0070 - Stadt Pocking - Generalsanierung und Erweiterung Mittelschule Pocking - Holzbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 0070.1101.001
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Simbacher Str. 16
Ort: Pocking
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94060
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 85326210017
Fax: +49 85326210044
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
0070 - Stadt Pocking - Generalsanierung und Erweiterung Mittelschule Pocking - Holzbauarbeiten
Stadt Pocking - Generalsan./Erweiterung Mittelschule Pocking+Abbruch/Neubau Turnhalle - Zimmer- und Holzbauarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Vorgehängte Holzfassade, Fichte/ Tanne,
Vorvergrauungsanstrich 1.550 qm,
Wärmedämmung MW WLG 040 1.550 qm,
Leibungsbekleidung Fichte/ Tanne 700 m,
Außenwandbekleidung als KleXerwand,
SiebdruckplaXen 30 qm,
Dachbodendämmung EPS WLG 035 550 qm,
Dämmung Unterdecke MW WLG 035 260 qm,
Bekleidung Unterdecke Holzwollepl. D 25 mm
260 qm, Spenglerarbeiten Brandsperren Stahl,
verzinkt und beschichtet 300 m, Tropaleche Alu
beschichtet 720 m.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Ausschreibungsunterlagen
siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und Ihre Bevollmächtigen sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.