Personenbeförderungen im freigestellten Schülerverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) im Landkreis Eichstätt
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Residenzplatz 1
Ort: Eichstätt
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): SG Mobilität, ÖPNV und Schulwesen; Herr Christian Geyer
E-Mail:
Telefon: +49 842170320
Fax: +49 84217010320
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-eichstaett.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personenbeförderungen im freigestellten Schülerverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) im Landkreis Eichstätt
Personenbeförderungen im freigestellten Schülerverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) im Landkreis Eichstätt.
Los 1 (Sonderpädagogisches Förderzentrum Eichstätt I)
Landkreis Eichstätt
Los 1 umfasst das Gebiet der Gemeinden Schernfeld, Pollenfeld, Titting, Mörnsheim, Dollnstein, Adelschlag, Nassenfels und Wellheim, sowie ein Teilgebiet des Markts Kipfenberg und der Stadt Eichstätt.
Die Beförderung endet/beginnt in 85072 Eichstätt, Sonderpädagogisches Förderzentrum, Schottenau 10 a.
Menge: circa 29 zu befördernde Schüler
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Los 2 (Sonderpädagogisches Förderzentrum Eichstätt II)
Landkreis Eichstätt
Los 2 umfasst das Gebiet der Gemeinden Walting, Hitzhofen, Böhmfeld, Buxheim, Gaimersheim, Altmannstein, Denkendorf sowie Teilgebiete der Stadt Eichstätt und des Marktes Kipfenberg.
Die Beförderung endet/beginnt in 85072 Eichstätt, Sonderpädagogisches Förderzentrum, Schottenau 10 a.
Menge: Rund 26 zu befördernde Schüler
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Los 3 (Sonderpädagogisches Förderzentrum Ingolstadt I (August-Horch-Schule))
Landkreis Eichstätt
Los 3 umfasst das Gebiet der Märkte Altmannstein, Gaimersheim, Kösching und Pförring sowie das Gebiet der
Gemeinden Eitensheim, Großmehring, Hepberg, Hitzhofen, Lenting, Oberdolling, Wettstetten und Stammham.
Die Beförderung endet/beginnt in 85057 Ingolstadt, Sonderpädagogisches Förderzentrum I, Furtwänglerstraße 9.
Menge: Rund 64 zu befördernde Schüler
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Los 4 (Sonderpädagogisches Förderzentrum Eichstätt – Außenstelle Beilngries I)
Landkreis Eichstätt
Los 4 umfasst das Gebiet der Gemeinden Kinding und Denkendorf sowie Teilgebiete der Stadt Beilngries und der Marktgemeinde Kipfenberg.
Die Beförderung endet/beginnt in 92339 Beilngries, Sonderpädagogisches Förderzentrum, Eichstätt, Außenstelle Beilngries, Sandstraße 29.
Menge: Rund 21 zu befördernde Schüler
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Los 5 (Sonderpädagogisches Förderzentrum Eichstätt – Außenstelle Beilngries II)
Landkreis Eichstätt
Los 5 umfasst aus dem Landkreis Neumarkt i. d. Opf. das Gebiet der Stadt Berching, die Stadtteile Amberghof, Arnsdorf, Blauhof, Eichelhof, Einsiedel, Grögling, Hallenhausen, Martlhof, Mühlthal, Ottmaring, Töging, Vogelthal und Zell der Stadt, Dietfurt a. d. Altmühl sowie aus dem Land-kreis Eichstätt die Gemeinden Mindelstetten und Altmannstein sowie ein Teilgebiet der Stadt Beilngries.
Die Beförderung endet/beginnt in 92339 Beilngries, Sonderpädagogisches Förderzentrum, Eichstätt, Außenstelle Beilngries, Sandstraße 29.
Menge: Rund 33 zu befördernde Schüler
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1
Postanschrift: Mantlacher Str. 7
Ort: Titting
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85135
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2
Postanschrift: Mantlacher Str. 7
Ort: Titting
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85135
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3
Postanschrift: Heckenstr. 2a
Ort: Olching
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82140
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 4
Postanschrift: Mantlacher Str. 7
Ort: Titting
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85135
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 5
Postanschrift: Heckenstr. 2a
Ort: Olching
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82140
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu II.1.7) und V.2.4):
Auf die Angabe des Auftragswertes wurde gem. § 39 Abs. 6 VgV verzichtet. Der Eintragung eines Werts erfolgt ausschließlich aus technischen Gründen.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).