TNW_Markt Gaimersheim_Neubau Bauhof_Arch Referenznummer der Bekanntmachung: 172/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 3
Ort: Gaimersheim
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85080
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
E-Mail:
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gaimersheim.de
Postanschrift: Hoppestraße 7
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabeabteilung
E-Mail:
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://prof-rauch-baurecht.de/kanzlei.html
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_Markt Gaimersheim_Neubau Bauhof_Arch
Der Markt Gaimersheim plant den Neubau eines Bauhofs mit Verwaltungs- und Sozialräumen auf einem ehemaligen Ziegeleigelände mit ca. 10.000 m² in Gaimersheim. Der alte Bau-/Recyclinghof im Gewerbegebiet II wurde verkauft. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2025 geplant. Bei einer Bauzeit von 2 Jahren, ist eine Fertigstellung für das Jahr 2027 Frühjahr gewünscht.
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Der Markt Gaimersheim hat sich für den Neubau des Bauhofs auf dem ehemaligen Ziegeleigelände, das frei von jeglicher Bebauung und hergerichtet ist, entschieden. Derzeit wird für diesen Bereich ein Bebauungsplan entwickelt, der hier einen Bauhof vorsieht, im Anschluss daran soll ein Lärmschutzwall erfolgen mit nachfolgender Wohnungsbebauung.
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Vergeben werden sollen die Architektenleistungen der Leistungsphasen 1 - 9. Als Besondere Leistungen wird die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9 vergeben.
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Die Leistungen der Tragwerksplanung, Haustechnik- und Außenanlagenplanung wurden gesondert vergeben.
85080 Gaimersheim Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Der Markt Gaimersheim plant den Neubau eines Bauhofs mit Verwaltungs- und Sozialräumen auf einem ehemaligen Ziegeleigelände mit ca. 10.000 m² in Gaimersheim. Der alte Bau-/Recyclinghof im Gewerbegebiet II wurde verkauft. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2025 geplant. Bei einer Bauzeit von 2 Jahren, ist eine Fertigstellung für das Jahr 2027 Frühjahr gewünscht.
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Der Markt Gaimersheim hat sich für den Neubau des Bauhofs auf dem ehemaligen Ziegeleigelände, das frei von jeglicher Bebauung und hergerichtet ist, entschieden. Derzeit wird für diesen Bereich ein Bebauungsplan entwickelt, der hier einen Bauhof vorsieht, im Anschluss daran soll ein Lärmschutzwall erfolgen mit nachfolgender Wohnungsbebauung.
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Nachfolgende Flächen werden benötigt:
- Überdachte Ladezone/Durchfahrt für Werkstätten
- Fahrzeugstellplätze für ca. 25 Fahrzeuge (teilweise als Carports)
- Werkstätten/Lager für folgende Gewerke: Elektro, Wasserversorgung, Maler, Schreiner, Fahrzeuge, Anlagenpflege, Schlosserei, allgemeines Lager
- Waschhalle
- Lager für Fundräder, Lager für Mülltonnen mit Ausgabe für Bürger
- 10 Schüttboxen mit Überdachung
- 7 Schreibtischarbeitsplätze jeweils im Werkstattbereich
- Stellplätze für 3 Salzsilos
- Sozialräume für ca. 25 Bauhofmitarbeiter /-innen mit jeweils Umkleiden und Sanitärbereiche
- Büro für Bauhofleiter und Stellvertretung
- Besprechungsraum für 5-8 Personen
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Die Gesamtfläche beträgt 10.000 m².
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Im Hinblick auf die zu erbringenden Planungsleistungen hat der Auftraggeber nachfolgend formulierte Zielvorstellungen, deren Erreichen maßgebendes Kriterium für die Vergabeentscheidung gemäß Matrix Stufe 2 ist:
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1.Zielvorstellungen des Auftraggebers im Hinblick auf das Nutzungskonzept
Bei dem Bauhof soll es sich in erster Linie um einen Funktionsbau handeln, der den Raumbedürfnissen des Auftraggebers Rechnung trägt und erweiterungsfähig sein soll.
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2. Zielvorstellungen des Auftraggebers im Hinblick auf Energieeinsparung und Nachhaltigkeit
Besonderes Augenmerk wird auf eine nachhaltige Bauweise gelegt. Mit einbezogen werden sollen Photovoltaikanlage, Regenwassernutzung und eine ökologische Bauweise bezogen auf die gesamte Nutzungsdauer des Gebäudes.
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3. Zielvorstellungen des Auftraggebers im Hinblick auf den Kostenrahmen
Der Kostenrahmen von 10,0 Mio. EUR brutto (KG 200-700) muss eingehalten werden (Kosten-Nutzen-Analyse).
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4. Städtebaulicher Rahmen und städtebauliche Zielvorstellungen
Es liegt ein Bebauungsplan vor. Im Anschluss daran soll ein Lärmschutzwall erfolgen mit nachfolgender Wohnungsbebauung.
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Nach Auswertung der eingegangenen Bewerbungen werden auf Basis der Bewertungsmatrix Stufe 1 drei Büros, die im Rahmen der Auswertung die höchste Punktzahl erreicht haben, zu Verhandlungsgesprächen geladen und zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Verhandlungsgespräche sollen voraussichtlich noch im November stattfinden.
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Im Vorfeld der Verhandlungsgespräche erhalten die Architekturbüros Gelegenheit durch Erarbeitung von Ideenskizzen/Planungsentwürfe zuzüglich einer groben Kostenschätzung, ihre Planvorstellungen zur bestmöglichen Realisierung der oben angegebenen Zielvorstellungen unter Einhaltung der Kostenobergrenze von 10,0 Mio. EUR der Vergabestelle zu präsentieren.
Für diese Leistungen erfolgt gemäß § 77 Abs. 3 VgV für jeden Bieter eine Vergütung i.H.v. 5.000,- EUR netto, wobei hier von einem Zeitaufwand von 50 Stunden ausgegangen wird. Die o.g. Vergütung wird beim beauftragten Planungsbüro auf das Honorar angerechnet.
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Vergeben werden sollen die Architektenleistungen der Leistungsphasen 1 - 9. Als Besondere Leistungen wird die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9 vergeben.
Die Leistungen der Tragwerksplanung, Haustechnik- und Außenanlagenplanung wurden gesondert vergeben.
Es sind insgesamt max. 500 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. die angegebenen Punkte erreichbar. Zwischenpunkte werden nicht vergeben. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.
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Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, einzelne geeignete Bewerber, die im Teilnahmewettbewerb eine Absage erhalten haben, in das Verhandlungsverfahren einzubeziehen, falls Bieter im weiteren Verlauf des Verfahrens von ihrer Teilnahme am Verfahren Abstand nehmen. Der Auftraggeber kann in diesem Fall einzelne geeignete Bewerber zur weiteren Teilnahme am Verhandlungsverfahren "nachnominieren". Die Auswahl der nachnominierten Bewerber bzw. Bieter erfolgt anhand der Auswahlkriterien und richtet sich nach der Rangfolge der Bewertung der Teilnahmeanträge.
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1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude + Innenräume
50 Punkte: ab 300.000,- EUR Umsatz / Jahr
30 Punkte: ab 200.000,- EUR Umsatz / Jahr
10 Punkte: ab 100.000,- EUR Umsatz / Jahr
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
50 Punkte: ab 3 Architekten / Ingenieuren
30 Punkte: ab 2 Architekten / Ingenieuren
10 Punkte: ab 1 Architekten / Ingenieuren
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Gebäude aus den Bereichen kommunale Betriebshöfe, Verwaltungsgebäude, Lagerhallen, Werkstätten, Gewerbe - Industriebauten. Allgemeine Gebäude mit mindestens den Anforderungen der Honorarzone III
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2013 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
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Die vier besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 100 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium).
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Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung
- 30 Punkte: Gebäude aus dem Bereich kommunale Bauhöfe/Betriebshöfe
- 25 Punkte: andere Gebäude aus dem Bereich Verwaltung, Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft, wie z.B. Lagerhallen, Werkstätten, Fertigungsgebäude aus den Bereichen Handwerk oder Industrie
- 20 Punkte: andere Gebäude mit mindestens den Anforderungen der Honorarzone III
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Kriterium 2: Art der Durchführung
- 20 Punkte: Neubau
- 10 Punkte: Sanierung/Umbauten/ Erweiterungen
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Kriterium 3: Erfahrung mit Funktionsbauten gemischter Nutzung
- 10 Punkte: Erfahrung vorhanden
- 0 Punkte: keine Erfahrung vorhanden
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Kriterium 4: Leistungsumfang
- 20 Punkte: mind. 90 % der Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume erbracht
- 10 Punkte: mind. 50 % der Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume erbracht
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Kriterium 5: Größenordnung
- 20 Punkte: Projektkosten (KG 200-700 brutto) 8,0 Mio. EUR - und mehr
- 10 Punkte: Projektkosten (KG 200-700 brutto) zwischen 5,0 Mio. EUR und 8,0 Mio. EUR
- 5 Punkte: Projektkosten (KG 200-700 brutto) unter 5,0 Mio. EUR
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Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2
Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4
Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 und 7
Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9
Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2025 geplant. Bei einer Bauzeit von 2 Jahren, ist eine Fertigstellung für das Jahr 2027 Frühjahr gewünscht. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens unter Berücksichtigung der Leistungsphase 9 ist 2032.
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Die Leistungen der Tragwerksplanung, Haustechnik- und Außenanlagenplanung wurden gesondert vergeben.
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Mit den Vergabeunterlagen wird den Bewerbern ein Bebauungsplan zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
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Nachweis Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude + Innenräume
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Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
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Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
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a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Eigenerklärungen über:
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A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Architekt/-in, Ingenieur/-in, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt (Gebäude aus dem Bereich kommunale Betriebshöfe, Verwaltungsgebäude, Lagerhallen, Werkstätten, Gewerbe - Industriebauten. Allgemeine Gebäude mit mindestens den Anforderungen der Honorarzone III) der letzten 10 Jahre, Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2013 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) mit Angaben zu:
- Auftraggeber
- Art der Aufgabenstellung
- Art der Durchführung
- Erfahrung mit Funktionsbauten gemischter Nutzung
- Leistungsumfang: erbrachte Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume (Angabe in Prozentpunkten)
- Größenordnung des Projekts: Projektkosten (KG 200-700 brutto)
Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2023 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat. Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen.
Architekten und Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
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Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
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DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
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Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
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Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
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Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
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Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY68CD
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.