Beschaffung eines Operationsmikroskops für die Neurochirurgie
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Jakob-Henle-Straße
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Projekt- und Vergabekoordination Einkauf
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-fuerth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Operationsmikroskops für die Neurochirurgie
Lieferung, Installation und Implementierung eines Operationsmirkoskops für die Neurochirurgie
Fürth
Es soll ein Operationsmikroskop für den Einsatz in der Neurochirurgie beschafft werden. Es muss gleichermaßen für Anwendungen in der Wirbelsäulenchirurgie und in der Neurochirurgie geeignet sein. Das Operationsmikroskop soll eine Basiskonfiguration mit den am meisten verwendeten Funktionen für den Einsatz in der Neurochirurgie besitzen und per DICOM anbindbar sein. Eine Navigationsschnittstelle sollte in der Basiskonfiguration enthalten sein. Zusätzlich wird jedoch auch gefordert. zukünftige Erweiterungen für veränderte Anforderungen und Operationstechniken zuzulassen. Durch fluoreszenzgestützte Anwendungen, zusätzliche Freiheitsgrade in der Bewegung, spezielle Falttuben bzw. Tubengeometrie und Video-Angiografie ergeben sich weitere Kriterien, die in dieser Ausprägung und Gesamtheit nur bestimmte marktverfügbare Systeme besitzen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Es soll ein Operationsmikroskop für den Einsatz in der Neurochirurgie beschafft werden. Es muss gleichermaßen für Anwendungen in der Wirbelsäulenchirurgie und in der Neurochirurgie geeignet sein. Das Operationsmikroskop soll eine Basiskonfiguration mit den am meisten verwendeten Funktionen für den Einsatz in der Neurochirurgie besitzen und per DICOM anbindbar sein. Eine Navigationsschnittstelle sollte in der Basiskonfiguration enthalten sein. Zusätzlich wird jedoch auch gefordert. zukünftige Erweiterungen für veränderte Anforderungen und Operationstechniken zuzulassen. Durch fluoreszenzgestützte Anwendungen, zusätzliche Freiheitsgrade in der Bewegung, spezielle Falttuben bzw. Tubengeometrie und Video-Angiografie ergeben sich weitere Kriterien, die in dieser Ausprägung und Gesamtheit nur bestimmte marktverfügbare Systeme des Lieferanten Carl Zeiss Meditec besitzen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Oberkochen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73477
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.