Rahmenvertrag Kopiergeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 2023GBA000003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kapuzinerstr. 20
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96045
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Batz, Geo
E-Mail:
Telefon: +49 9518631187
Fax: +49 9518631190
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Kopiergeräte
Rahmenvertrag über die Anmietung von 56 Kopiergeräten für verschiedene Dienstgebäude der Otto-Friedrich-Universität Bamberg, passend zum vorhandenen Chipkartensystem einschl. Lieferung, Installation, betriebsfertige Übergabe und Wartung (Laufzeit des Mietvertrages: 60 Monate)
Rahmenvertrag über die Anmietung von 56 Kopiergeräten für verschiedene Dienstgebäude der Otto-Friedrich-Universität Bamberg, passend zum vorhandenen Chipkartensystem einschl. Lieferung, Installation, betriebsfertige Übergabe und Wartung (Laufzeit des Mietvertrages: 60 Monate)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Kopiergeräte
Postanschrift: Heganger 7
Ort: Hallstadt
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein
nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.