Einführung eines Managed Security Operation Centers (SOC) sowie eine damit einhergehende Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines Security Information and Event Managements (SIEM), welche die Kriterien des Fördertatbestands 10 nach § 19 KHSFV (IT-Sicherheit) erfüllen. Ein SIEM und SOC dienen der Beobachtung, Erkennung und Alarmierung von IT-Sicherheitsereignissen oder Vorfällen und stellen eine 24/7 Überwachung zur Angriffserkennung sicher.
Die Laufzeit des Vertrags beträgt 3 Jahre (36 Monate). Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Unter Laufzeit des Vertrages wird die Laufzeit desWartungs- und Servicevertrags verstanden.
Sind mehr als 3 geeignete Teilnehmer vorhanden, erfolgt eine Auswahlentscheidung des Auftraggebers, sodass im Ergebnis die drei Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl zum Angebot aufgefordert werden (§ 17 Abs. 4 VgV). Bei Punktegleichheit wird der Bewerber zum Angebot aufgefordert, welcher mehr Referenzprojekte vorweisen kann.
NextGenerationEU
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=276922
Aktueller Handelsregisterauszug nicht älter als 6 Monate
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=276922
Nachweis Haftpflichtversicherung oder Erklärung eines Versicherungsunternehmens, das Versicherung für den Auftragsfall bestätigt
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=276922
sowie nur, wenn eine Bewerbergemeinschaft gebildet wird:
- Formblatt L 1314 Erklärung Bewerbergemeinschaft (soweit einschlägig)
sowie nur, wenn ein Nachunternehmereinsatz erfolgt
- Formblatt L 235 Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unter-nehmen
- Formblatt L 236 Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen (bei eignungsleihendem Nachunternehmereinsatz).
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=276922
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Rügen sind an die in dieser Bekanntmachung angegebenen Kontaktdaten zu richten.
Das Universitätsklinikum Augsburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge abgeholfen wird.