Errichtung geförderter Wohnungen auf den Lechfeldwiesen - Holzbau Referenznummer der Bekanntmachung: KFG-LFWV-005
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pfälzer Straße 1
Ort: Kaufering
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86916
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8191664138
Fax: +49 81916645138
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kaufering.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung geförderter Wohnungen auf den Lechfeldwiesen - Holzbau
Errichtung geförderter Wohnungen auf den Lechfeldwiesen - Holzbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Grundstück und Baugrund:
Überbaute Grundstücksfläche ca. 13.900 m2
Baustelleneinrichtung und Lagerfläche ca. 6.900 m2
Baugrund: Oberboden (Humus/Rotlage) auf Kies
Bauweise:
Tiefgarage ca. 4000 m², Keller ca. 2000 m² und
7 Treppenhauskerne Höhe ca. 11.50 m in Stahlbeton.
Geschoßdecken und Außenwände in Holzbau BSP
Bauseitige Leistungen:
Voraushub und Hinterfüllen von Arbeitsräumen
Tiefgarage und Treppenhauskerne in Stahlbeton.
Leistungen:
BSP-Geschoss-Decken ca.12 650 m²
BSP-Außenwände ca. 5 200 m²
Außenwandbekleidung (Dämmung/Lattung/Verschalung) ca. 5.400 m²
Klapp-/Faltläden Holz ca. 450 Stück
Ausgleichsschüttung ca. 3.400 m²
Abdichtung Bituminös und Kunststoff ca. 4.00 m²
Stahlbau (Träger und Stützen) ca. 100 to
Ausführung:
Die Holzbauarbeiten erfolgen abschnittsweise
jeweils dem Rohbau folgend
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung des Umsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Mindestumsatz von 10 Mio € pro Jahr
Nennung von drei vergleichbaren Referenzobjekten
Referenzzeitraum vom 01.01.2018 bis zum Ablauf der Angebotsfrist
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisches Angebotsverfahren
Bieter und deren Bevollmächtigte
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80535
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.