Offener zweiphasiger städtebaulicher Realisierungswettbewerb
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 3
Ort: Giebelstadt
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97232
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Helmut Krämer
E-Mail:
Telefon: +49 933480821
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giebelstadt.de
Postanschrift: Steigweg 24
Ort: Kitzingen
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97318
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Wirth
E-Mail:
Telefon: +49 093212680052
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.arc-gruen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offener zweiphasiger städtebaulicher Realisierungswettbewerb
Der Markt Giebelstadt ist aufgrund seiner Lage an der B 19 mitten zwischen dem Oberzentrum Würzburg und dem Mittelzentrum Bad Mergentheim im benachbarten Baden-Württemberg ein attraktiver Wohnort.
Für die angesiedelten Firmen mit rund 2.500 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist der Standort Giebelstadt durch die verkehrsgünstige Anbindung zu den Hauptbverkehrsstrecken beliebt. Die Anfrage nach Baugrundstücken ist nicht zuletzt wegen der Lage im Speckgürtel von Würzburg sehr groß.
Leerstände im Ortszentrum sind so gut wie keine vorhanden, nicht zuletzt, weil der Markt Giebelstadt im Rahmen zweier Förderprogramme Sanierungsmaßnahmen im ausgewiesenen Sanierungsgebiet im Ortszentrum des Hauptortes Giebelstadt und stetig die Wiederbelebung leerstehender Anwesen im gesamten Gemeindegebiet bezuschusst. Baugrundstücke sind sehr begehrt und zu erwerbende Bestandsobjekte kaum vorhanden.
Der Markt Giebelstadt beabsichtigt daher, künftige Baugebiete nicht mehr im herkömmlichen Sinn als reine Einfamilienhausgebiete auszuweisen.
Vielmehr sollen an der landschaftlich geprägten Ortsrandsituation innovative und zukunftsfähige Siedlungsentwicklungen stattfinden, die besonders dem Flächensparen und der Klimagerechtigkeit verpflichtet sind.
Die Grundlage dafür hat der Marktgemeinderat in seiner Klausurtagung im November 2022 gelegt.
In einem zweiphasigen städtebaulichen Realisierungswettbewerb soll nun ein Gesamtkonzept erarbeitet werden, aus dem heraus sowohl kurzfristig umsetzbare, an die derzeitige Siedlungsstruktur anschließende kleinere Erweiterungen entwickelt werden können als auch eine langfristige Perspektive für die sinnvolle Bebauung aufgezeigt werden.
Der Umgriff beträgt ca. 10 ha.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Architekt*in, Stadtplaner*in oder Landschaftsarchitekt*in
Abschnitt IV: Verfahren
Phase1
Zulassung der Arbeiten: Das Preisgericht lässt alle Arbeiten zur Beurteilung zu, die
•termingemäß eingegangen sind,
•formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen,
•keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen
•in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen.
Bindende Vorgaben des Verfahrens: Teil B der Auslobung enthält keine inhaltlich bindenden Vorgaben im Sinne der RPW 2013.
Beurteilungskriterien: Die Bewertung durch das Preisgericht erfolgt auf Basis des Wettbewerbprojektes und Erläuterungen dazu gemäß folgender Kriterien (ohne Gewichtung):
•Städtebaul. Konzept / städtebaul. Leitidee und Gesamtkonzeption
•Nutzungskonzept/-mix/-vielfalt und Vereinbarkeit der Nutzungen
•Art des Umgangs und Nutzung mit der Umgebung
•Wirtschaftlichkeit
•Erschließung und Umgang mit Immissionsschutz
•Qualität des Freiraumes
Phase2
Das Preisgericht bewertet die Konzeptansätze und ihre Entwicklungspotenziale. Auf Grundlage der Konzeptqualität werden mindestens fünf Teilnehmende für die zweite Bearbeitungsphase ausgewählt. In Abhängigkeit vom Ergebnis können weitere Bewerbende ausgewählt werden.
Die ausgewählten und die nicht berücksichtigten Bewerbenden werden durch eine neutrale Kanzlei über das Ergebnis der Auswahl informiert.
Die ausgewählten Bewerbenden erhalten Hinweise zur weiteren Bearbeitung. Ggf. erforderliche Anlagen werden in Phase 2 gesondert zum Download bereit gestellt.
Es wird eine Wettbewerbssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto bereitgestellt.
Das Preisgeld von 70.000 € wird folgendermaßen auf die Preise verteilt:
1. Preis: 28.000,00 € (netto)
2. Preis: 18.000,00 € (netto)
3. Preis: 10.000,00 € (netto) Anerkennungen: 14.000,00 € (netto)
Sofern mit Preisen oder Anerkennung ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird diese zusätzlich vergütet.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Markt Giebelstadt wird die erfolgreich aus dem Verfahren hervorgehenden Teilnehmenden mit der Realisierung des Wettbewerbsergebnisses mit den Planungsleistungen eines städtebaulichen Rahmenplans gem. Merkblatt 51 AKBW 2020 mit den Leistungsphasen 1-3 sowie den Leistungen zur Erstellung des anschließenden Bebauungs- und Grünordnungsplans (§§ 21 und 29 HOAI, Leistungsph-sen 1-3) beauftragen.
Grundlage im Falle einer weiteren Beauftragung ist die aktuelle Fassung der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). bzw. Merkblatt 51 AKBW 2020.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
• der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Informati-on der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Ab-schluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.