ZV - Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken - Energiebeschaffung (Strom und Gas) 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 1200-0452-2023/001163
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Nordring 2
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95445
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Postanschrift: Steingasse 18
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9561-893155
Fax: +49 9561-8963155
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
ZV - Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken - Energiebeschaffung (Strom und Gas) 2024
Energiebeschaffung (Strom und Gas)
Stromlieferung
Stromabnahmestellen des Auftraggebers
Lieferung von elektrischer Energie für Liegenschaften des
Kommunalunternehmen GeBO "Gesundheitseinrichtungen des
Bezirks Oberfranken".
Gegenstand der Vergabe ist die Stromlieferung an alle
Stromabnahmestellen des Auftraggebers, die im Verzeichnis
der Abnahmestellen (Anlage 4) aufgelistet sind. Das
Gesamtliefervolumen beträgt im Lieferjahr 2023 ca. 5,11 Mio. kWh.
Die Ausschreibung der Stromlieferung an die in der
Leistungsbeschreibung aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für
den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist.
Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Die ausschreibende Stelle führt das Vergabeverfahren im
Auftrag des folgenden öffentlichen Auftraggebers:
Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken
Nordring 2
95445 Bayreuth
Gaslieferung
Gasabnahmestellen des Auftraggebers
Lieferung von Erdgas für Liegenschaften des
Kommunalunternehmen GeBO "Gesundheitseinrichtungen des
Bezirks Oberfranken".
Gegenstand der Vergabe ist die Erdgaslieferung an alle
Gasabnahmestellen des Auftraggebers, die im Verzeichnis der
Abnahmestellen (Anlage 4) aufgelistet sind. Das
Gesamtliefervolumen beträgt im Lieferjahr 2024 ca. 21,3 Mio. kWh.
Die Ausschreibung der Gaslieferung an die in der
Leistungsbeschreibung aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für
den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024.
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist.
Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Die ausschreibende Stelle führt das Vergabeverfahren im
Auftrag des folgenden öffentlichen Auftraggebers:
Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken
Nordring 2
95445 Bayreuth
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1898c5bfc9d-4de2c956316cb2d9
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1898c5bfc9d-4de2c956316cb2d9
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1898c5bfc9d-4de2c956316cb2d9
Abschnitt IV: Verfahren
Die Laufzeit beträgt ein Jahr.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir bitten um Beachtung:
Es werden "NUR" elektronische Angebote zugelassen!
Allerdings sind weiterhin Angebotsteile, die nicht den elektronischen Angebotsunterlagen beigefügt werden können (z B. Muster, Proben, Modelle), an die in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen genannte Adresse (Postanschrift) der Vergabestelle zu senden.
Diese auf dem Postweg zugesandten Angebotsteile "müssen" der Vergabestelle bis zur Angebotseröffnung vorliegen.
Termin bis zu dem Bewerberfragen als rechtzeitig gestellt gelten:
01.09.2023
Hinweis zur Abgabe eines Angebots/eines Teilnahmeantrags:
Die Gesamtdateigröße "ALLER" Unterlagen der Angebote/der Teilnahmeanträge dürfen 300 MB nicht überschreiten.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981/53-1277
Fax: +49 981/53-1837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981/53-1277
Fax: +49 981/53-1837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm